DRSC DRSC-AFRAC-Projektgruppe zur Übersetzung der VSME/ESRS
Aktueller Stand
Ziel der Projektgruppe von Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) ist es, auch in dem derzeit von Veränderungen geprägten Umfeld eine einheitliche und verständliche Begriffsverwendung (Englisch–Deutsch) in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Die Übersetzungen sollen Unternehmen zudem eine praxisnahe Unterstützung bieten – insbesondere jenen, die ihre Nachhaltigkeitserklärung zunächst auf Deutsch erstellen und anschließend konsistent ins Englische übertragen.
Am 26. Juni 2026 haben das DRSC und AFRAC der Europäischen Kommission eine Liste systematisch überprüfter deutscher Übersetzungen zentraler Fachbegriffe aus ESRS 1 bis ESRS S1 sowie ESRS G1 des derzeit geltenden ESRS Set 1 übermittelt. Diese systematisch überprüften Übersetzungen sollten die Europäische Kommission bei der Erstellung der deutschen Sprachfassung der überarbeiteten ESRS im Rahmen der bevorstehenden Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts unterstützen. DRSC und AFRAC verfolgten dabei das Ziel, zu einer qualitativ hochwertigen deutschen Sprachfassung beizutragen und so den Bedarf nachträglicher Änderungen zu minimieren, die voraussichtlich mit erheblichem Aufwand und beträchtlichem Ressourcenaufwand verbunden wären.
Am 03. Juli 2026 hat die EU-Kommission schließlich die delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS sowie zur Festlegung des Standards für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary Standard, VS) angenommen (das DRSC berichtete). Die delegierten Rechtsakte einschließlich der Anhänge sind bereits in allen EU-Amtssprachen verfügbar. Eine Überpüfung dieser Übersetzungen durch die DRSC-AFRAC-Projektgruppe steht noch noch aus. Das gegenwärtig geltende ESRS Set 1 bleibt mindestens für die Nachhaltigkeitserklärungen zum Geschäftsjahr 2025 und 2026 für Unternehmen der sogenannten Welle 1 relevant.
Die DRSC-AFRAC-Projektgruppe wird sich in der zweiten Jahreshälfte 2026 verstärkt mit der Übersetzung der EFRAG-Unterstützungsmaterialien zum Voluntary Standard befassen. Diese sind nicht Bestandteil des Delegierten Rechtsakts für einen Standard für die freiwillige Berichterstattung (VS) und werden daher auch nicht vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission in die EU-Amtssprachen übersetzt.
Stand der Übersetzungstätigkeiten
Übersetzung des VSME
Seit der Übermittlung des VSME durch EFRAG an die Europäische Kommission am 17. Dezember 2024 hatte sich die Projektgruppe mit der informellen Übersetzung des VSME befasst. Die ersten 65 Absätze wurden übersetzt, darunter die Ziele und der Anwendungsbereich des Standards, seine Struktur sowie die Aufstellungsgrundsätze. Zudem umfasst die Übersetzung das Basismodul („Basic Module“) und das Zusatzmodul („Comprehensive Module“), einschließlich der Angaben B1–B11 im Basismodul sowie C1–C9 im Zusatzmodul.
Während der Übersetzung dieser ersten 65 Absätze stellte die Projektgruppe fest, dass einige englische Formulierungen im VSME präziser gefasst werden müssten, um deren Verständlichkeit zu verbessern. Auf Basis dieser Erkenntnisse haben DRSC und AFRAC der Europäischen Kommission am 21. März 2025 einen gemeinsamen Brief übermittelt, in dem sie auf unklare Formulierungen hinweisen (wir berichteten). Zusätzlich wurde die informelle deutsche Übersetzung dieser ersten 65 Absätze des VSME übermittelt, die sämtliche Anmerkungen zu unklaren Formulierungen enthält.
Am 30. Juli 2025 verabschiedete die EU-Kommission (KOM) schließlich ihre Empfehlung für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (Commission Recommendation (EU) 2025/1710). Gemäß dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 (Omnibus I – COM(2025)81), die am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde, soll die KOM spätestens vier Monate nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen delegierten Rechtsakt zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen.
Am 03. Juli 2026 hat die EU-Kommission schließlich die delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS sowie zur Festlegung des Standards für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary Standard, VS) angenommen (das DRSC berichtete). Die delegierten Rechtsakte einschließlich der Anhänge sind bereits in allen EU-Amtssprachen verfügbar.
Übersetzung von Unterstützungsmaterialien zum Voluntary Standard (VS, ehemals VSME)
EFRAG baut rund um den frewilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichtersattung (VS) ein ganzes Ökosystem an Unterstützungsmaterialien auf und veröffentlicht hierzu Materialien auf EFRAGs Webseite als auch auf der neu etablierten Plattform „Knowlege Hub„. Das VSME-Ökosystem soll die Marktakzeptanz des VS(ME)-Standards erhöhen und KMU auf Ihrem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen.
Als Teil dieses Ökosystems wurde am 27. Mai 2025 das VSME Digital Template als Unterstützungsmaterial zum freiwillig anwendbaren Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (damals noch VSME) veröffentlicht, allerdings nur in englischer Sprache (das DRSC berichtete).
Am 27. November 2025 veröffentlichte EFRAG das VSME Digital Template in deutscher Sprache (das DRSC berichtete). Für die Erstellung der deutschen Sprachversion des VSME Digital Templates griff EFRAG auf die Hilfe der deutsch-österreichischen Projektgruppe von DRSC und AFRAC zurück. Die deutsche Sprachversion orientiert sich an der im Juli 2025 veröffentlichten Empfehlung der EU-Kommission zum VSME.
Systematische Erfassung von Fachbegriffen im Set 1 der ESRS
Am 26. Juni 2026 haben das DRSC und AFRAC der Europäischen Kommission hierfür eine Liste systematisch überprüfter deutscher Übersetzungen zentraler Fachbegriffe aus ESRS 1 bis ESRS S1 sowie ESRS G1 des derzeit geltenden ESRS Set 1 übermittelt. Diese systematisch überprüften Übersetzungen sollten die Europäische Kommission bei der Erstellung der deutschen Sprachfassung der überarbeiteten ESRS im Rahmen der bevorstehenden Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts unterstützen.
Historie zur Erarbeitung der Liste systematisch überprüfter deutscher Übersetzungen zentraler Fachbegriffe:
In ihren ersten beiden Treffen im September und Oktober 2024 hatte sich die Projektgruppe auf Basis der aktuellen englischen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom April 2024, der aktuellen deutschen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom August 2024 sowie der DRSC-Analyse zur Berichtigung der aktuellen deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1 zunächst der Erfassung von Fachbegriffen (Englisch-Deutsch) in ESRS 1 und ESRS 2 gewidmet.
Die erfassten Fachbegriffe aus ESRS 1 und ESRS 2 wurden der Öffentlichkeit zur Konsultation gestellt, um Rückmeldungen darüber zu erhalten, ob die vorgeschlagenen Übersetzungen und Erläuterungen Zustimmung finden oder ergänzt werden sollten (das DRSC berichtete):
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in ESRS 1 und ESRS 2,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in ESRS 1 und ESRS 2.
In den folgenden Treffen (November 2024 bis März 2025) hatte sich die Projektgruppe der Erfassung von Fachbegriffen (Englisch-Deutsch) in den themenbezogenen E-Standards der ESRS gewidmet. Die erfassten Fachbegriffe aus wurden der Öffentlichkeit ebenfalls zur Konsultation gestellt, um Rückmeldungen darüber zu erhalten, ob die vorgeschlagenen Übersetzungen und Erläuterungen Zustimmung finden oder ergänzt werden sollten (das DRSC berichtete):
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in den E-Standards der ESRS,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in den E-Standards der ESRS.
Am 12. November 2025 legte die DRSC-AFRAC-Projektgruppe schließlich die übersetzten Fachbegriffe (Englisch–Deutsch) aus den themenbezogenen Standards ESRS S1 und G1 zur öffentlichen Konsultation vor (das DRSC berichtete), um Rückmeldungen darüber zu erhalten, ob die vorgeschlagenen Übersetzungen und Erläuterungen Zustimmung finden oder ergänzt werden sollten (das DRSC berichtete):
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in ESRS S1,
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in ESRS G1,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in ESRS S1,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in ESRS G1.
Die Standards S2–S4 wurden von der Projektgruppe nicht weiter überprüft, da Unternehmen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 („Quick Fix“) den Anwendungsbeginn der betreffenden Angabepflichten (ESRS E4 sowie S2–S4) für bis zu drei Jahre aussetzen können. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist dürften bereits die überarbeiteten ESRS in Kraft getreten sein, die EFRAG derzeit finalisiert und Ende November 2025 der EU-Kommission vorlegen wird. Am 03. Juli 2026 hat die EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS sowie zur Festlegung des Standards für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary Standard, VS) angenommen.
Ausblick
Die DRSC-AFRAC-Projektgruppe wird sich in der zweiten Jahreshälfte 2026 verstärkt mit der Übersetzung der EFRAG-Unterstützungsmaterialien zum Voluntary Standard befassen. Diese sind nicht Bestandteil des Delegierten Rechtsakts für einen Standard für die freiwillige Berichterstattung (VS) und werden daher auch nicht vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission in die EU-Amtssprachen übersetzt.
Hintergrund
Im Herbst 2023 hatten sowohl das DRSC als auch AFRAC eine Reihe von Übersetzungsmängeln in der deutschen Sprachfassung der ESRS an die jeweils zuständigen Ministerien übermittelt. Am 9. August 2024 wurden daraufhin Berichtigungen zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Eine Analyse des DRSC zeigte, dass ca. 75% der angeregten Änderungen von der Europäischen Kommission übernommen wurden.
Der freiwillig anwendbare VSME wurde von EFRAG für mittelständische Unternehmen entwickelt, die aus unterschiedlichen Gründen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten. Im Gegensatz zu den übrigen ESRS, die den offiziellen Übersetzungsprozessen der Europäischen Union unterliegen, ging man vor der sogenannten Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission davon aus, dass für den zusätzlich entwickelten, freiwilligen VSME keine amtliche Übersetzung vorgesehen sei. EFRAG-Field-Tests zu einem Standardentwurf des VSME im Frühjahr 2024, an denen sich auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), das DRSC und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) beteiligt hatten, zeigten jedoch, dass eine verständliche, deutschsprachige Version des VSME Voraussetzung für die Akzeptanz dieses Standards sein wird (wir berichteten).
Ende Juli 2024 gründete sich daraufhin die deutsch-österreichische Projektgruppe von DRSC und AFRAC zur Übersetzung der VSME/ESRS (wir berichteten).
Querbezüge zu anderen DRSC-Projekten
Informationen zum freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS) finden sich auf einer eigenen Projektseite.
Im September 2022 haben das DRSC und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eine Zusammenarbeit vereinbart und eine Pilotgruppe ins Leben gerufen, um sich mit den zunehmenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zu befassen (wir berichteten). Auf der Projektseite „DRSC-RNE-Pilotgruppe ‚Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU‘“ informiert das DRSC regelmäßig über diese Zusammenarbeit.
Ein DRSC-Briefing Paper gibt zudem einen Überblick über die Vorschläge des Omnibus 1 und soll je nach Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens fortlaufend aktualisiert werden.