IASB ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard

Der IASB hat am 8. September 2022 einen Entwurf zur Überarbeitung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen („IFRS für KMU“) im Rahmen seines aktuellen Projekts zur umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für KMU veröffentlicht .

Der IFRS für KMS wurde zuletzt um Jahr 2015 umfassend überarbeitet. Mit dem Entwurf beabsichtigt der IASB, neue und geänderte IFRS zu berücksichtigen, die in Kraft getreten sind, seit der IFRS für KMU zuletzt überarbeitet wurde. Gleichzeitig soll im Rahmen der Überarbeitung dafür Sorge getragen werden, dass der IFRS für KMU weiterhin auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten bleibt.

Unmittelbare Konsequenzen auf die Rechnungslegung ergeben sich durch das Projekt für deutsche Unternehmen nicht, da eine Verpflichtung zur Aufstellung von Abschlüssen nach Vorgabe des IFRS für KMU für Unternehmen im deutschen Recht nicht besteht. Gleichwohl sind Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen inländischer Konzerne unter anderen Jurisdiktionen, die die IFRS für KMU anwenden, nicht ausgeschlossen.

Ferner bilden die Angabevorschriften des IFRS für KMU die Grundlage für den jüngst vom IASB veröffentlichen Entwurf eines neuen IFRS mit Erleichterungen für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen.

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 7. März 2023 möglich.

 

 

 

 

Zugehörige Veranstaltungen

  • 14. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.02.2023
  • 14. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.02.2023
  • IASB ED/2022/1 IFRS for SMEs

    Dem FA FB wird der überarbeitete Entwurf der DRSC-Stellungnahme zu ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard vorgelegt.

    Der Exposure Draft wurde am 8. September 2022 vom IASB veröffentlicht. Der Entwurf der DRSC-Stellungnahme wurde auf Basis der Erörterungen der Inhalte des ED in der 10. Sitzung sowie der ersten Formulierungsvorschläge für die DRSC-Stellungnahme in der 13. Sitzung des FA FB erstellt.

    Der FA FB nimmt lediglich einige redaktionelle Änderungen vor und finalisiert die DRSC-Stellungnahme. Diese wird im Rahmen der Kommentierungsfrist bis zum 7. März 2023 an den IASB übermittelt.

  • 13. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 19.01.2023
  • 13. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 19.01.2023
  • IASB ED IFRS for SMEs

    Dem FA FB wurde ein Entwurf der vorgesehenen DRSC-Stellungnahme zu ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard vorgelegt. Der ED wurde am 8. September 2022 vom IASB veröffentlicht und kann bis zum 7. März 2023 kommentiert werden.

    Der Entwurf der DRSC-Stellungnahme wurde auf Basis der Erörterung der Inhalte des ED in der 10. FA FB-Sitzung erstellt. Unter den im ED/2022/1 enthaltenen Fragen soll weiterhin nur auf Question 1 – Definition of public accountability eingegangen werden. Ziel der erneuten Befassung bestand darin, die Formulierungsvorschläge zu erörtern und dabei die Argumentation zu strukturieren und zu vervollständigen, insb. bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen zum Anwendungsbereich.

    Die vorgeschlagenen Änderungen am Anwendungsbereich werden für den IFRS for SMEs Accounting Standard isoliert betrachtet durch den FA FB positiv beurteilt.

    Als problematisch wird jedoch die Wechselwirkung („Scope-Verlinkung“) mit dem aus ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures erwachsenden Standard (SwPA) eingeschätzt.

    Im Standard zu SwPA sollte nah FA FB-Auffassung der Anwendungsbereich stattdessen eigenständig definiert werden. Dabei sollte zum einen das Kriterium der fiduciary capacity stärker abgeschwächt oder ggf. sogar vollständig aufgegeben werden. Die mit ED/2022/1 vorgeschlagene Änderung bzw. Klarstellung dieses Kriteriums wird – insb. auf Basis von Feedback aus der Versicherungsindustrie –, als nicht zufriedenstellend eingeschätzt. Zum anderen wird angeregt, bei der vom IFRS for SMEs Accounting Standard entkoppelten Entwicklung von Erleichterungskriterien für den Standard zu SwPA das Kriterium public accountability mit größenabhängigen Abstufungen zu kombinieren.

    Die entsprechend überarbeiteten Formulierungsvorschläge für die DRSC-Stellung­nahme sollen in der nächsten FA FB-Sitzung abschließend erörtert werden.

  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • IASB ED/2022/1 IFRS for SMEs

    Dem FA FB wurden die Inhalte des am 8. September 2022 vom IASB veröffentlichten Entwurfs eines Änderungsstandards ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard vorgestellt. Der Entwurf enthält vorgeschlagene Angleichungen des IFRS for SMEs an verschiedene IFRS als Zwischenergebnis des sog. Second Comprehensive Reviews.

    Aufgrund der aus deutscher Sicht geringen Anwendungsrelevanz des Standards und somit auch des Änderungsentwurfes wird das DRSC von einer vollumfänglichen Kommentierung des ED absehen.

    Stattdessen soll der Fokus der DRSC-Befassung und der sich daraus ergebenden Stellungnahme auf Berührungspunkten zu anderen Standardsetzungsaktivitäten, insb. in Bezug auf ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures (ED SWPA), liegen.

    Demzufolge soll zu den im ED/2022/1 enthaltenen Konsultationsfragen nur auf Question 1 – Definition of public accountability eingegangen werden. Den diesbezüglich vorgeschlagenen Klarstellungen wird grundsätzlich zugestimmt. Jedoch werden verschiedene Sachverhalte identifiziert, welche in der Stellungnahme thematisiert werden sollen.

    So wurde erörtert, ob die öffentliche Rechenschaftspflicht (public accountability) das ideale Abgrenzungskriterium zur Anwendung unterschiedlicher Berichtsvorgaben darstellt, insb. mit Blick auf kleine börsennotierte Unternehmen. Die Herausforderungen für kleine börsennotierte Unternehmen und die fragliche Tauglichkeit der vollständigen IFRS für bestimmte Unternehmensgruppen unter Kosten-/Nutzen-Aspekten sollen angesprochen werden, um das Problembewusstsein beim IASB zu schärfen und dort eine zeitnahe Diskussion anzustoßen.

    Als weiteres in der Stellungnahme anzusprechendes Thema wird die Wechselwirkung zwischen dem ED/2021/7 bzw. späteren Standard zu SWPA und dem IFRS for SMEs identifiziert. So soll erfragt werden, ob Änderungen an den Disclosures im Standard zu SWPA ein Präjudiz für die Disclosures im IFRS for SMEs schaffen.

    In Bezug auf die beim ED SWPA insb. von Versicherungsunternehmen diskutierte fiduciary capacity wird im ED/2022/1 eine Klarstellung bzw. Schärfung vorgeschlagen. Da Versicherungsunternehmen dieses Thema jedoch weiterhin kritisch sehen, wird eine explizite Klarstellung, dass Versicherungsunternehmen nicht zwingend öffentlich rechenschaftspflichtig sind, gewünscht.

    Neben der Übermittlung einer Stellungnahme an den IASB wird auch die Übermittlung einer Stellungnahme an EFRAG angestrebt.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Fischer, Daniel T. IFRS for SMEs: Klimabezogene Effekte und Berichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen PiR, 07-08/2023, S. 268 ff. 2023
Hacker, Andreas/ Schaden, Stefan IFRS für den Einzelabschluss als Untoter? Pro & Contra PiR, 06/2023, S. 221 ff. 2023
Kirsch, Hanno Kleinst- und kleine (Kapital-)Gesellschaften in der IFRS-, HGB-Rechnungslegung und im Steuerrecht IFRS und Steuerbilanz PiR, 01/2023, S. 34 f. 2023
Zwirner, Christian/ Boecker, Corinna Überarbeitung des IFRS für KMU IRZ, 01/2023, S. 4 ff. 2023
Lüdenbach, Norbert/Schubert, Daniel BB-IFRS-Report 2022 Betriebs-Berater, 51-52/2022, S. 2987 ff. 2022