EFRAG EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities
Aktueller Stand
Am 19. September 2024 veröffentlichte EFRAG den Entwurf der EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities.
Die Kommentierungsfrist für Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Due Process Procedures lief bis zum 31. Dezember 2024. Das DRSC hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt.
Die finale Version der Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities wurde Anfang Februar 2026 veröffentlicht.
Hintergrund
die Due Process Procedures beschreiben die Prinzipien, nach denen EFRAG arbeitet und legen dar, wie und unter welchen Voraussetzungen EFRAG Entscheidungen trifft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung der Sichtweisen aller Stakeholder. Die Due Process Procedures benennen unter anderem verpflichtende und optionale Schritte im öffentlichen Konsultationsprozess und beschreiben die verschiedenen Formen der Einbeziehung der Stakeholder. Die Due Process Procedures sind im Kontext von EFRAGs Internen Regeln zu lesen.
Die Due Process Procedures formalisieren und konkretisieren bisherige Due Process-Verfahrensweisen für die Aktivitäten der EFRAG im Bereich der Finanzberichterstattung, die bislang ausschließlich in internen Regelungen der EFRAG niedergelegt waren. Er schließt damit zeitlich und inhaltlich an die im März 2023 verabschiedeten Due Process Procedures für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.