EFRAG EFRAG SDS The Statement of Cash Flows issues for Financial Institutions

Aktueller Stand

Im Rahmen seiner Short discussion series hat EFRAG am 15. Juli 2015 das Diskussionspapier The Statement of Cash flows – Issues for Financial Institutions veröffentlicht. Das Papier konnte bis zum 31. März 2016 kommentiert werden. Das DRSC hat seine Stellungnahme an EFRAG am 29. März 2016 übermittelt. EFRAG’s Zusammenfassung der Rückmeldungen (Feedback Statement) wurde am 31. Mai 2016 publiziert.

 

Inhalt und Zielsetzung

Mit dem Diskussionspapier knüpft EFRAG an das IASB-Projekt Disclosure Initiative an, welches unter anderem die Überprüfung der allgemeinen Anforderungen des IAS 7 Kapitalflussrechnungen zum Gegenstand hat. Ziel des IAS 7 ist die Bereitstellung von Informationen, auf deren Grundlage zum einen der Liquiditätsbedarf des Unternehmens und zum anderen die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften, beurteilt werden können.

Aufbauend auf dem zentralen Kritikpunkt, wonach Kapitalflussrechnungen von Finanzinstituten – im Gegensatz zu Kapitalflussrechnungen anderer Unternehmen und vor dem Hintergrund der Zielsetzung des IAS 7 – eine weniger starke Aussagefähigkeit besitzen, werden im Diskussionspapier Vorschläge bezüglich zusätzlicher oder alternativer Berichtselemente unterbreitet, welche für Finanzinstitute von Relevanz sind. Dazu gehören z.B. Kennzahlen auf Basis der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht definierten Maßgrößen zur Beurteilung der Liquidität (Mindestliquiditätsquote; Strukturelle Liquiditätsquote) versehen mit zusätzlichen Angaben (z.B. Aufschlüsselung hochliquider Vermögenswerte) und Anpassungen der Gliederungsvorgaben für Kapitalflussrechnungen nach IAS 7.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAG Diskussionspapier THE STATEMENT OF CASH FLOWS: ISSUES FOR FINANCIAL INSTITUTIONS
Juli 2015

Befassung durch das DRSC

Der IFRS-FA hat sich mit den Inhalten des SDS DP befasst und und am 29. März 2016 seine Stellungnahme an EFRAG gesendet. Darin bemängelt das DRSC, dass für eine Abkehr von der Kapitalflussrechnung, wie im Diskussionspapier erläutert, deutlich stichhaltigere Gründe vorliegen beziehungsweise vorgebracht werden müssten, als von EFRAG genannt. Darüber hinaus erscheinen die von EFRAG als Alternative zur Kapitalflussrechnung diskutierten Angaben nicht geeignet, Informationslücken zu schließen, die sich in einer nach IAS 7 aufgestellten Kapitalflussrechnung von Banken ergeben. Weitere Kritikpunkte können der Stellungnahme entnommen werden, die auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 47. Sitzung IFRS-FA
  • 18.03.2016
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  • 46. Sitzung IFRS-FA
  • 08.02.2016
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  • EFRAG SDS The Statement of Cash Flows issues for Finan-cial Institutions

    Gegenstand dieses Sitzungsteils ist das EFRAG-Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – issues for Financial Institutions. Der IFRS-FA erörtert mit einem der deutschen Vertreter bei EFRAG TEG, Herrn Prof. Dr. Günther Gebhardt, der telefonisch zugeschaltet ist, die bislang entwickelten Standpunkte zum Diskussionspapier. Im Ergebnis der Erörterung bestätigt der Fachausschuss seine vorläufigen Ansichten. Im Grundsatz erscheint die Befassung mit dem Thema sinnvoll, doch sollte die Diskussion inkl. möglicher Lösungsansätze auf hinreichender Evidenz basieren, z.B. in Form einer Studie der derzeitigen Anwendungspraxis. Der IFRS-FA stimmt der These von EFRAG zu, nach der Kapitalflussrechnungen unter aktuellen Konventionen für Banken und Versicherer eingeschränkte Aussagekraft besitzen. Die von EFRAG diskutierte Lösung, die Kapitalflussrechnung durch Kennzahlen des Basler Ausschusses zur Liquiditätsbeurteilung zu ersetzen, wird abgelehnt. Sachgerecht erscheint dagegen, die Vorgaben zur Aufstellung der Kapitalflussrechnung zu verändern. So sollten z.B. bestimmte Flüsse unsaldiert ausgewiesen werden; ferner wären zusätzliche stichtagsbezogene Kennzahlen hilfreich, die Informationen über Liquiditätsrisiken und deren Entwicklung über einen bestimmten Zeitraum vermitteln.

    Die vorläufigen Entscheidungen des IFRS-FA sollen anhand eines Stellungnahme­entwurfs in der Sitzung im März 2016 abschließend besprochen werden.

  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • EFRAG SDS The Statement of Cash Flows issues for Financial Institutions

    Der IFRS-FA setzt die Befassung mit dem EFRAG Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – Issues for Financial Institutions fort. Die Ansicht, dass die Kapitalflussrechnung unter dem aktuellen Statut des IAS 7 Kapitalflussrechnungen eingeschränkte Aussagekraft für das Geschäft von Banken und Versicherungsunternehmen besitzt, wird vom FA bestätigt. Gleichwohl wird von Teilen des FA der Alternativvorschlag von EFRAG kritisiert, die Kapitalflussrechnung durch aufsichtsrechtliche Größen, wie sie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht definiert wurden, zu ersetzen. Zum einen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine hinreichenden Erfahrungen mit diesen Kennzahlen, zum anderen dienen diese Angaben rein aufsichtsrechtlichen Zwecken, die mit der Zielsetzung von Abschlüssen schwer vereinbar sind. Die andere, von EFRAG zur Diskussion gestellte Alternative, die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 für Finanzinstitute durch geringfügige Änderungen stärker an den für diese Unternehmen typischen Geschäftsmodellen (z.B. Fristentransformation) auszurichten, erscheint ebenso nicht überzeugend, da diese Änderungen nur geringe Auswirkungen hätten.

    Die Diskussion wird auf die FA-Sitzung im Januar 2016 vertagt, in der der FA das deutsche EFRAG TEG Mitglied Prof. Dr. Günther Gebhardt konsultieren möchte

  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • EFRAG SDS The Statement of Cash Flows issues for Financial Institutions

    Der IFRS-FA befasst sich erstmals mit dem EFRAG-Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – Issues for Financial Institutions. Dieses Papier thematisiert die Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnungen für Finanzinstitute, wofür EFRAG einen Ansatz zur Abgrenzung von Finanzinstituten von anderen Unternehmen vorschlägt. Der FA stellt fest, dass Kapitalflussrechnungen für Banken wenig entscheidungsrelevante Informationen vermitteln. Um eine entsprechende Beurteilung für die übergeordnete Gruppe der Finanzinstitute vornehmen zu können, ist jedoch eine Definition notwendig, die im Detail deutlich über den von EFRAG formulierten Anwendungsbereich hinausgeht. Der IFRS-FA vertagt sich auf die 43. Sitzung.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Zwirner, Christian / Boecker, Corinna IFRS-Update 2024 Ein Überblick über die ab 2024 neu anzuwendenden IFRS KoR, 01-02/2024, S. 1 ff. 2024
Thümmler, Stefanie/ Rogler, Sylvia Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung Fallstudie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS KoR, 01-02/2024, S. 30 ff. 2024
Buchheim, Regine/ Kühnberger, Martin Zum Nutzen von Kapitalflussrechnungen nach HGB: ein Vergleich publizierter mit geschätzten Zahlungsströmen Der Betrieb, 42/2023 , 2385 ff. 2023
Lüdenbach, Norbert Cashflow aus der Forfaitierung von Forderungen aus Dauerschuldverhältnis Praxisfälle PiR, 09/2023, S. 311 2023
Lüdenbach, Norbert Forfaitierung von Forderungen aus Dauerschuldverhältnis in Bilanz und Kapitalflussrechnung Praxisfälle StuB, 17/2023, S. 710 2023