EFRAG EFRAG DP The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues
Aktueller Stand
EFRAG hat am 22. November 2024 das Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – Objectives, Uses and Issues veröffentlicht.
Ein Hauptziel des EFRAG-Projekts zur Kapitalflussrechnung besteht darin, die wahrgenommenen Probleme der nach IAS 7 erstellten Kapitalflussrechnung aufzulisten, mögliche Lösungen zu diskutieren und so einen Beitrag zum IASB-Forschungsprojekt „Statement of Cash Flows and Related Matters” zu leisten.
Das DRSC hat am 14. Juli 2025 seine Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier an EFRAG übermittelt.
Inhalt
Nach der Konsultation zu EFRAGs proaktiver Forschungsagenda 2021 beschloss EFRAG, ein Projekt zur Kapitalflussrechnung in seine Forschungsagenda aufzunehmen, um vor allem Input für das IASB-Forschungsprojekt „Statement of Cash Flows and Related Matters“ zu liefern, das im September 2024 von der „Research Pipeline“ in ein aktives Forschungsprojekt überführt wurde.
Im Diskussionspapier wird festgestellt, dass die mit der Kapitalflussrechnung verbundenen Probleme maßgeblich von ihrer Verwendung und den damit verfolgten Zielen abhängen. Daher werden die Ziele der Kapitalflussrechnung zunächst systematisch aus dem IFRS-Rahmenkonzept und IAS 7 abgeleitet, bevor anschließend untersucht wird, inwieweit die Kapitalflussrechnung tatsächlich zur Erreichung dieser Ziele beiträgt. Die von EFRAG identifizierten Probleme der Kapitalflussrechnung betreffen zunächst Nicht-Finanzunternehmen:
- Definitionen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
- Zahlungsströme eines Agenten (i.S.v. Vermittler, Bevollmächtigter, Beauftragter)
- Nicht zahlungswirksame Transaktionen
- Klassifizierung von Zahlungsströmen
- Angabepflichten
- Disaggregation von Informationen
- Definitionen von Kennzahlen
- Zusammenhang mit anderen primären Abschlussbestandteilen
- Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit
Auf Grundlage dieser Probleme wird untersucht, welche der identifizierten Ziele der Kapitalflussrechnung davon beeinträchtigt werden und ob deren Lösung die Erfüllung anderer, im Diskussionspapier definierter Ziele beeinflussen könnte. Zudem werden mögliche Alternativen zur Kapitalflussrechnung – wie etwa eine Übersicht über die Entwicklung der Nettoverschuldung („Net Debt Reconciliation“) – dargestellt, die als Ergänzung oder Ersatz für die Kapitalflussrechnung dienen könnten.
Neben den allgemeinen Problemen, die auch für die Kapitalflussrechnung von Finanzdienstleistern (z.B. Banken und Versicherungen) gelten, wird in einem separaten fünften Abschnitt spezifisch diskutiert, ob die Kapitalflussrechnung von Banken und Versicherungen relevante Informationen liefert. Zudem werden potenzielle Alternativen oder Ergänzungen zur Kapitalflussrechnung diskutiert. Das Diskussionspapier orientiert sich dabei unter anderem an der EFRAG Short Discussion Series „The Statement of Cash Flows: Issues for Financial Institutions“ aus dem Jahr 2015 sowie an den hierzu eingegangenen Rückmeldungen. Zu diesem Thema wurde seinerzeit auch eine DRSC-Projektseite eingerichtet.
Abschließend wird im sechsten Abschnitt diskutiert, ob die identifizierten Probleme gezielte Verbesserungen oder eine umfassende Überarbeitung des IAS 7 erfordern.
DRSC-Stellungnahme zum EFRAG DP
Das DRSC hat am 14. Juli 2025 seine Stellungnahme zum EFRAG DP „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues” an EFRAG übermittelt.
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) des DRSC begrüßt das Diskussionspapier, merkt jedoch an, dass ein stärker fokussierter Ansatz mit einer geringeren Zahl an Themen und deren Priorisierung möglicherweise zu einer klareren und handhabbareren Diskussionsgrundlage geführt hätte.
In seiner Stellungnahme betont der FA FB, dass die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 grundsätzlich funktional ist und keiner umfassenden Überarbeitung bedarf. Dem International Accounting Standards Board (IASB) solle daher empfohlen werden, gezielte Anpassungen nur dort vorzunehmen, wo tatsächliche Informationslücken aus Nutzersicht bestehen.
Zentrale Standpunkte der DRSC-Stellungnahme:
- keine vollständige Kohärenz mit anderen primären Abschlusselementen anstreben – insbesondere mit der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Kaptalflussrechnung sollte sich auf tatsächliche Veränderungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten fokussieren. Die Einbeziehung von Zahlungsflüssen eines Agenten oder hypothetische/nicht zahlungswirksame Transaktionen würden die Grundfunktion einer Kaptalflussrechnung grundlegend verändern.
- Beibehaltung der Definitionen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
- Keine Standardisierung von Kennzahlen wie Free Cash Flow (FCF), Nettoverschuldung und Working Capital.
- Beibehaltung der direkten und indirekten Methode zur Darstellung des operativen Cash Flows.
- Einführung einer disaggregierten Darstellung von Dividenden an beherrschende und nicht beherrschende Anteile wird unterstützt, da sie die Transparenz über Liquiditätsabflüsse im Konzern verbessert.
- Für Finanzunternehmen spricht sich der FA FB trotz bestehender Zweifel am Nutzen der Kapitalflussrechnung für die Beibehaltung der aktuellen Vorschriften aus – insbesondere vor dem Hintergrund praktischer Umsetzungsprobleme bei einer Abschaffung.
Die Stellungnahme zielt darauf ab, zur zielgerichteten Weiterentwicklung der Kapitalflussrechnung beizutragen, lehnt jedoch eine grundlegende Neugestaltung der bestehenden Struktur bewusst ab.