EFRAG Überarbeitung des ESRS Set 1

Aktueller Stand

Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 zur Kommentierung. Die Konsultationsunterlagen sind hier abrufbar.

Stellungnahmen können bis zum 29. September 2025 an EFRAG übermittelt werden.

EFRAG lädt Ersteller von Nachhaltigkeitserklärungen ein, sich bis zum 18. August 2025 für die Teilnahme an den Field Tests zu „Gross versus Net” und der „non-EU adequate wages“-Methodik zu bewerben. Die Field Tests sollen dazu dienen, die beabsichtigten Vereinfachungen zu bewerten.

EFRAG lädt Ersteller von Nachhaltigkeitserklärungen dazu ein, sich bis zum 12. September 2025 für die Teilnahme an einer cost-benefit-Analyse im Hinblick auf die Vorschläge zur Überarbeitung des ESRS Set 1 zu bewerben.

Das DRSC diskutierte die Vorschläge in einer Sondersitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung am 7. und 8. August 2025.

Das DRSC veröffentlichte am 15.8.2025 seine vorläufige Analyse der EFRAG-Vorschläge zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (siehe Dateien weiter unten auf dieser Projektseite). Das DRSC möchte die Diskussion zur ESRS-Überarbeitung befördern und bittet deshalb um Rückmeldung zu seiner vorläufigen Analyse bis zum 8.9.2025 an info@drsc.de.

Gegenstand der Konsultation

Veröffentlicht werden neben den Vorschlägen für die zwölf überarbeiteten ESRS auch tabellarische Übersichten über die vorgenommenen Änderungen (log of amendments) sowie Vorschläge für zusätzliche (freiwillig anwendbare) Guidance (non-mandatory implementation guidance, NMIG), das Glossar und die Grundlage für die Schlussfolgerungen für die Vorschläge (Basis for Conclusions). Diese Unterlagen sind hier abrufbar.

Zeitplan und nächste Schritte

Die Kommentierungsfrist endet am 29. September 2025. Im Anschluss wird EFRAG die Konsultationsrückmeldungen analysieren und ggf. Änderungen an den Vorschlägen vornehmen. Anschließend werden die Vorschläge der EU-Kommission als fachlicher Ratschlag übermittelt. Die EU-Kommission ist dabei nicht an die Vorschläge von EFRAG gebunden.

Die EU-Kommission wird vermutlich in 2026 einen delegierten Rechtsakt zur Änderung des ESRS Set 1 erlassen. Das geänderte ESRS Set 1 wird vermutlich für ab dem 1. Januar 2027 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein.

Hintergrund

Hintergrund dieser Überarbeitung sind die Überlegungen der EU-Kommission, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für die Unternehmen in der EU zu vereinfachen. Das im Februar 2025 veröffentlichte sog. Omnibus I-Paket enthielt dabei nicht nur Vorschläge für Änderungen von EU-Richtlinien (inkl. der BilanzRL), sondern auch eine Ankündigung zur Vereinfachung des ESRS Set 1. Das Set 1 hatte die EU-Kommission erst im Januar 2024 als Delegierten Rechtsakt erlassen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), sich zwischenzeitlich jedoch unter anderem angesichts der ersten Erfahrungen mit der praktischen Anwendbarkeit für eine Überarbeitung ausgesprochen.

Im Hinblick auf den geforderten Berichtsumfang stellt EFRAG dar, dass die – in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse – verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte um 57% reduziert wurden. Auch der Umfang der Standards konnte um 55% reduziert werden.