EFRAG EU Nachhaltigkeitsstandard für KMU

Aktueller Stand

Im Februar 2023 haben sowohl EFRAG SRB als auch EFRAG SR TEG ihre Erörterungen der Konzeption und der Ausgestaltung des Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU, listed SME), den sog. ESRS LSME fortgesetzt. Gleichzeitig befassen sich die EFRAG Gremien mit Überlegungen zur Ausgestaltung des freiwillig (voluntary) anwendbaren Standards für nicht-kapitalmarktorientierte KMU (sog. VSME). Abgeleitet aus den (full) ESRS soll der LSME ein eigenständiger Standard (standalone) sein. Zudem wird der sog. Block Approach diskutiert. Dieser modulare Ansatz sieht vor, dass der LSME auf dem VSME aufbaut und darüber hinaus verpflichtend und freiwillig anzuwendende Vorgaben enthält. In insgesamt 5 Abschnitten (Sections) sollen sowohl übergreifende Aspekte thematisiert als auch die Anforderungen an die Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung normiert werden.

Der FA NB befasst sich in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 mit dem Stand der Entwicklung des LSME und VSME befasst. Zuvor hat der FA NB das von der DRSC-RNE-Pilotgruppe erarbeitete Eckpunktepapier mit Anforderungen an die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU diskutiert und an die EU-Kommission und EFRAG versandt.

Hintergrund

Am 5. Januar 2023 ist die CSRD in Kraft getreten, deren Bestimmungen die bisherige CSR-Richtlinie  (Richtlinie 2014/95/EU) ablösen und u.a. die europäische Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) geändert haben. Die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurden damit umfassend erweitert. Im Anwendungsbereich der CSRD sind gem. Art. 19a (1) der geänderten Bilanzrichtlinie auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), die somit über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen, erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Der Erstanwendungszeitpunkt verschiebt sich auf das Geschäftsjahr 2028, sofern von der sog. Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Gem. Art. 19a (6) der geänderten Bilanzrichtlinie gelten für KMU jedoch geringere Anforderungen als für große Unternehmen. Diese Anforderungen werden, wie auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen, durch die EFRAG konkretisiert. EFRAG hat zwischenzeitlich mit der Entwicklung des zukünftig von kapitalmarktorientierten (listed) Unternehmen verpflichtend anzuwendenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU begonnen. Dieser Standard für  die gelisteten KMU (listed small and medium-sized entities), der sog. LSME, wird im Rahmen des Set 2 von EFRAG erarbeitet und soll im März/April 2023 zur Konsultation veröffentlicht werden. Gleichzeitig erarbeitet EFRAG einen freiwillig (voluntary) anwendbaren Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (sog. VSME), der ebenfalls im März/April 2023 zur Konsultation veröffentlicht werden soll. Alle Standards des Set 2, welches darüber hinaus auch ausgewählte sektorspezifische ESRS umfasst, sollen im November 2023 an die EU-Kommission übergeben werden.  

ESRS für KMU (ESRS LSME)

Zum LSME hat EFRAG im Februar 2022 Arbeitsentwürfe für die Diskussion im EFRAG SR TEG veröffentlicht (EFRAG SR TEG Meeting vom 21. Februar 2023, Abruf unter: EFRAG SR TEG Meeting 21 February 2023 – EFRAG). Diese Arbeitsentwürfe umfassen die Abschnitte: 

  • Section I – General Requirements,
  • Section II – General Disclosures,
  • Section III – Environmental Disclosures,
  • Section IV– Social Disclosures und
  • Section V– Business Conduct Disclosures.

 

Zugehörige Veranstaltungen

  • 14. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 22.02.2023
  • 14. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 22.02.2023
  • ESRS for SME - Update

    Hr. Beisheim informiert den Fachausschuss über die Diskussionen bei der von EFRAG initiierten SME Community Group. Nach EFRAG-Angaben sind in Deutschland ca. 100 kleine und mittelgroße Unternehmen kapitalmarktorientiert (listed SME). Zudem gibt es in Deutschland nach EFRAG-Auswertungen 1.000 SNCI (small and non-complex institutions), für die die CSRD ebenfalls Vereinfachungen vorsieht. Dazu zählen insbesondere die kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Grundlegend stellt sich die Frage, ob Anforderungen an KMU möglichst flexibel oder weitestmöglich standardisiert und konkretisiert werden sollen. Der Fachausschuss argumentiert, dass für KMU einerseits konkrete Indikatoren und Anwendungshilfen hilfreich sind, um die (einheitliche) Umsetzung zu erleichtern. Andererseits wird angeführt, dass KMU von flexiblen Vorgaben profitieren könnten.

    Der Mitarbeiterstab informierte den Fachausschuss zudem über den Stand der Entwicklung des von kapitalmarktorientierten KMU (listed SME) verpflichtend anzuwendenden Standards (sog. ESRS LSME) durch EFRAG. Die Vorschläge dazu werden derzeit in den EFRAG-Gremien diskutiert und voraussichtlich im April/Mai 2023 zur Konsultation veröffentlicht. Des Weiteren wird ein freiwillig anwendbarer (voluntary) Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anderer KMU entwickelt (ESRS VSME). Aufgrund der Vorgaben der CSRD liegt der Fokus zunächst auf dem LSME.

    Der Entwurf des LSME ist als „stand-alone-Dokument“, d.h. ohne Referenzen auf die ESRS (Set 1) konzipiert. Dennoch stellen die ESRS (Set 1) den Ausgangspunkt des LSME dar. Überlegungen zum sog. Building Block-Approach sehen vor, dass die Angaben gem. VSME gleichzeitig Bestandteil des LSME sind. Der LSME würde darüberhinausgehend weitere Pflichtangaben und freiwillige Angaben normieren. Die Pflichtangaben im LSME sollen sich voraussichtlich daran orientieren, welche Angaben für KMU gem. CSRD, anderen EU-Vorgaben (z.B. SFDR) oder Informationsbedarfen aufgrund der Wertschöpfungskette erforderlich sind. Darüber hinaus werden freiwillige Angaben bspw. zu Zielen (targets), positiven Auswirkungen (positive impacts) oder Chancen (opportunities) normiert.

    Für die Pflichtangaben wird diskutiert, ob diese – mit wenigen Ausnahmen – immer einer Wesentlichkeitsprüfung unterliegen oder als Pflichtangaben ausgestaltet werden. Dies ist auch davon abhängig, ob diese Angaben unabhängig von Wesentlichkeitsüberlegungen des KMU für die Informationsadressaten erforderlich sind (z.B. aufgrund der SFDR-Anforderungen). Dazu stimmt sich EFRAG noch mit anderen europäischen Institutionen ab.

    Weitere konzeptionelle Überlegungen betreffen die Zentralisierung der Anforderungen an die Darstellung von Policies und Actions/Resources in dem themenübergreifenden Abschnitt 2 sowie die Ausgestaltung der Anforderungen an die Darstellung der Due Diligence-Prozesse oder der Corporate Governance-Strukturen.

  • 12. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 13.12.2022
  • 12. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 13.12.2022
  • ESRS for SMEs

    Im Oktober 2022 wurde eine KMU-Pilotgruppe als Kooperation zwischen dem RNE und dem DRSC gegründet, die Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der CSRD unterstützen soll. Bisher fanden zwei Sitzungen statt, in denen an Erfolgsfaktoren für die kommenden ESRS für KMU gearbeitet wurde. Ziel der Arbeiten ist ein Eckpunktepunktepapier zu den Grundlagen der ESRS für KMU, welches – noch vor Weihnachten – an EFRAG versendet werden soll.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Hakelmacher, Sebastian Neue Dimension der Rechenschaftslegung Von der Rechnungslegung zur umfassenden Unternehmensberichterstattung WPg, 07/2023, S. 410 ff. 2023
Maiwurm, Nils/ Reichel, Stefanie ESG-Maßnahmen in der GmbH-Praxis Pflichterfüllung oder nachhaltige Wertschöpfung? WPg, 07/2023, S. 404 ff. 2023
Wiechens, Gero/ Winner, Markus Zur Zukunft der kapitalmarktbezogenen ESG-Berichterstattung bei Kreditinstituten WPg, 07/2023, S. 361 ff. 2023
Lanfermann, Georg Grüne Zeitenwende für die Lageberichterstattung WPg, 07/2023, S.350 ff. 2023
Weber, Max Sustainable Finance – Aktuelle Entwicklungen in der Banken- und Finanzmarktregulierung Entwicklungen von September bis Dezember 2022 WPg, 06/2023, S. 299 ff. 2023