IASB Financial Instruments with Characteristics of Equity

Aktueller Stand

Der IASB hat am 28. Juni 2018 das Diskussionspapier DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity veröffentlicht.

Stellungnahmen zu diesem Diskussionspapier waren bis 7. Januar 2019 möglich.

Der IASB führt das Projekt weiterhin in seinem Arbeitsprogramm. Im Dezmber 2020 wurde das Projekt formell vom Status „Foschungsprojekt“ in den Status „Standardsetting-Projekt“ erhoben. Seither werden Detailfragen der Kapitaldefinition und -abgrenzung sukzessive und detailliert erörtert.

Geplant ist ein Exposure Draft zu begrenzten Änderungen des IAS 32.

Zielsetzung und Inhalt

Mit dem Projekt reagiert der IASB unter anderem auf die häufige Kritik an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis. Diese und die zahlreichen Eingaben an das IFRS IC bemängeln zum einen signifikante Anwendungsprobleme mit den Anforderungen des Standards (z.B. Put-Optionen über Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter) und zum anderen die Bilanzierungsergebnisse, die auf Basis des IAS 32 oftmals nicht sinnvoll erscheinen (kündbare Instrumente, die nicht unter die Ausnahmeregelung der Paragraphen 16A und 16B des IAS 32 fallen).

An der klassischen Dichotomie (Aufteilung der Passiv-Seite der Bilanz in zwei Klassen, nämlich Fremdkapital und Eigenkapital) festhaltend, entwickelt der IASB im Diskussionspapier ein neues Prinzip zur Kapitalabgrenzung, welches mit wenigen Ausnahmen zu den gleichen Ergebnissen führt, wie die Regelungen des IAS 32. Darüber hinaus werden im Diskussionspapier Ideen vorgestellt, wie die mit der Dichotomie einhergehenden Informationsdefizite durch Ausweis und Angaben kompensiert werden können.

EFRAG Diskussionspapier Classification of claims

Motiviert durch das laufende IASB Forschungsprojekt hatte EFRAG unter Einbindung des DRSC und anderer Organisationen ein begleitendes Diskussionspapier im Juli 2014 veröffentlicht. In diesem Papier werden, über die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital hinausgehend, verschiedene generelle Entscheidungsnotwendigkeiten, die für die Klassifizierung der Ansprüche gegen ein Unternehmen von Relevanz sind, behandelt.  Die Kommentierungsfrist endete am 31. Oktober 2014.

Befassung durch das DRSC

Am 28. Dezember 2018 hat das DRSC seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier DP/2018/1 an den IASB übermittelt. Zum EFRAG-Diskussionspapier hatte der IFRS-FA im Oktober 2014 seine Stellungnahme verabschiedet.

Seither wird der Projektfortschritt im DRSC aufmerksam verfolgt, jedoch derzeit nicht aktiv erörtert.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 71. Sitzung IFRS-FA
  • 17.12.2018
  • 71. Sitzung IFRS-FA
  • 17.12.2018
  • IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)

    Der IFRS-FA wurde über die jüngsten Entwicklungen im Zuge der Meinungsbildung zum IASB-Diskussionspapier Financial Instruments with Characteristics of Equity in-formiert.

    Dies beinhaltete die gemeinsame Öffentliche Diskussion mit EFRAG im November 2018, die DRSC-Stellungnahme an EFRAG zu deren Stellungnahmeentwurf sowie den aktuellen Stand der EFRAG-Stellungnahme.

    Dem FA wurde zudem der Entwurf der DRSC-Stellungnahme an den IASB vorgelegt. Es wurden geringfügige, überwiegend redaktionelle Änderungen beschlossen: Unter anderem soll der vom FA wahrgenommene Zusammenhang zwischen dem amount feature und der proprietary perspective klarer begründet werden. Ferner soll die Stellungnahme auf einen Widerspruch zwischen IFRIC 2 und dem bevorzugten Ansatz hinweisen.

    Der FA verabschiedete die Stellungnahme inhaltlich, die nunmehr – vorbehaltlich aller besprochenen Anpassungen – an den IASB übermittelt wird.

  • Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zum IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)
  • 20.11.2018
  • Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zum IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)
  • 20.11.2018
  • 70. Sitzung IFRS-FA
  • 11.10.2018
  • 70. Sitzung IFRS-FA
  • 11.10.2018
  • IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)

    In Fortsetzung der Befassung mit dem IASB-Diskussionspapier (DP) Financial Instruments with Characteristics of Equity erörterte der IFRS-FA die Kapitel 5 bis 8 des DP.

    Bei Instrumenten, bei denen der Emittent die Erfüllungsalternative bestimmen kann (z.B. reverse convertible bond), könnte die Separierung eingebetteter Derivate von Eigenkapital-Host-Instrumenten theoretisch die beste Lösung sein, da sich auf diesem Wege die Eigenschaften solcher Instrumente am besten abbilden ließen. Zudem könnten Verwässerungseffekte direkt aus der Bilanz abgelesen werden. Allerdings kritisierte der FA die Durchmischung der IASB-Ideen mit verschiedenen Perspektiven – der Sichtweise des Unternehmens (entity perspective) und der Sichtweise der Gesellschafter des Mutterunternehmens (proprietary perspective). Zudem seien die Konsequenzen dieser Separierungsanforderung derzeit nicht abschätzbar und deren Verhältnismäßigkeit fragwürdig. Der FA sprach sich daher gegen die Abspaltung und für die Informationsvermittlung über Angaben zu den Bedingungen der Ansprüche aus.

    In Bezug auf die im DP (Kapitel 6) behandelten Ausweisthemen stellte der IFRS-FA einmal mehr fest, dass auch hier die Einwertung der IASB-Ideen vor dem Hintergrund der angenommenen Perspektive zu erfolgen hat, die der IASB im DP jedoch nicht konsistent annimmt. Ausgehend von der entity perspective erscheine der Ausweis der Wertschwankungen im OCI (ohne Recycling) sachgerecht, nicht jedoch, wenn Verwässerungseffekte bei den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens abgebildet werden sollen. Ungeachtet dieser Vorbehalte und aufgrund praktischer Überlegungen begrüßt der IFRS-FA den Kriterien-Ansatz des IASB für den Ausweis von Derivaten.

    Auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sprach sich der FA gegen den Disaggregationsansatz sowie eine Anforderung aus, sämtliche eingebetteten Derivate – unabhängig von deren Behandlung nach IFRS 9 – von ihren Host-Verträgen zu separieren.

    Der IFRS-FA folgte dem IASB, wonach die Angabenerfordernisse zu EK-Instrumenten, die keine Stammaktien sind, unzureichend erscheinen. Allerdings lehnte der FA den Ansatz des IASB (Verteilung des Gesamtergebnisses auf bzw. direkte Folgebewertung von EK-Instrumenten) generell ab. Die offenkundigen Informationsdefizite seien durch Angaben, z.B. durch Anpassung des IAS 33, zu minimieren. Hierbei sollten die Adressaten über die auf Basis aktuell emittierter Instrumente in der Zukunft möglichen Verwässerungseffekte informiert werden.

    Der IFRS-FA erörterte ferner die Ideen des IASB zur Erweiterung der Angabenerfordernisse (Kapitel 7). Der FA stellte dazu fest, dass die Rangfolge der Ansprüche bei Liquidation vor allem im Einzelabschluss, jedoch nicht bei der Konzerndarstellung sinnvoll sei, da ein Konzern keine rechtliche Einheit sei, gegen die rechtlich durchsetzbare Ansprüche bestehen können. Ob zudem eine Darstellung unter der Voraussetzung der Unternehmensliquidation konsistent zur Going-concern-Prämisse ist, wurde teilweise angezweifelt. Angaben zu den Bedingungen/Bestimmungen und zu potenziellen Verwässerungseffekten (resultierend auch aus zukünftig ausübbaren Optionen) seien dagegen hilfreich und wurden vom FA unterstützt.

    Abschließend wurde Kapitel 8 zu ökonomischen Anreizen und zum Verhältnis vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen besprochen. Der IFRS-FA kam zu dem Schluss, dass die Irrelevanz ökonomischen Zwangs als notwendiges Objektivierungsinstrument anzusehen sei, dessen Aufgabe mit weitreichenden und unerwünschten Konsequenzen verbunden sein könne. Daher sollten Erfüllungswahrscheinlichkeiten bei der Klassifizierung von Ansprüchen weiterhin ausgeblendet und dadurch entstehende Informationsdefizite durch Angaben minimiert werden. Ferner sollten die Anforderungen aus Tz. 20 des IAS 32 beibehalten werden, wenngleich die Formulierungen klarer zu fassen seien.

    Zur Frage, inwieweit rein gesetzliche Bestimmungen eines Vertrags Einfluss auf die Klassifizierung des Anspruchs haben sollen, urteilte der FA, dass grundsätzlich sämtliche Bestimmungen zu beachten seien, welche die zahlungsbezogenen Eigenschaften eines Finanzinstruments beeinflussen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass rein hoheitliche Zahlungsverpflichtungen (z.B. bei Steuern und Abgaben) nicht im Anwendungsbereich der Klassifizierung stünden.

    Der IFRS-FA argumentierte, dass vertragliche Bestimmungen stets nur unter Beachtung des geltenden Rechtsrahmens vereinbart werden können, auch wenn ein Vertrag nicht auf gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verweist. Dabei stellte der Fachausschuss fest, dass Verträge durchaus rechtskonform geschlossen werden können (z.B. Abfindung eines Gesellschafters zum Buchwert), im Wege der gerichtlichen Auseinandersetzung aber dennoch ein davon abweichendes Ergebnis erzielt wird (Abfindung zum Fair Value). In diesen Fällen wäre ein Abstellen auf Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf den Ausgang des Verfahrens durchaus notwendig, allerdings müsse der IASB die Wahrscheinlichkeitsgrenze sehr hoch anlegen (z.B. virtually certain). Im Zuge der Erörterung sogenannter Bail-In-Instrumente und Pflichtangebote nach dem WpÜG war der IFRS-FA der Ansicht, dass Konditionen und Unwägbarkeiten dieser Art bei der erstmaligen Klassifizierung keine Berücksichtigung finden sollten.

  • 69. Sitzung IFRS-FA
  • 05.09.2018
  • 69. Sitzung IFRS-FA
  • 05.09.2018
  • IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)

    In Fortsetzung der Befassung mit dem IASB-Diskussionspapier (DP) Financial Instruments with Characteristics of Equity informierte sich der IFRS-FA über den Inhalt der Kapitel 4 und 5 und erörterte die vom IASB aufgeworfenen Fragen. Dabei berücksichtigte der Fachausschuss auch die vorläufigen Ansichten der EFRAG in deren Stellungnahmeentwurf.

    Die Konkretisierung des bevorzugten Ansatzes für dessen Anwendung auf freistehen-de Derivate kritisierte der Fachausschuss als zu komplex. Die Mitglieder des Aus-schusses bemängelten wiederholt, dass die vom IASB vorgeschlagene Ablösung der IAS 32-Regeln durch ein neues – sehr abstrakt gefasstes – Klassifizierungsprinzip mit einer neuen Terminologie nicht überzeugend begründet sei und nicht notwendig er-scheine. Insbesondere sei das Wertkriterium bei der praktischen Anwendung auf Derivate über Eigenkapitalinstrumente sehr schwer zu operationalisieren.

    Der IFRS-FA stellte sich zudem kritisch zum Vorschlag des IASB, die unter IAS 32 be-stehende Ausnahme für foreign currency rights issues unter dem bevorzugten Ansatz nicht fortzuführen. Grundsätzlich begrüßte Fachausschuss zwar die grundsätzliche Absicht des IASB, die Anzahl der Ausnahmen von einem Prinzip zu minimieren und stufte das im DP präferierte Klassifizierungsergebnis „Fremdkapital“ als konzeptionell logische Folge des bevorzugten Ansatzes ein.

    Allerdings sei es fraglich, ob die Gründe, die seinerzeit zur Einführung der Ausnahme in IAS 32 geführt hatten, nunmehr nicht länger vorlägen. Der IFRS berücksichtigte ferner den im DP beschriebenen Separatausweis von Derivaten, deren Wert nicht vollständig von Änderungen der verfügbaren ökonomischen Ressourcen abhängt. Hierdurch werde ein Teil der Informationsnachteile behoben, da Fremdkapital mit EK-Eigenschaften von sonstigem Fremdkapital getrennt wird.

    Dennoch stellte der IFRS-FA im Ergebnis fest, dass die Einstufung von foreign currency rights issues als Fremdkapital nicht sachgerecht sei, da hierbei lediglich der Erwerb von neu zu emittierenden Stammaktien durch bestehende Stammaktieninhaber erleichtert bzw. ermöglicht werden soll, indem diese Inhaber die Aktien in ihrer jeweiligen Landeswährung zeichnen können.

    Dem Vorschlag des IASB, Derivate über eigene EK-Instrumente nicht aufzuspalten, sondern in ihrer Gesamtheit zu betrachten, stimmte der IFRS-FA zu.

  • 68. Sitzung IFRS-FA
  • 23.07.2018
  • 68. Sitzung IFRS-FA
  • 23.07.2018
  • IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)

    Der IFRS-FA wurde über die Kapitel 1 bis 3 des im Juni 2018 veröffentlichten IASB Diskussionspapiers (DP) Financial Instruments with Characteristics of Equity zur Klassifizierung von Ansprüchen gegen das berichtende Unternehmen in Eigen- und Fremdkapital (EK und FK) informiert.

    Der IFRS-FA stimmte der Analyse des IASB zu den mit IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis verbunden Problemen und deren Ursachen vorläufig zu, hatte jedoch Bedenken, dass diese Themen vollständig durch Standardsetzungsaktivitäten beseitigt wer-den können. Zwar ließen sich durch Änderungen an IAS 32 Informationsdefizite bzgl. jener Ansprüche gegen das Unternehmen beheben, die EK- und FK-Merkmale aufweisen.

    Ferner könne der IASB in gleicher Weise die offensichtlichen Regelungslücken bei aktuell bestehenden Graubereichen, z.B. bei Put-Optionen über Anteile nichtbeherrschender Gesellschafter oder bedingten Wandelanleihen schließen. Allerdings sei fraglich, ob damit – wie auch mit der Entwicklung eines neuen Klassifizierungsprinzips – sämtliche Strukturierungsmöglichkeiten nachhaltig beseitigt werden können. Zusätzlich stellte der IFRS-FA fest, dass eine Dichotomie, wie vom IASB bevorzugt, bei der bestehenden Vielfalt von Finanzinstrumenten stets kompromissbehaftet sein wird.

    Der Fachausschuss bekräftigte seine Ansicht, dass die ausführliche Analyse und de-taillierte Entwicklung eines neuen Klassifizierungsprinzips, welches im Ergebnis und unter Einbindung verschiedener Ausnahmen im Wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen gelangt wie IAS 32, nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig erscheint.

    Davon abgesehen beurteilte der IFRS-FA den bevorzugten Ansatz des IASB als nur teil-weise sinnvoll. Zwar fand Bedingung (a) Unterstützung durch den IFRS-FA, Bedingung (b) wurde jedoch in unterschiedlicher Weise kritisiert. So sei deren Sinnhaftigkeit im Diskussionspapier nicht überzeugend erläutert. Gleiches gelte für die in IAS 32 geregelte FK-Eigenschaft „Pflicht zur Ausgabe einer variablen Anzahl eigener EK-Instrumente“. Als einen wesentlichen Grund hierfür benannte der Fachausschuss den Perspektivenwechsel innerhalb der Prinzipien (sowohl in IAS 32 als auch im bevorzugten Ansatz): Während Bedingung (a) klar von der Unternehmensperspektive ausginge, stelle Bedingung (b) die Perspektive des Investors stärker heraus, was nach Ansicht des IFRS-FA nicht konsistent sei.

    Ferner stellte der IFRS-FA fest, dass die FK-Einstufung einer unkündbaren Anleihe mit kumulativen, fixierten Beträgen nach dem bevorzugten Ansatz (EK nach IAS 32) vor dem Hintergrund der im Rahmenkonzept postulierten going-concern-Prämisse nicht sinnvoll erscheint.

    Der Fachausschuss kritisierte den bevorzugten Ansatz auch in Bezug auf die Einstufung von Ansprüchen gegen das Unternehmen mit asymmetrischer Beteiligung des Inhabers am Residualwert des Unternehmens. Nach Besprechung der Kapitel 1 bis 3 durch den Fachausschuss sei unklar, zu welcher Einstufung der bevorzugte Ansatz in diesem Fall führt.

    Schließlich diskutierte der IFRS-FA die vom IASB vorgeschlagene Ausnahmeregelung für bestimmte kündbare Instrumente. Er sprach sich grundsätzlich gegen eine Änderung der Klassifizierung solcher Ansprüche aus, übte jedoch Kritik in unterschiedlicher Hinsicht: Wenn der IASB die Abwesenheit eines EK-Anspruchs für problematisch hält (wie in Tz. 3.35ff des DP beschrieben), dann sollte hierfür keine Ausnahme geschaffen werden, sondern der Klassifizierungsansatz um ein Prinzip erweitert werden, welches sicherstellt, dass zumindest ein Anspruch gegen das Unternehmen EK ist. Diese Diskussion müsse jedoch auch vor dem Hintergrund des IAS 32 geführt werden, weil die Ausnahme in IAS 32 nicht dazu führe, dass sämtliche Unternehmen EK aus-weisen. Gleichzeitig offenbare sich hierbei auch die Schwäche des bevorzugten Ansatzes, der ebenso wie IAS 32 nicht ohne Ausnahme oder Hinzunahme einer dritten Bedingung sicherstellt, dass die in IAS 32.16A und 16B beschriebenen Ansprüche als EK ausgewiesen werden.

  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • IASB-Projekt Financial Instruments with Characteristics of Equity

    In Fortsetzung der vorherigen Sitzung wurde der Fachausschuss über den Inhalt des IASB-Forschungsprojekts Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital informiert.

    Gegenstand der Befassung waren die vorläufigen Ansichten des IASB zu Ausweis und Angaben. Daneben beschäftigte sich der IFRS-FA mit der Anwendung des Gamma-Konzepts bei verschiedenen Fallkonstruktionen. Ferner diskutierte der Fachausschuss die denkbaren Maßstäbe, die an das im Juni 2018 erwartete IASB-Diskussionspapier zu legen sind und verständigte sich vorläufig darauf, dass bei der Beurteilung des Diskussionspapiers zum einen Konsistenz der IASB-Vorschläge und zum anderen die Klarheit der Regelungen zu würdigen seien.

  • 64. Sitzung IFRS-FA
  • 18.01.2018
  • 64. Sitzung IFRS-FA
  • 18.01.2018
  • IASB-Projekt Financial Instruments with Characteristics of Equity

    Der IFRS-FA wird über den Stand des IASB-Forschungsprojekts Financial Instruments with characteristics of equity informiert.

    Dabei werden einige grundsätzliche Fragen zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB in Bezug auf den Gamma-Ansatz allgemein und seine Anwendung auf bestimmte Derivate über Eigenkapitalinstrumente besprochen.

    Der Gamma-Ansatz ist das bislang vom IASB präferierte, neue Konzept der Unterscheidung von Ansprüchen gegen das Unternehmen in Eigen- und Fremdkapital. Der Fachausschuss stellt fest, dass der Gamma-Ansatz für einige freistehende Derivate zu anderen Klassifizierungsergebnissen führt, als IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis.

    Fachliche Entscheidungen werden nicht getroffen.

  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • IASB Forschungsprojekt FICE

    Der IFRS-FA informiert sich über den Stand des IASB-Forschungsprojekts Financial Instruments with characteristics of equity. Fachliche Entscheidungen werden nicht getroffen. Einige Fachausschussmitglieder üben Kritik am Ansatz des IASB: Die ausführliche und detaillierte Entwicklung eines neuen Klassifizierungsprinzips, welches im Ergebnis und unter Einbindung verschiedener Ausnahmen im Wesentlichen zu den gleichen Bilanzierungsergebnissen gelangt, wie IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung, sei nicht zwingend notwendig. Darüber hinaus erscheinen die Ideen des IASB im Hinblick auf zusätzliche Ausweisanforderungen (Unterklassen im Eigenkapital und im Fremdkapital) zwar im Grunde überlegenswert, allerdings sei nicht erkennbar, warum diese zusätzlichen Ausweisanforderungen nur unter einem ggf. neuen Klassifizierungsprinzip (und nicht unter dem bestehenden IAS 32) formuliert werden können. Der IFRS-FA wird sich voraussichtlich im April wieder mit dem Forschungsprojekt befassen.

  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • 30. Sitzung IFRS-FA
  • 01.09.2014
  • 30. Sitzung IFRS-FA
  • 01.09.2014
  • 28. Sitzung IFRS-FA
  • 23.06.2014
  • 28. Sitzung IFRS-FA
  • 23.06.2014
  • Conceptual Framework - Bulletins

    Der IFRS-FA wird über EFRAGs aktuelle proaktive Tätigkeiten zu verschiedenen Bilanzierungsaspekten informiert. Hierbei wird auch auf die Diskussion und Beschlüsse der Juni-Sitzung von EFRAG TEG eingegangen. In detaillierter Form erörtert der IFRS-FA Teile des Diskussionspapiers Classification of Claims, insb. die Themenkomplexe Ziel und Zweck der Klassifizierung von Ansprüchen gegen das Unternehmen, Definition der Perspektive, aus welcher die Finanzberichterstattung erfolgt (entity perspective und proprietary perspective) sowie die Darstellung von Verwässerung.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Pronobis, Paul/ Schmidt, Martin Legal-Tech-Geschäftsmodelle: Überlegungen zur Bilanzierung nach IFRS und Blick in die internationale Bilanzierungspraxis WPg, 10/2023, S. 573 ff. 2023
Gawenko, Wladislav/ Hinz, Michael Crypto Assets – Anwendung des Hedge Accounting nach IFRS IRZ, 04/2023, 2023
Lüdenbach, Norbert/Schubert, Daniel BB-IFRS-Report 2021 Betriebs-Berater, 51-52/2022, S. 2987 ff. 2022
Fischer, Daniel T. EFRAG: Variable Vergütungsbestandteile aus Erwerbersich IFRS Aktuell PiR, 11/2022, S. 318 f. 2022
Große, Jan-Velten Das IASB-Projekt „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ – noch eine unendliche Geschichte? PiR, 11/2022, S. 295 ff. 2022