IASB Financial Instruments with Characteristics of Equity
Aktueller Stand
Am 29. November 2023 hat der IASB den Entwurf ED/2023/5 „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ (Proposed Amendments to IAS 32, IFRS 7 and IAS 1) publiziert. Darin werden Änderungen an IAS 32 betreffend die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie begleitende Änderungen an IFRS 7 und IAS 1 vorgeschlagen. Dieser Entwurf kann bis 29. März 2o24 kommentiert werden.
Zuvor hatte der IASB am 28. Juni 2018 ein Diskussionspapier DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity veröffentlicht und darin umfassende Ideen zur Diskussion gestellt.
Der IASB führte das Projekt hernach fort, Seit Dezember 2020 wurde es formell vom Status „Forschungsprojekt“ in den Status „Standardsetting-Projekt“ erhoben. Dies mündete nunmehr in konkrete Änderungsvorschläge.
Zielsetzung und Inhalt
Ziel ist, die bestehenden Prinzipien zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zu stärken und zugleich konkrete Anwendungsprobleme zu lösen.
Konkret schlägt der IASB Folgendes vor:
- Änderungen an IAS 32 betreffend die Klassifizierung von Instrumenten
- deren Vertragsbestimmungen von gesetzlichen Regelungen beeinflusst werden,
- die gemäß der fixed-for-fixed-Bedingung in eigenen EK-Instrumenten erfüllt werden,
- mit einer Rückkaufverpflichtung,
- mit bedingten Erfüllungsvereinbarungen,
- bei denen Ermessen der Eigentümer eine Rolle spielt,
- bei denen nach Erstansatz eintretende Umstände eine Umklassifizierung erfordern könnten.
- Änderungen an IFRS 7 betreffend diverse Zusatzangaben zu den vorgenannten spezifischen Instrumenten,
- Änderungen an IAS 1 betreffend den separaten Ausweis von Beiträgen, die den Stammaktionären zuzurechnen sind, in den verschiedenen Abschlussbestandteilen (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Eigenkapital-Veränderungsrechnung).
Hintergrund
Mit dem Projekt reagiert der IASB unter anderem auf die häufige Kritik an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis. Diese und die zahlreichen Eingaben an das IFRS IC bemängeln zum einen signifikante Anwendungsprobleme mit den Anforderungen des Standards (z.B. Put-Optionen über Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter) und zum anderen die Bilanzierungsergebnisse, die auf Basis des IAS 32 oftmals nicht sinnvoll erscheinen (kündbare Instrumente, die nicht unter die Ausnahmeregelung der Paragraphen 16A und 16B des IAS 32 fallen).
An der klassischen Dichotomie (Aufteilung der Passiv-Seite der Bilanz in zwei Klassen, nämlich Fremdkapital und Eigenkapital) festhaltend, entwickelt der IASB Vorschläge, welche das bestehende Prinzip beibehalten und stärken, zugleich aber Lösungen für konkrete Anwendungsprobleme bieten sollen.
Befassung durch das DRSC
Das DRSC wird sich in seinen Gremien mit den Vorschlägen befassen. Eine Kommentierung gegenüber dem IASB wird angestrebt.