IFRIC IAS 19 Employee Benefits – Actuarial assumptions: discount rate

Aktueller Stand

Nach der Entscheidung des IFRS IC, das Thema nicht auf seine Agenda zu nehmen, erfolgten keine weiteren Aktivitäten zu diesem Thema.

Zielsetzung und Inhalt

Für die Bestimmung des Abzinsungssatzes gemäß IAS 19.83 (2011), der zur Diskontierung der Pensionsverpflichtungen heranzuziehen ist, sind Renditen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds, HQCB) zu verwenden. In den IFRS ist keine Klarstellung enthalten, welche Ratingkategorie eine Unternehmensanleihe aufweisen muss, damit sie als HQCB anzusehen ist.

Im Allgemeinen wurden bisher Unternehmensanleihen als HQCB angesehen, die eines der beiden höchsten Ratings (z.B. von Standards & Poor‘s ‚AAA‘ und ‚AA‘) erhalten hatten. Diese Auslegung von HQCB geht auf ein SEC Staff Announcement von 1993 zurück. In den letzten Jahren sind die Anzahl und das Volumen dieser Anleihen deutlich zurückgegangen, insbesondere von Anleihen mit einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren, die für die Bestimmung des Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen besonders wichtig sind. Aufgrund der nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Unternehmensanleihen mit einem Rating von ‚AAA‘ und ‚AA‘ ist es zunehmend problematisch geworden, sachgerechte Abzinsungssätze zu bestimmen.

Das IFRS IC wurde um eine Klarstellung gebeten, ob dieses Verständnis von HQCB, das aus einem anderen Rechtskreis und aus einer Zeit mit anderen Marktgegebenheiten stammt, auch für die Bestimmung des Zinssatzes nach IAS 19 relevant ist oder ob nicht auch Unternehmensanleihen mit einem Rating von ‚A‘ als HQCB angesehen werden können.

Ferner wurde dem IFRS IC im PAIR die eher konzeptionelle Frage vorgelegt, ob der Verweis in IAS 19.84 auf den Zeitwert des Geldes bedeutet, dass der Abzinsungssatz mit einem risikolosen Zinssatz gleichzusetzen ist.

In seiner Sitzung im November 2012 hat das IFRS IC zunächst festgestellt, dass die Auswahl der HQCB im Ermessen der Unternehmen liegt. Jedoch geht das IFRS IC von einer stetigen Anwendung der einmal festgelegten Methode zur Bestimmung der Abzinsungssätze aus. In seiner Sitzung im Januar 2013 hat das IFRS IC zum einen dargelegt, dass bei der Ableitung des Abzinsungssatzes alle HQCB eines Währungsraumes zu nutzen sind (z.B. alle HQCB, die auf Euro lauten), und zum anderen, dass der IASB hinsichtlich seines Verständnisses zu IAS 19.84 befragt werden soll.

Der IASB hat in seiner Sitzung im Februar 2013 festgehalten, dass der Hinweis auf den Zeitwert des Geldes in IAS 19.84 nicht bedeutet, dass es sich um einen risikolosen Zinssatz handelt, sondern dass auch das in den Renditen der HQCB enthaltene Kreditrisiko Bestandteil des Abzinsungssatzes ist. Des Weiteren merkt der IASB an, dass die bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes zu verwendenden Staatsanleihen, sofern kein ausreichend liquider Markt für HQCB existiert, ebenfalls von erstrangiger Güte zu sein haben. Dem IFRS IC wird aufgetragen, für beide Sichtweisen entsprechende Leitlinien zu erarbeiten.

Das IFRS IC hat sich in seiner Sitzung im November 2013 entschieden, das Thema nicht weiter zu behandeln. Als Grund wird angeführt, dass das Thema zu weit gefasst ist, als das es in einer effizienten Weise bearbeitet werden könnte.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. IFRS IC-Meeting Juli

    Der IFRS-FA lässt sich über die Sitzung des IFRS IC vom Juli 2013 Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aspekte der vom IC behandelten Themen. Zu zwei der insgesamt fünf veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen beschließt der Fachausschuss Stellungnahmen beim IFRS IC einzureichen.

    Hierbei handelt es sich zunächst um den vorläufigen Beschluss in Zusammenhang mit IAS 19 zu actuarial assumptions: discount rate. Das IFRS IC hat vorläufig entschieden, ein Projekt zur Konkretisierung des in IAS 19.83 verwendeten Ausdrucks high quality corporate bonds (HQCB) nicht in seine Agenda aufzunehmen.

    In der Stellungnahme vertritt und begründet der IFRS-FA die gegenteilige Auffassung, dass eine Konkretisierung dieses Begriffs dringend notwendig ist. Weiter wird ausgeführt, dass das IFRS IC in seiner vorläufigen Agendaentscheidung aufgrund der gewählten Formulierungen faktisch zum Ausdruck bringt, dass nur Unternehmensanleihen mit einem „AA“ Rating oder besser als HQCB einzustufen sind. Wenn dies das Verständnis des IFRS IC ist, dann sollte diese Auffassung nach Meinung des Fachausschusses in der Agenda­entscheidung auch ausdrücklich und eindeutig so zum Ausdruck gebracht werden.

    Des Weiteren beschließt der Fachausschuss, auch zur vorläufigen Agendaentschei­dung eine Stellungnahme einzureichen, die sich auf die Einstufung einer Pflichtwandelanleihe als Eigen- oder als Fremdkapital gem. IAS 32 bezieht.

    Bei den hier in Diskussion stehenden Instrumenten handelt es sich um fest verzinsliche Anleihen, die unter Berücksichtigung von Ober- und Untergrenze am Ende der Laufzeit durch die Lieferung einer variablen Anzahl von Anteilen des bilanzierenden Unternehmens zu erfüllen sind, wobei sich der Emittent die Möglichkeit vorbehält, die Anleihe vorzeitig gegen Lieferung der maximalen Anzahl von Anteilen gem. Obergrenze und gegen Zahlung aller Zinsen, die bis zum Laufzeitende angefallen wären, zu erfüllen. Die Begründung des IFRS IC, dieses Thema nicht in seine Agenda aufzunehmen, verweist lediglich auf IAS 32.15 (Abstellen auf die wirtschaftliche Substanz des Instruments). Der Fachausschuss unterstützt die vorläufige Entscheidung des IFRS IC, regt aber an, weitere relevante Aspekte in die Agendaentscheidung aufzunehmen, die die Anwender bei der Einstufung solcher Instrumente berücksichtigen sollten (u.a. eine differenziertere Diskussion des Begriffs „wirtschaftliche Substanz“, eine Abgrenzung von economic or business reasons gegenüber economic compulsion sowie die Berücksichtigung der Vorschrift gem. IAS 32.20(b)(ii)).

  • 10. Sitzung IFRS-FA
  • 29.10.2012
  • 10. Sitzung IFRS-FA
  • 29.10.2012
  • Interpretationsaktivitäten

    Bericht IFRS IC Meeting September

    Der IFRS-FA lässt sich über die Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom September 2012 Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aspekte.

    Unter anderem befasst sich der FA mit der vorläufigen Agendaentscheidung zum Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung, die aus einem finanziellen Vermögenswert in der Form einer negativen Rendite (negative yield) erwachsen. Der vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC zufolge sind solche ’negativen Zinsen‘ weder als Zinsertrag noch als Zinsaufwand auszuweisen. Das Committee gelangt vielmehr zu dem Schluss, dass ein Ausweis in einem anderen geeigneten Aufwandsposten zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang weist das Committee darauf hin, dass ein Unternehmen gem. IAS 1.85 zusätzliche Posten in die Gesamtergebnisrechnung einzufügen hat, wenn eine solche Darstellung für das Verständnis der Erfolgslage des Unternehmens relevant ist bzw. nach IAS 1.112 (c) Informationen im Anhang zur Verfügung zu stellen hat, die nicht aus anderen Abschlussbestandteilen ersichtlich sind, die für das Verständnis des Abschlusses jedoch relevant sind. Zu dieser vorläufigen Entscheidung beabsichtigt der FA eine Stellungnahme beim IFRS IC einzureichen, da eine solche Vorgehensweise zu einer unzutreffenden Darstellung der Ertragslage bei Banken und Problemen bei der Zinsmargendarstellung im Rahmen der SEC-Berichtspflichten führen kann. Im Übrigen führen auch (Dis-) Agien zu Zinsaufwand bzw. –ertrag, so dass auch der Standpunkt vertretbar wäre, negative Zinsen als Teil des Zinsertrags auszuweisen.

    Pflichtangebot nach WpÜG

    In seiner 7. Sitzung im Juli 2012 hat sich der Fachausschuss mit einer Themeneingabe befasst, deren Gegenstand die Abgabe von öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten zum Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft gem. § 35 WpÜG ist. Durch die Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots entsteht regelmäßig eine bedingte Verpflichtung der erklärenden Gesellschaft als Stillhalter einer geschriebenen Verkaufsoption zur Zahlung von Geld. In diesem Zusammenhang ist der IFRS-FA vorläufig zu dem Ergebnis gelangt, dass diese (bedingte) Verpflichtung nicht zum Ansatz einer finanziellen Verbindlichkeit i.S.v. IAS 32 führt, da es sich um eine Verbindlichkeit handelt, die nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung, sondern vielmehr auf gesetzlichen Vorschriften basiert (IAS 32.17 i.V.m. AG12). Somit gilt die Verbindlichkeit nicht als finanzielle Verbindlichkeit im Sinne von IAS 32 – ein entsprechender Bilanzposten ist nicht anzusetzen. Der Fachausschuss entschied vorläufig, den Themenvorschlag nicht in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen.

    Zu dieser vorläufigen Agendaentscheidung, zu der bis zum 24. September 2012 die Möglichkeit zur Kommentierung bestand, wurde eine Stellungnahme eingereicht, in der die vorläufige Auffassung des Fachausschusses nicht geteilt wird.

    Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich auch dem IFRS Interpretations Committee ein vergleichbarer Themenvorschlag in Zusammenhang mit IFRS 3 vorgelegt (Mandatory purchase of non-controlling interest in business combinations / mandatory tender offers), mit dem sich das Committee voraussichtlich im November 2012 befassen wird.

    Vor diesem Hintergrund und ohne den Themenvorschlag bzw. die Stellungnahme fachlich-inhaltlich zu diskutieren, entscheidet der Fachausschuss, seinen Beschluss zu einer Agendaentscheidung zurückzustellen, bis eine abschließende Verlautbarung von Seiten des Interpretations Committee vorliegt.

    Entwurf eines PAIR IAS 19 Abzinsungssatz

    Der IFRS-FA diskutiert den Entwurf des Potential Agenda Item Request (PAIR) hinsichtlich der Bestimmung des Abzinsungssatzes gemäß IAS 19. Der IFRS-FA verabschiedet den Entwurf ergänzt um eine direkte Fragestellung an den IFRS IC und dem Hinweis, dass die Marktrenditen von Unternehmensanleihen mit einem Rating von „AA“ auch synthetisch (d.h. Marktrendite von anderen Anleihen um die Differenz in den credit spreads zu korrigieren) ermittelt werden können.

  • 9. Sitzung IFRS-FA
  • 20.09.2012
  • 9. Sitzung IFRS-FA
  • 20.09.2012
  • Interpretationsaktivitäten

    Der IFRS-FA diskutiert die Probleme bei der Ableitung des Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19, die sich aus der gegenwärtigen Marktentwicklung ergeben, insbesondere aus der starken Verminderung der Anzahl von Unternehmensanleihen mit einem Rating von „AA“ und einer Restlaufzeit von größer 10 Jahren, die für die Bestimmung des Abzinsungssatzes besonders relevant sind.

    Der IFRS-FA beschließt, einen Potential Agenda Item Request (PAIR) für die Sitzung des IFRS IC im November 2012 einzureichen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
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Brune, Jens/ Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 05/2024, S. 251 ff. 2024
Zwirner, Christian/ Krauß, Felix Pensionsverpflichtungen und Planvermögen Empirische Kennzahlenanalyse in DAX, MDAX und SDAX vor dem Hintergrund der Zinswende und der Inflation im Jahr 2022 KoR, 02/2024 , S. 56 ff. 2024
Seedorff, Michael/ Bloch, Thomas Die Rentnergesellschaft entlastet Unternehmen mehrfach Der Betrieb, 06/2024, S. 269 ff. 2024