EFRAG Indossierung Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (Amendments to IAS 16 and IAS 38)

Aktueller Stand

EFRAG hat am 24. Juli 2014 eine positive Empfehlung für die Indossierung der vom IASB am 12. Mai 2014 veröffentlichten Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte hinsichtlich der zulässigen Abschreibungsmethoden an die EU-Kommission übermittelt.

Die Indossierung erfolgte am 2. Dezember 2015.

Zielsetzung & Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.