EFRAG Indossierung Clarifications to IFRS 15 Revenue from Contracts with Customer

Aktueller Stand

EFRAG hat am 6. Juli 2016 die finale Empfehlung für die Indossierung der vom IASB am 12. April 2016 veröffentlichten Clarifications to IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (Klarstellungen an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden) an die EU-Kommission übermittelt. Darin sprach sich EFRAG für die Übernahme der Klarstellungen an IFRS 15 aus, da diese die fachlichen Indossierungskriterien erfüllen und auch im Einklang mit dem Europäischen Allgemeinwohl stehen. Lediglich hinsichtlich der erweiterten optionalen Erleichterungen bei den Übergangsvorschriften zu IFRS 15 äußerte sich EFRAG aufgrund der abnehmenden Vergleichbarkeit kritisch, war jedoch im Ergebnis der Meinung, dass diese Nachteile begrenzt sind und die Vorteile aus Sicht der Anwender überwiegen.

Die Veröffentlichung der Klarstellungen an IFRS 15 im Europäischen Amtsblatt erfolgte am 9. November 2017.

Zielsetzung & Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung EG/1606/2002 sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Daraufhin erstellt die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAG Endorsement Advice zu den Klarstellungen an IFRS 15
06.07.2016
EFRAG Draft Endorsement Advice zu den Klarstellungen an IFRS 15
17.05.2016

Befassung durch den IFRS-Fachausschuss

Der IFRS-FA befasst sich fortlaufend mit den Empfehlungen der EFRAG zur Indossierung und den damit zusammenhängenden Konsultationen. Da in diesem Prozess keine wesentlichen Bedenken gegen die Übernahme der Klarstellungen an IFRS 15 geäußert wurden, hat das DRSC aufgrund seiner direkten Gremienvertretung bei EFRAG Board und EFRAG TEG von einer separaten schriftlichen Stellungnahme zur Indossierungsempfehlung abgesehen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Lüdenbach, Norbert/ Seick, Manuel BB-IFRS-Report 2023 Betriebs-Berater, 51-52/2023, S. 2987 ff. 2023
Zwirner, Christian / Boecker, Corinna Post-implementation review zu IFRS 15 Würdigung der Regelungen aus Sicht der Praxis IRZ, 10/2023, S. 413 ff. 2023
Sossong, Peter Zeitliche Ertragserfassung gem. IFRS 15 und HGB am Beispiel ausgewählter vertraglicher Schuldverhältnisse KoR, 07-08/2022, S. 285 ff. 2022
Brune, Jens W. Brutto- oder Nettobilanzierung bei der Erlöserfassung von weiterverkaufter Software nach der Agenda-Entscheidung des IFRS IC IRZ, 06/2022, S. 261 ff. 2022
Schall, Dominik Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen Status quo und neue Perspektiven WPg, 11/2022, S. 621 ff. 2022