EFRAG Indossierung IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments

Aktueller Stand

Der IASB hat am 7. Juni 2017 die vom IFRS Interpretations Committee entwickelte Interpretation IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments (mehr zum Projekt finden Sie hier) veröffentlicht. Mit der Interpretation wird Klarheit und eine einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Situationen geschaffen, in denen die steuerliche Situation unsicher ist. Die Interpretation ist erstmals ab Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

EFRAG hat am 6. November 2017 die finale Empfehlung für die Indossierung der Interpretation IFRIC 23 an die EU Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die uneingeschränkte Indossierung der Interpretation. Die Abstimmung im Accounting Regulatory Committee (ARC) erfolgte am 9. März 2018.

Die Indossierung ist abgeschlossen; die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 24. Oktober 2018.

Zielsetzung und Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAGs Draft Endorsement Advice zu IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments
02.08.2017

Befassung durch den IFRS-FA

Der IFRS-FA hat EFRAGs Entwurf der Übernahmeempfehlung zu IFRIC 23 Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung disktutiert und unterstützt die von EFRAG empfohlene Indossierungsempfehlung. Der IFRS-FA hat beschlossen, keine schriftliche Stellungnahme dazu einzureichen, sondern die Sichtweise über EFRAG Board und EFRAG TEG zu übermitteln.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 61. Sitzung IFRS-FA
  • 04.09.2017
  • 61. Sitzung IFRS-FA
  • 04.09.2017
  • EFRAG Indossierung IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments

    • Der IFRS-FA erörtert EFRAGs Entwurf der Übernahmeempfehlung zu IFRIC 23 Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung und unterstützt die von EFRAG empfohlene Indossierungsempfehlung.
    • Der IFRS-FA beschließt, keine schriftliche Stellungnahme dazu einzureichen, sondern die Sichtweise über die Gremien bei EFRAG zu übermitteln.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Kowallik, Andreas Neue administrative Anwendungshinweise der OECD zu Säule Zwei Der Betrieb, 05/2024, S. 217 ff. 2024
Zwirner, Christian / Boecker, Corinna IFRS-Update 2024 Ein Überblick über die ab 2024 neu anzuwendenden IFRS KoR, 01-02/2024, S. 1 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert/ Seick, Manuel BB-IFRS-Report 2023 Betriebs-Berater, 51-52/2023, S. 2987 ff. 2023
Scholz, Stephan C. Ausnahme von der handelsrechtlichen Bilanzierung latenter Steuern in Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung Update zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz StuB, 23/2023, S. 921 ff. 2023
Brune, Jens/ Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 45/2023, S. 2519 ff. 2023