EFRAG Indossierung von IFRS 19

Endorsement Advice Request der Europäischen Kommission

EFRAG hat am 17. September 2024 von der Europäischen Kommission die Aufforderung zur Abgabe einer Übernahmeberatung zu IFRS 19 erhalten. Zusätzlich zur Beurteilung der technischen Übernahmekriterien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 und Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU bittet die Europäische Kommission EFRAG um

  • eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse, in der untersucht wird, wie hoch die potenziellen Einsparungen wären und wie viele Unternehmen in der EU von IFRS 19 betroffen wären, und
  • eine Analyse der Unterschiede zwischen den Angabevorschriften von IFRS 19 und der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU).

Zielsetzung und Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.