BMJ Public Country-by-Country Reporting
Aktueller Stand
Nachdem im September 2022 ein Referentenentwurf und im Dezember 2022 ein Regierungsentwurf zur Umsetzung der pCbCR-Richtlinie in deutsches Recht veröffentlicht wurde, hat der Deutsche Bundestag im Mai 2023 letzten Änderungen des Umsetzungsgesetzes zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 16. Juni 2023 dem Umsetzungsgesetz zustimmen. Danach wird die Veröffentlichung des Umsetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt folgen.
Wann die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung eines gemeinsamen Musters und eines maschinenlesbaren elektronischen Formates für die Inhalte des Ertragsteuerinformationsberichtes festlegt (Art. 48c Abs. 4 pCbCR-Richtlinie), ist derzeit noch unbekannt.
Hintergrund
Im September 2013 verabschiedeten die OECD- und G20-Mitgliedstaaten einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) mit 15 Aktionspunkten. Damit wurde das Problem anerkannt, dass Staaten ihre Steuersysteme unzureichend aufeinander abstimmen, womit Steuervermeidungsstrategien insb. multinationaler Unternehmen ermöglicht werden. Solche Unternehmen können entweder Gewinne leichter künstlich zu Staaten mit niedriger oder keiner Besteuerung verschieben, obwohl sie dort nicht oder kaum tätig sind, oder sie reduzieren ihre Besteuerungsgrundlage durch steuerwirksame Zahlungen wie Zinsen oder Lizenzgebühren. Neben Steuerausfällen für Staaten bedeutet dies auch einen Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Unternehmen.
Als Resultat des BEPS-Aktionsplans hat die Europäische Kommission im Juni 2015 einen Aktionsplan „Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union“ veröffentlicht. Daraufhin wurde im Juni 2016 die sog. DAC4-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/881) zur Änderung der sog. Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU) veröffentlicht. Die DAC4-Richtlinie dient der Umsetzung von BEPS-Aktionspunkt 13 „Country-by-Country Reporting“ und behandelt den verpflichtenden automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen Steuerverwaltungen. Danach müssen bestimmte multinationale Unternehmen jährlich für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen sie einer Geschäftstätigkeit nachgehen, Steuerangaben an Behörden weiterleiten, ohne dass diese Angaben jedoch veröffentlicht werden. Deutschland setzte diese Vorgabe in § 138a AO um. Im April 2016, also kurz vor Veröffentlichung der DAC4-Richtlinie, wurde von der Europäischen Kommission ein Entwurf einer EU-Richtlinie für einen öffentlichen länderspezifischen Ertragsteuerinformationsbericht (Richtlinie (EU) 2021/2101, public Country-by-Country Reporting-Richtlinie, pCbCR-Richtlinie) veröffentlicht. Die pCbCR-Richtlinie betrifft augenscheinlich zwar steuerrechtliche Angaben, jedoch hat die Europäische Kommission die neuen Berichtspflichten in der sog. Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) verortet.
Die pCbCR-Richtlinie hat zum Ziel, durch die verstärkte Transparenz und öffentliche Kontrolle der Ertragsteuerbelastung von multinationalen Unternehmen (ggf. auch mit Sitz außerhalb der EU) deren Compliance in Steuerangelegenheiten zu fördern. Damit soll – parallel zu Entwicklungen bei der OECD – das Vertrauen der Öffentlichkeit in nationale Steuersysteme gestärkt werden.
Ungefähr fünf Jahre nach Veröffentlichung des Entwurfs wurde die pCbCR-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/2101) im Dezember 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. EU-Mitgliedstaaten hatten bis Juni 2023 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Bis Juni 2027 ist eine Überprüfung der Vorschriften vorgesehen. Dabei soll die Europäische Kommission in einem Bericht insb. prüfen, ob eine Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs und der Angaben im Ertragsteuerinformationsbericht zweckmäßig erscheint (Art. 48h Bilanzrichtlinie).
DRSC-Aktivitäten
Bereits im Mai 2016 übersandte das DRSC dem BMJ eine Stellungnahme zum ersten Entwurf der pCbCR-Richtlinie. Im Oktober 2022 übersandte das DRSC dem BMJ eine Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Im Oktober 2022 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum Referentenentwurf.