IASB Preisregulierte Geschäftsvorfälle – Umfassendes Projekt (IFRS 20)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 27. Mai 2026 den IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden veröffentlicht, einen neuen Rechnungslegungsstandard für Unternehmen, die einer bestimmten Art der Preisregulierung unterliegen. IFRS 20 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnen. Unternehmen können den Standard bereits früher anwenden.
IFRS 20 soll Investoren dabei helfen, besser zu verstehen, wie sich die Preisregulierung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Finanzlage und die künftigen Cashflows eines Unternehmens auswirkt.
IFRS 20 ergänzt die Angaben, die ein Unternehmen bei der Anwendung von IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden macht, und ersetzt IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungskonten.
Der Standard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Preisregulierung bestimmt den Betrag, den ein Unternehmen seinen Kunden für gelieferte Güter oder Dienstleistungen in Rechnung stellen darf, und den Zeitraum, in dem es diesen Betrag an den Kunden berechnen darf. In einigen Fällen unterscheidet sich die Periode, in der ein Unternehmen Güter liefert oder Dienstleistungen erbringt, von der Periode, in der es den Kunden diese Güter oder Dienstleistungen in Rechnung stellen darf – und damit von der Periode der Umsatzrealisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Wenn diese zeitlichen Unterschiede auftreten, geben die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz kein vollständiges Bild des Betrags wieder, den das Unternehmen aufgrund der Preisregulierung für die gelieferten Güter oder erbrachten Dienstleistungen in Rechnung stellen darf. Es gab in den IFRS keine spezifischen Regelungen für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen. Die Unternehmen wenden somit unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an. Folglich ist es für die Investoren schwierig, die Auswirkungen der Preisregulierung zwischen verschiedenen Unternehmen zu vergleichen und zu verstehen. Der IASB verfolgte daher das Ziel, ein Rechnungslegungsmodell zu konzipieren, das preisregulierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Rechte auf künftige Tariferhöhungen sowie ihre Verpflichtungen zur Tarifminderung offenzulegen.
Der IASB veröffentlichte im Juli 2009 den Standardentwurf ED/2009/8 Rate-regulated Activities (Preisregulierte Geschäftsvorfälle) zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle. Bereits zuvor hatte sich das IFRIC/IFRS IC im Rahmen des Projekts zu Dienstleistungskonzessionen mit der Thematik beschäftigt, jedoch dann an den IASB weitergereicht, da es nicht seine Agendakriterien erfüllte. Diskutiert wurde in diesem Kontext die Frage, ob und inwieweit regulatorische Vermögenswerte und Schulden die Definitionen im Rahmenkonzept erfüllen.
Diese Diskussion setzte sich auch in den Kommentierungen zum ED/2009/8 fort. Strittig blieb insbesondere die konzeptionelle Begründung mit Blick auf die abweichende Behandlung nach US-GAAP. Auch befasste sich der Entwurf nur mit einer bestimmten Art von Preisregulierung (cost-of-service scheme). Dies schien verschiedenen Kommentatoren des Entwurfs zu eng.
In seiner Sitzung im September 2010 beschloss der IASB letztlich, das Projekt zu verschieben, da eine zeitnahe Lösung sich als nicht erreichbar erschien. Als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 reaktivierte der IASB in seiner Sitzung im September 2012 das Projekt und beschloss dann im Dezember 2012, das Projekt in zwei Schritten weiter voranzutreiben:
- Entwicklung eines Zwischenstandards, insbesondere für IFRS Erstanwender (IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wurde im Januar 2014 herausgegeben und gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Einzelheiten sind der separaten Projektseite zu entnehmen.); und
- Entwicklung eines finalen Standards im Rahmen eines umfassenden Projekts.
Request for Information
Als ersten Schritt veröffentlichte der IASB am 28. März 2013 einen Aufruf, Preisregulierungssysteme zu identifizieren, um so den Gegenstand des Projektes zu bestimmen (RfI – Request for Information Rate Regulation). Nach der Vorstellung der Ergebnisse der RfI im Juli 2013 wurde entschieden, zunächst mit Unterstützung der Rate-regulated Activities Consultative Group Abgrenzungsmerkmale zu identifizieren, welche preisregulierte Geschäftsvorfälle von anderen Geschäftsvorfällen unterscheiden und die den größten Einfluss auf die Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit der regulatorischen Zahlungsströme haben.
Discussion Paper
Der IASB veröffentlichte als Ergebnis seiner weiteren Überlegungen am 17. September 2014 das Diskussionspapier DP/2014/2. Das DP fokussiert auf Preisregulierungen, welche auf einer Mischung aus kosten- und anreizbasierten Elementen beruhen. Wettbewerbsorientierte Modelle fanden zunächst keine explizite Berücksichtigung. Zudem sollte das Diskussionspapier seinen Anwendungsbereich weiter fokussieren, indem eine sog. „definierte Preisregulierung“ als Basis für die dortige Diskussion verwendet wurde.
Das DP stellte zur Diskussion, ob die maßgeblichen Abgrenzungsmerkmale, die für definierte Preisregulierung identifiziert wurden, ausreichend sind, um alle Preisregulierungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Das DP schlug keine konkreten Bilanzierungsvorschriften vor. Vielmehr hinterfragte es, welche Informationen über preisregulierte Geschäftsvorfälle nützlich für Adressaten der Finanzberichterstattung sind. Hierzu wurden verschiedene Bilanzierungsgrundsätze (mit ihren Vor- und Nachteilen) vorgestellt, welche der IASB berücksichtigen könnte, um über die zukünftige Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen von Preisregulierung zu entscheiden.
Das DP hinterfragte zudem, inwiefern die Darstellungs- und Angabeerfordernisse aus IFRS 14 zu regulatorischen Abgrenzungsposten die Grundlage für zukünftige Vorschläge bilden sollten, welche der IASB auf Basis dieser Konsultation entwickelte.
Seit der Veröffentlichung des DP wurde das Projekt auf mehreren IASB- und ASAF-Sitzungen erörtert. Diese Erörterungen mündeten in einem 2021 veröffentlichten Standardentwurf.
Standardentwurf 2021/1
Am 28. Januar 2021 wurde der Standardentwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden veröffentlicht.
Der Standardentwurf schlug vor, Unternehmen, die der Preisregulierung unterliegen, zu verpflichten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden in ihrer Bilanz und entsprechende regulatorische Erträge und Aufwendungen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.
Nach dem Standardentwurf sollte die Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und Schulden zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, angepasst an die aktualisierten Schätzungen der künftigen Cashflows, die aus diesen Vermögenswerten und Schulden resultieren werden.
Der Entwurf konnte bis 30. Juli 2021 kommentiert werden. Seitdem wurde das Projekt auf mehreren IASB- und ASAF-Sitzungen intensiv erörtert. Als Ergebnis dieser Erörterungen wurde im Mai 2026 der finale Standard IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden veröffentlicht.
Befassung durch das DRSC
Das DRSC hat am 23. Juli 2021 seine Stellungnahme zum ED/2021/1 an den IASB übermittelt. Die Stellungnahme wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäfte“ vorbereitet und durch den IFRS-FA verabschiedet.
Darin begrüßte das DRSC die Zielsetzung des ED sowie die Bemühungen des IASB, die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben von regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von regulatorischen Erträgen und Aufwendungen festzulegen. Ferner wurden die vorgeschlagenen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich unterstützt.
Allerdings beurteilte das DRSC die in Paragraf B15 vorgeschlagene Regelung als kritisch. Danach sollte die regulatorische Rendite kein Bestandteil der zulässigen Gesamtvergütung bilden, sofern diese Rendite auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert entfällt. Ferner äußerte das DRSC in der Stellungnahme Bedenken zu den Vorschlägen in den Paragrafen B3-B9, die zulässigen Aufwendungen nach den Vorschriften des IFRS, nicht nach dem regulatorischen Rahmen, zu ermitteln.
Der Analyse des IASB zu den wahrscheinlichen Auswirkungen der Umsetzung der Vorschläge auf die Qualität der Finanzberichterstattung und zu den wahrscheinlichen Kosten der Umsetzung der Vorschläge stimmte das DRSC nur teilweise zu. Konkret wäre zu erwarten, dass Informationen, die unter Anwendung der Paragrafen B3-B9 und insbesondere des Paragrafen B15 bereitgestellt werden, den Abschlussadressaten kein vollständiges und klares Bild über regulatorische Erträge und Aufwendungen sowie regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vermitteln würden. Folglich erwartete das DRSC kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aus der Umsetzung der derzeitigen Vorschläge, war jedoch der Meinung, dass dieses Verhältnis durch die folgenden Änderungen am künftigen Standard deutlich verbessert werden könnte:
- Streichung des Paragrafen B15 (aus unserer Sicht die wichtigste Änderung),
- Ermittlung der Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung unter Anwendung der regulatorischen Vorschriften und nicht der IFRS-Standards,
- Klarstellung, dass ein Unternehmen seine Leistungsverpflichtungen auf Basis der regulatorischen Vereinbarung identifiziert und dass eine Leistungsverpflichtung nicht notwendigerweise die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden bedeutet.
Der FA FB erörterte die Entscheidungen des IASB zum Projekt regelmäßig im Rahmen der Vorbereitungen auf die ASAF-Sitzungen.