EFRAG Sektorspezifische EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards
Aktueller Stand
Seit Anfang 2023 befassen sich sowohl das EFRAG SR Board als auch die EFRAG SR TEG intensiv mit sog. Arbeitspapieren (Working Papers) zu fünf sektorspezifischen EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Die Arbeitspapiere umfassen den SEC 1 zur Sektorklassifikation und die Sektoren:
- Agriculture, Farming & Fishing,
- Mining, Quarrying & Coal,
- Oil & Gas, sowie
- Road Transport.
Die auf den Arbeitspapieren basierenden Konsultationsentwürfe (Exposure Drafts) der sektorspezifischen ESRS sollen voraussichtlich noch im zweiten Halbjahr 2023 öffentlich mit einer Frist von 120 Tagen konsultiert werden. Nach dieser Konsultationsphase wird EFRAG die Konsultationsergebnisse in seinen Fachgremien diskutieren und die finalen Entwürfe zu diesen sektorspezifischen ESRS anschließend an die Europäische Kommission übergeben, welche diese dann voraussichtlich in 2025 als delegierte Rechtsakte erlassen wird.
Ein weiterer Satz sektorspezifischer ESRS ist bereits für die Ausarbeitung vorgesehen. Die entsprechenden Entwürfe würden aber erst im folgenden Jahreszyklus an die Europäische Kommission übergeben werden.
Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC befasst sich seit seiner Sitzung am 24. Januar 2023 mit dem Stand der Entwicklung der sektorspezifischen ESRS. Zudem führt das DRSC seit März 2023 nicht-öffentliche Gruppendiskussionen mit Sektorexperten durch, um die Inhalte der Arbeitspapiere zu den sektorspezifischen ESRS zu diskutieren.
Hintergrund
Am 5. Januar 2023 ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) in Kraft getreten, deren Bestimmungen die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) ablösen und u.a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) geändert haben. Die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von EU-Unternehmen und bestimmten Drittstaatenunternehmen sollen mit der CSRD umfassend erweitert und vereinheitlicht werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die ESRS präzisiert, welche durch die Europäische Kommission mittels delegierter Rechtsakte erlassen werden (Art. 29b Abs. 1 BilanzRl). Die fachlichen Vorarbeiten zu den ESRS wurden der EFRAG übertragen, welche die ESRS-Entwürfe als fachliche Empfehlung an die Europäische Kommission übermittelt (ErwG 39 CSRD).
Die ESRS sollen auch sektorspezifische Nachhaltigkeitsthemen behandeln (Art. 29b Abs. 1 Unterabs. 3 Nr. 2 BilanzRl), weshalb der Arbeitsauftrag der Europäischen Kommission an die EFRAG auch die Erarbeitung sektorspezifischer ESRS umfasst. Das aktuelle Arbeitspapier zu ESRS SEC 1 zur Sektorklassifikation enthält eine Übersicht mit ca. 40 Sektoren, für die in den nächsten Jahren sektorspezifische ESRS erarbeitet werden soll.
DRSC-Briefing Paper
Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die künftigen sektorspezifischen Berichtspflichten zur Verfügung, um betroffenen Unternehmen angesichts der dynamischen Entwicklungen einen aktuellen Stand zu den Arbeiten der EFRAG an sektorspezifischen ESRS und eine erste Orientierung für die Umsetzung zu geben.