IASB Disclosure Initiative – Targeted Standards-level Review of Disclosures
Aktueller Stand
Der IASB hat am 25. März 2021 den Entwurf ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach (Proposed Amendments to IFRS 13 and IAS 19) veröffentlicht (Pressemitteilung des IASB).
Mit diesem Entwurf hat der IASB vorläufige Leitlinien vorgelegt, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS verwenden soll. Zudem hat der IASB diese Leitlinien auf die bestehenden Angabevorschriften in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewandt, und schlägt Änderungen an den Angabevorschriften dieser IFRS vor.
Stellungnahmen sind möglich bis zum 21. Oktober 2021.
Der IASB hat darüber hinaus eine kurze Zusammenfassung der Vorschläge (Snapshot) in englischer Sprache veröffentlicht.
Hintergrund und Zielsetzung
Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf den Rückmeldungen zum vormaligen Diskussionspapier DP/2017/1 Disclosure Initiative – Principles of Disclosures. In diesem Diskussionspapier wurden durch den IASB drei Hauptprobleme in Bezug auf Anhangangaben in IFRS-Abschlüssen identifiziert:
- nicht genügend relevante Informationen,
- zu viel irrelevante Informationen und
- ineffektive Berichtserstattung und Darstellung der Informationen.
Eine wichtige Erkenntnis war dabei, dass die Art und Weise, wie spezifische Angabepflichten in den IFRS entwickelt und formuliert werden, einen Beitrag zur Disclosure-Problematik leistet. Insbesondere wurde von Stakeholdern kritisiert:
- Einige IFRS enthalten keine oder nur sehr allgemeine Zielsetzungen für spezifische Anhangangaben. Dies erschwere es den Unternehmen, Ermessen anzuwenden und zu entscheiden, welche Informationen angegeben werden sollen.
- Für einige Angabepflichten werden zu präskriptive Formulierungen verwendet (wie z.B. “shall disclose” und “at a minimum“). Dies könne den Eindruck erwecken, dass die entsprechenden Angaben stets gemacht werden müssen, unabhängig davon, ob die Informationen wesentlich sind.
Als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Diskussionspapier beschloss der IASB, ein Projekt zur gezielten Überprüfung der Angabenvorschriften einzelner Standards (Disclosure Initiative—Targeted Standards-level Review of Disclosures) in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Ziel des Projekts ist es, die Art und Weise zu verbessern, wie der IASB Angaben in den IFRS entwickelt und formuliert, damit die Anwendung dieser Angabevorschriften den Abschlussadressaten nützlichere Informationen liefert.
Mit dem nunmehr veröffentlichten Entwurf ED/2021/3 konsultiert der IASB die Vorschläge zu:
- Leitlinien, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften verwenden soll und
- Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 13 und IAS 19, die der IASB unter Anwendung dieser Leitlinien entwickelt hat.