DRSC DRS 28 Segmentberichterstattung – Überarbeitung DRS 3

Aktueller Stand

Der HGB-FA des DRSC hat seiner Sitzung am 12. Mai 2020 den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 28 Segmentberichterstattung (DRS 28) verabschiedet.

Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grundsätzlich dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.

Gegenüber dem am 29. Oktober 2019 zur Konsultation veröffentlichten Entwurf dieses Standards (E-DRS 36), wurden vorwiegend redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Inhaltliche Änderungen am Standard(-entwurf) betreffen eine zusätzliche Regelung zur Zusammenfassung und Erläuterung zu „Alle sonstigen Segmente“ und die Empfehlung zur Angabe von Vorjahreszahlen.

Das Erstanwendungsdatum wurde auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, festgelegt. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Der Standard wurde am 28. Juli 2020 durch das BMJV gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
E-DRS 36 Segmentberichterstattung
29.10.2019

Zugehörige Veranstaltungen

  • 48. Sitzung HGB-FA
  • 12.05.2020
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  • 12.05.2020
  • 47. Sitzung HGB-FA
  • 13.02.2020
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  • 45. Sitzung HGB-FA
  • 17.10.2019
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  • E-DRS 36 Segmentberichterstattung

    Der HGB-FA schloss die Erarbeitung des E-DRS 36 und somit die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung ab. Dabei wurden nochmals die bislang erarbeiteten Formulierungsvorschläge durchgesehen und wenige, in erster Linie redaktionelle Änderungen beschlossen. Zusätzlich wurden die weiteren Bestandteile des Standardentwurfs, d.h. die Begründung zum Standard, die Zusammenfassung sowie die Aufforderung zur Stellungnahme vom HGB-FA finalisiert.

    Der Standardentwurf soll zeitnah veröffentlicht werden. Es wird eine Kommentierungsfrist bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen.

  • 44. Sitzung HGB-FA
  • 11.09.2019
  • 44. Sitzung HGB-FA
  • 11.09.2019
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Der HGB-FA setzte die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung fort. Dies bezog sich insbesondere auf die ganzheitliche Durchsicht der bislang erarbeiteten Formulierungsvorschläge.

    Zusätzlich wurden die weiteren Bestandteile des Standardentwurfs, d.h. die Begründung zum Standard, die Zusammenfassung sowie die Aufforderung zur Stellungnahme vom HGB-FA erörtert.

    In der Aufforderung zur Stellungnahme sollen die Konstituenten um ihre Einschätzung zur stringenten Umsetzung des Management Approachs, zu den vorgesehenen Erläuterungen zu den Bewertungsgrundlagen und zu den vorgesehenen betragsmäßigen Angaben gebeten werden. Darüber hinaus soll erfragt werden, ob zusätzliche Regelungen zum Ausweis als notwendig oder wünschenswert erachtet werden und ob der im Standardentwurf häufig verwendete Begriff „Steuerung“ konkretisierungsbedürftig ist.

    Der Standardentwurf wird den Titel E-DRS 36 Segmentberichterstattung tragen.

  • 43. Sitzung HGB-FA
  • 27.06.2019
  • 43. Sitzung HGB-FA
  • 27.06.2019
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Der HGB-FA setzte die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung fort.

    Dies bezog sich insbesondere auf die Diskussion erarbeiteter Formulierungsvorschläge zu den Angabepflichten für die Segmentberichterstattung, welche in der 42. Sitzung des HGB-FA bereits inhaltlich erörtert wurden.

    Im Einklang mit der bisherigen Überarbeitung stand auch bei der Regelung dieser Angabepflichten die stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten folgen wird, im Mittelpunkt.

    In Bezug auf die betragsmäßigen Angaben je anzugebendem Segment, entschied sich der HGB-FA dafür, eine Frage in der Aufforderung zur Stellungnahme zum Standardentwurf vorzusehen, mittels welcher die von den Konstituenten als sinnvoll bzw. notwendig erachteten konkreten Angaben erhoben werden sollen.

    Vor dem Hintergrund der vom HGB-FA verfolgten stringenten Orientierung am Management Approach und somit des Aufsetzens auf unternehmensindividuellen internen Berichten wird zudem die bislang in DRS 3 enthaltene Anlage eines Beispiels einer Segmentberichterstattung nicht länger als notwendig erachtet.

  • 42. Sitzung HGB-FA
  • 12.04.2019
  • 42. Sitzung HGB-FA
  • 12.04.2019
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Der HGB-FA setzte die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung fort.

    Im Fokus der Erörterungen stand erneut die stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten folgen wird.

    Der bisherige Abschnitt zu Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden wurde grundsätzlich überarbeitet. Nunmehr ist insbesondere zu erläutern, wie die für die Segmentberichterstattung genutzten internen Werte ermittelt wurden und inwiefern diese von den Werten des externen Rechnungswesens abweichen.

    Zudem wurden die noch ausstehenden Themenbereiche des DRS 3 und des IFRS 8 grundlegend erörtert. Hierzu sollen in der nächsten Sitzung des HGB-FA entsprechende Formulierungsvorschläge besprochen werden.

    Vor dem Hintergrund der vom HGB-FA verfolgten stringenten Orientierung am Management Approach werden die bislang in DRS 3 enthaltenen speziellen Anlagen für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und für Versicherungsunternehmen nicht länger als notwendig erachtet.

  • 41. Sitzung HGB-FA
  • 31.01.2019
  • 41. Sitzung HGB-FA
  • 31.01.2019
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Der HGB-FA setzte die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung fort.

    Im Fokus der Erörterungen stand weiterhin die stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten folgen wird.

    Im Rahmen seiner Erörterungen verständigte sich der HGB-FA darauf, den Begriff „Umsatzerlöse“ offener zu fassen und künftig auf „Umsatzerlöse oder vergleichbare Erträge“ abzustellen.

    Weiterer Kernpunkt der Erörterungen war das Verständnis des Begriffs „Unternehmensleitung“ vor dem Hintergrund des Konzerns und dabei, ob zusätzlich klargestellt werden muss, auf welcher Ebene die Unternehmenssteuerung bzw. Ressourcenallokation tatsächlich zu erfolgen hat.

    Der bisherige Abschnitt zu Segmentbilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll grundsätzlich überarbeitet werden, um den Einklang mit dem Management Approach herzustellen. Dabei wurde als erläuterungsbedürftig erachtet, wie die für die Segmentberichterstattung genutzten internen Werte ermittelt wurden und inwiefern diese von den Werten des externen Rechnungswesens abweichen.

  • 40. Sitzung HGB-FA
  • 29.11.2018
  • 40. Sitzung HGB-FA
  • 29.11.2018
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Der HGB-FA begann mit der inhaltlichen Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung.
    Bezugnehmend auf die bisherigen Regelungen der Abschnitte „Ziel“ sowie „Gegenstand und Geltungsbereich“, erörterte der HGB-FA die Passgenauigkeit der aktuellen Formulierungen sowie bestehenden Anpassungsbedarf.

    Im Fokus der Erörterungen stand eine stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten folgen wird.

    Damit soll auch die Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit des Konzernabschlusses und die Minderung von Informationsdefiziten erreicht werden.

    Zudem intendierte der HGB-FA eine inhaltlich umfangreichere Begründung zum Standard. Diese soll sowohl auf Änderungen gegenüber dem aktuellen DRS 3 als auch auf beibehaltene Regelungen eingehen.

  • 39. Sitzung HGB-FA
  • 13.09.2018
  • 39. Sitzung HGB-FA
  • 13.09.2018
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Dem HGB-FA wurden die Regelungen in anderen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) mit Bezug zu Segment- bzw. Bereichsinformationen vorgestellt.

    Dabei zeigte sich, dass lediglich in DRS 23 explizit Bezug auf DRS 3 genommen wird. Ansonsten wird i.d.R. das Vorliegen einer Segmentberichterstattung als Voraussetzung für die Bereitstellung von segmentbezogenen Angaben genannt.

    Dementsprechend folgerte der HGB-FA, dass aus den anderen DRS keine Hemmnisse oder Erfordernisse für die Überarbeitung des DRS 3 resultieren.

    Weiterhin diskutierte der HGB-FA die konkrete Zielrichtung einer Überarbeitung. Der HGB-FA sprach sich dafür aus, DRS 3 als Standard für eine vollumfängliche Segmentberichterstattung weiterzuführen. Ausschlaggebend war dabei die Auffassung des HGB-FA, dass eine Konkretisierung der gemäß HGB möglichen Segmentberichterstattung notwendig sei. Daher sollen im ersten Schritt die Regelungen in DRS 3 überprüft werden und hier insbesondere, ob die geforderten Angaben für eine vollumfängliche Segmentberichterstattung notwendig sind und wie umfassend der Management Approach implementiert werden soll.

    In einem zweiten Schritt sollen Regelungen erarbeitet werden, die für die Bereitstellung von segmentbezogenen Angaben Hilfestellung bieten. Damit will der HGB-FA die zu beobachtende Praxis unterstützen, segmentbezogene Angaben beispielweise im Lagebericht anzugeben.

  • 38. Sitzung HGB-FA und und 28. Öffentliche Sitzung des DRSC e.V.
  • 17.07.2018
  • 38. Sitzung HGB-FA und und 28. Öffentliche Sitzung des DRSC e.V.
  • 17.07.2018
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

    Nach einer kurzen Einführung in DRS 3 Segmentberichterstattung diskutiert der HGB-FA, ob DRS 3 überarbeitet werden sollte.

    Im Ergebnis seiner Diskussion beschließt der HGB-FA, eine Überarbeitung von DRS 3 vorzunehmen. Hierbei soll insbesondere auf die Konsistenz zu segmentspezifischen Informationen geachtet werden, die in anderen DRS (z.B. DRS 20) verlangt werden.

    Weiterhin sollen die Angabepflichten so ausgestaltet werden, dass für die Adressaten ein Informationsmehrwert geschaffen wird, ohne bei den Erstellern übermäßige Belastungen hervorzurufen.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Große, Jan-Velten Maintenance der IFRS – aktueller Stand beim IFRS IC PiR, 01/2024, S. 22 ff. 2024
Aerni, Sina/ Cosic, Slaven/ Gehrig, Marco Empirische Analyse der Segmentberichterstattung am Schweizer Kapitalmarkt IRZ, 04/2023, S. 189 ff. 2023
Kirsch, Hanno Segmentberichterstattung nach IFRS 8 und DRS 28 IFRS und Steuerbilanz PiR, 11/2022, S. 320 f. 2022
Haaker, Andreas/ Freiberg, Jens Angabe von Produktivitätskennzahlen? Pro & Contra PiR, 03/2022, S. 86 f. 2022
Rogler, Silvia Bieten Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung bilanzpolitisches Potenzial? Diskussion anhand einer Fallstudie auf der Basis der HGB-Regelungen i.V.m. DRS 23 KoR, 02/2022, S. 80 ff. 2022