„Die Europäische Kommission hat basierend auf der Arbeit von EFRAG wichtige Erleichterungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS erzielt. Als DRSC haben wir uns frühzeitig und umfassend in die Überarbeitung der ESRS eingebracht. Mit dieser Informationskampagne informieren wir über die Ergebnisse dieser Arbeiten und zeigen auf, wie Ersteller, Prüfer und Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen von diesen Erleichterungen profitieren.“ Georg Lanfermann, DRSC-Präsident.
Erste Einblicke in wichtige Themen geben die Statements von Mitgliedern des DRSC-Fachausschusses, EFRAG-TEG und der DRSC-Geschäftsstelle, die fortlaufend auf Social Media veröffentlicht werden.
Eine umfassende Vorstellung der Simplified ESRS bietet das DRSC allen Interessierten in seiner webbasierten Öffentlichen Informationsveranstaltung am 23. September 2026 an.
Die Informationskampagne wird ergänzt durch Vorort-Termine sowie Austausche zu praktischen Fragen in den für DRSC-Mitglieder offenen ESRS-Anwenderforen. Zu den Terminen informieren wir Sie auf unserer Website.
Das DRSC lädt zu einer webbasierten Öffentlichen Informationsveranstaltung zu den vereinfachten ESRS und zum VS am 23. September 2026, von 10 bis 11.30 Uhr ein.
Für diese kostenlose Veranstaltung können Sie sich hier anmelden.
Der Grundsatz der Fair Presentation war in den bisherigen Vorgaben nur implizit enthalten. Mit den Simplified ESRS wird nun deutlich herausgestellt, dass Wesentlichkeit, Entscheidungsnützlichkeit und (falls erforderlich) Angaben zu unternehmensspezifischen Inhalten dem Zweck einer wahrheitsgetreuen Darstellung der Risiken, Chancen und Auswirkungen dienen. Mit der Klarstellung, dass Fair Presentation sich auf den Bericht als Ganzes – nicht aber auf jede einzelne Anforderung – bezieht, kann sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun besser am individuellen Geschäftsmodell des Unternehmens und seiner Stakeholder ausrichten.
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#reportingwirdeinfacher
Entscheidungsnützlichkeit und klar definierte Adressatengruppen sind wichtige konzeptionelle Voraussetzungen für die praktische Bedeutung des Fair-Presentation-Grundsatzes. Dieser bewirkt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung am individuellen Geschäftsmodell des Unternehmens und seiner Stakeholder ausrichtet. Da die Simplified ESRS in diesem Kontext nun außerdem allen Stakeholdern gleichermaßen das Kalkül der Entscheidungsnützlichkeit zugestehen, wird es den Unternehmen ermöglicht, den Nachhaltigkeitsbericht adressatengerecht mit relevanten Informationen auszugestalten.
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#reportingwirdeinfacher
Den bisherigen ESRS fehlte die klare Struktur. Deren Komplexität und zahlreiche Dopplungen, führten mitunter zu unnötig umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten. Mit der Straffung der Anforderungen werden zudem Unklarheiten in Bezug auf den Verbindlichkeitsgrad (Anforderung versus Erläuterung) und sprachliche Unschärfen ausgeräumt. Mit verständlicheren und besser lesbaren Standards können sowohl Unternehmen als auch Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen besser arbeiten. Auch für die Struktur der Nachhaltigkeitsberichte selbst räumen die Simplified ESRS den Unternehmen nun eine gewisse Flexibilität ein.
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#reportingwirdeinfacher
Die bisherige Regelung in den ESRS führte in der Praxis häufig zu einer Bottom-up-Inventur sämtlicher erdenklicher Auswirkungen, Chancen und Risiken, verbunden mit entsprechenden Einzelbewertungen und kombinierten Bewertungen. Dies stellte die Anwendungspraxis – auch vor dem Hintergrund der Dokumentationspflichten – vor enorme Herausforderungen. Die Klarstellung in den Simplified ESRS zum Top-down-Ansatz verlegt den Ausgangspunkt der Wesentlichkeitsanalyse weg von einer flächendeckenden Einzelbetrachtung hin zu einem fundierten Gesamtverständnis des Geschäftsmodells, der Strategie und der Geschäftsbeziehungen der Unternehmen. Mit der auf diese Weise stärker kontextualisierten und risikoorientierten Wesentlichkeitsanalyse lässt sich der Aufwand reduzieren, ohne die Qualität oder die Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beeinträchtigen.
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#reportingwirdeinfacher
Die bisherigen ESRS enthielten eine klare Vorgabe zur Beschaffung und Verwendung direkt ermittelter Primärdaten, auch von Lieferanten. Dies stellte Unternehmen vor große Herausforderungen, da ein Zugriff auf bestimmte Informationen oftmals nicht möglich ist oder eine angemessene Datenqualität nicht gewährleistet werden kann. Da die Simplified ESRS nun gleichermaßen die Verwendung von Sekundärdaten und Schätzungen erlauben, wird nicht nur die Berichterstattung handhabbarer. Auch die Vergleichbarkeit und die Qualität der Angaben wird mittelfristig erhöht, insbesondere da sich bezüglich der Schätzungen und des Rückgriffs auf öffentlich verfügbare Daten nun eine best practice herausbilden kann.
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#reportingwirdeinfacher
Auch Unternehmen, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, erhalten von zahlreichen Stakeholdern eine Vielzahl unterschiedlicher Informationsanfragen zu Nachhaltigkeitsthemen. Die Beantwortung dieser individuellen Anfragen ist für die Unternehmen sehr aufwändig. Mit der Verabschiedung des Delegierten Rechtsakts zu einem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS) liegen nun einheitliche Vorgaben für eine begrenzte Anzahl relevanter Nachhaltigkeitsangaben vor, auf die sich freiwillig berichtende Unternehmen konzentrieren können.
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#reportingwirdeinfacher
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung international aufgestellter Unternehmen stellen unterschiedliche oder gar widersprüchliche internationale und lokale Berichtsanforderungen eine große Herausforderung und Zusatzaufwand dar. Umso wichtiger ist es, dass die europäischen Vorgaben möglichst mit international etablierten Standards wie ISSB oder GRI vereinbar sind. Diese kommen in vielen außereuropäischen Ländern, zum Teil mit Anpassungen durch die jeweiligen Regierungen, zur Anwendung. Der Austausch zwischen europäischen und internationalen Standardsetzern bei der Erarbeitung der Simplified ESRS und ein wechselseitiges Annähern bei noch abweichenden Anforderungen sind ein erster Schritt, der global agierenden Unternehmen perspektivisch im Umgang mit wachsenden lokalen Berichtsanforderungen helfen kann.
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#reportingwirdeinfacher
Sowohl bei der Wesentlichkeitsanalyse als auch bei der Berichterstattung selbst ist der Grad der geforderten Granularität ein wichtiger Treiber für den Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Simplified ESRS stellen klar, dass sowohl bei der Wesentlichkeitsanalyse als auch bei den daraus abgeleiteten Angaben zu Auswirkungen, Risiken und Chancen der Grad der Granularität den Unternehmensspezifika entsprechen soll. Nicht alle Aufschlüsselungen von Angaben sind für alle Unternehmen gleichermaßen sinnvoll. Dieses Verständnis wird auch im Grundsatz der Informationswesentlichkeit deutlich, der in den Simplified ESRS deutlicher herausgestellt ist.
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#reportingwirdeinfacher
Die Simplified ESRS bringen Entlastung bei der praktischen Umsetzung. Die Simplified ESRS stehen für ein reiferes Regelwerk, das eine einheitlichere Marktpraxis erlaubt. Mehr Klarheit bedeutet weniger Diskussionen über Interpretation und mehr Fokus auf die inhaltliche Qualität der Berichterstattung. Das ist ein Gewinn für Unternehmen, Prüfer und letztlich auch die Adressaten der Berichte. So führen die Simplified ESRS durch Kontinuität, Klarstellung wichtiger Auslegungsfragen sowie die gezielte Reduktion insbesondere formaler und freiwilliger Berichtanforderungen zu einem sichereren Fahrwasser für die Umsetzung von Berichterstattung und Prüfung. Sie brechen zudem das bisherige starre Korsett der ESRS-Anforderungen auf. Die neu gewonnene Flexibilität gewährt den Anwendern mehr Freiheitsgrade und reduziert zeitaufwändige Diskussionen mit dem Prüfer über formale Aspekte. Dies betrifft unter anderem die formale Berichtsstruktur.
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#reportingwirdeinfacher
Mit der Verabschiedung des Delegierten Rechtsakts zu einem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS) wird das wichtige Instrument des Value Chain Caps konkret ausgestaltet. Der VS ist gedacht, um Informationsabfragen bei nicht berichtspflichtigen Unternehmen zu harmonisieren und zugleich den sog. Trickle-Down-Effekt zu begrenzen. Der Value Chain Cap definiert dafür ausgewählte Angaben des VS, die für Zwecke der ESRS-Berichterstattung abgefragt werden dürfen. Damit schafft der VS Klarheit darüber, welche Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung von freiwillig berichtenden Unternehmen durch berichtspflichtige Unternehmen entlang deren Wertschöpfungskette für ihren Nachhaltigkeitsbericht angefordert werden dürfen. Wichtig ist, dass sich der Value Chain Cap nicht auf Nachhaltigkeitsinformationen erstreckt, die für andere Zwecke (z.B. Risikomanagement, Berichterstattung außerhalb der ESRS) oder von anderen Stakeholdern (z.B. Kreditvergabe- oder Ratingprozesse) abgefragt werden.
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#reportingwirdeinfacher
Das Greenhouse Gas Protocol in seiner derzeitigen Fassung sieht drei Ansätze zur Definition der Organisationsgrenzen vor, den Equity-Share-Ansatz, den Financial Control-Ansatz und den Operational Control-Ansatz. Während diese Möglichkeiten in den bisherigen ESRS so nicht vorgesehen waren, können Unternehmen unter dem Simplified ESRS E1 ihre Angaben zu den Treibhausgasemissionen nun besser an ihren Geschäftsmodellen ausrichten, wodurch die Informationen international besser vergleichbar sind.
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