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Financial Instruments: Hedge Accounting
Der FA verschafft sich einen Überblick über den derzeitigen Projektstand beim IASB und beim FASB. Die Ergebnisse der abgeschlossenen IASB-Beratungen werden erstmals beraten. Ein vorläufiges Meinungsbild ergibt, dass die Ergebnisse insgesamt eine Verbesserung gegenüber IAS 39 bedeuten und deren baldige Anwendung erwünscht ist. Der FA beschließt, dass der bevorstehende IASB-Review Draft zum Hedge Accounting erörtert und trotz dessen Review-Charakters kommentiert werden soll. Der Fokus soll voraussichtlich darauf beruhen, auf Abgrenzungsaspekte zum Makro Hedge Accounting hinzuweisen. |
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3 | 12:45 |
Financial Instruments: Classification and Measurement
Dem FA werden wesentliche Eckpunkte des Kategorisierungsmodells nach IAS 39 und IFRS 9 vorgestellt unter Hinweis auf mögliche Problemfälle oder Inkonsistenzen. Dabei wird der Fokus auf die Sachverhalte gerichtet, die derzeit vom IASB erörtert werden und möglicherweise in künftige IFRS 9-Änderungen münden. Das vorläufige Meinungsbild im FA sieht das Kategorisierungsmodell als nicht grundlegend kritisch, sondern hält nur Einzelaspekte für änderungsbedürftig. Der FA sieht in den potenziellen Änderungen seitens des IASB eine tendenzielle Rückkehr Richtung IAS 39. Der FA legt fest, die IASB-Diskussionen zu möglichen IFRS 9-Änderungen eng zu begleiten. Zudem beabsichtigt der FA, das vor einer Neuveröffentlichung stehende FASB-Kategorisierungsmodell intensiv zu erörtern und ggf. zu kommentieren. |
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4 | 14:15 |
IASB ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers
Der FA beginnt den am 14. November 2011 veröffentlichten ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers zu erörtern. Der IASB bittet um Kommentierung des Entwurfs bis zum 13. März 2012. Der FA plant, den ED zu kommentieren. Der FA hat sich insbesondere mit folgenden Themen auseinandergesetzt. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum (over time) diskutiert der FA am Beispiel einer Marke, deren Nutzung einem Dritten für einen bestimmten Zeitraum und ein bestimmtes Gebiet exklusiv gestattet wird. Der FA erachtet eine weiterführende Definition und Abgrenzung von Dienstleistung (service) und Ware (goods) als notwendig. Weiterhin diskutiert der FA die Behandlung des Forderungsausfallrisikos intensiv. Besonders problematisch wird die Anwendung des IFRS 9 in diesem Zusammenhang gesehen. Des Weiteren diskutiert der FA den Umgang mit belastenden Leistungsverpflichtungen (onerous performance obligation). Hierbei sieht der FA die Ebene, auf der die Prüfung auf eine belastenden Leistungsverpflichtung erfolgt, als problematisch. Ferner sieht der FA generellen Diskussionsbedarf bei den geforderten Anhangangaben und hier speziell bei der Zwischenberichterstattung. |
Titel | Datum |
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17.01.2012 |