160. DSR-Sitzung

Datum:
27.10.2011 - 28.10.2011
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

27.10.2011

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1 09:30 nicht öffentlicher Teil -
2 10:00 Leases - update

Der DSR setzt seine Erörterung vorläufiger Beschlüsse des IASB und des FASB vom September 2011 zu ED/2010/9 Leases im Rahmen der Re-Deliberations fort.

Gegenstand der Erörterungen sind die vorläufigen Beschlüsse der beiden Boards zum Anwendungsbereich des neuen Standards sowie zu Detailfragen der Leasinggeberbilanzierung, einschließlich des Ausweises in Bilanz und Kapitalflussrechnung.

3 11:00 IASB ED/2011/4 Investment Entities

Der DSR informiert sich über die Ergebnisse der Öffentlichen Diskussion vom 7. Oktober 2011 zum ED/2011/4 Investment Entities des IASB.

Ferner diskutiert der Standardisierungsrat den vorgelegten Entwurf seiner Stellungnahme an den IASB. Der DSR bekräftigt seine Position, dass die Fair Value-Bewertung von Investitionsobjekten – anders als vom IASB vorgesehen – bei Erfüllung der Kriterien nicht nur in der Bilanz von Investment Entities, sondern auch in der Bilanz eines Nicht-Investment-Mutterunternehmens erfolgen soll.

Der DSR befürwortet entgegen dem IASB-Vorschlag die retrospektive Anwendung des zukünftigen Standards. Der DSR weist aber gleichzeitig darauf hin, dass eine retrospektive Anwendung im Falle der bisherigen Konsolidierung und somit Eliminierung interner Transaktionen schwierig sein dürfte. Daher schlägt der DSR vor, die retrospektive Anwendung nur dann zu fordern, wenn sie praktikabel ist.

Weiterhin informiert sich der DSR über den am 21. Oktober veröffentlichten Vorschlag des US-amerikanischen Standardsetzers (FASB): Financial Services – Investment Companies. Sowohl der IASB- als auch der FASB-Entwurf stimmen in der wesentlichen Frage der Definition von Investment Entities überein.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Entwürfen besteht im Anwendungsbereich der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht. Gemäß dem FASB Vorschlag fallen Investment Entities nicht unter die Ausnahmeregel, wenn es sich um sog. fund of funds-Strukturen handelt, d.h. eine Investment Entity beherrscht eine andere Investment Entity und hält keine direkten, sondern indirekte Anteile an den Investitionsobjekten.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass der FASB die Übernahme der Fair Value-Bewertung durch ein ggf. existierendes Nicht-Investment-Mutterunternehmen vorsieht.

4 12:45 IASB Request for Views - Agenda Consultation

Der DSR informiert sich über die Ergebnisse der Öffentlichen Diskussion vom 7. Oktober 2011 zum vom IASB im Juli 2011 veröffentlichten Konsultationspapier Request for Views: Agenda Consultation.

Die Auswertung des während der Veranstaltung an die Teilnehmer verteilten Fragebogens ergab, dass die Prioritäten der Teilnehmer auf den folgenden fünf Themen liegen:

  • Other Comprehensive Income,
  • Conceptual Framework,
  • Presentation and Disclosure Standard,
  • Financial Instruments with Characteristics of Equity sowie
  • Business Combinations between Entities under Common Control.

Ferner diskutiert der DSR den vorgelegten Entwurf zur Stellungnahme an den IASB.

Insbesondere wird der vom IASB geplante Post-implementation Review angesprochen und die Möglichkeit der Mitwirkung der nationalen Standardsetzer in diesem Prozess.

Im weiteren Verlauf der Diskussion werden die Rolle des Frameworks und die Notwendigkeit der Beschleunigung dieses Projekts besprochen. Neben dem allgemeinen Framework wird auch die Rolle des Disclosure Framework erwähnt und dessen Bedeutung betont. Zusätzlich zu den vom IASB adressierten Themen wird die Notwendigkeit der Verfassung der Standards in plain English gefordert.

5 14:45 Financial Instruments: Hedge Accounting - update

Der DSR informiert sich über sämtliche Beschlüsse aus den Re-Deliberations des IASB zum ED/2010/13 Hedge Accounting.

Der DSR nimmt diese weitgehend zustimmend zur Kenntnis. In einzelnen Punkten ist noch eine Prüfung des Wortlauts im angekündigten Staff Draft vorzunehmen; insoweit behält sich der DSR vor, ggf. nochmals gegenüber dem IASB Hinweise abzugeben.

Insgesamt hält der DSR die geplanten Neuregelungen gemäß den Redeliberation-Beschlüssen für eine Verbesserung gegenüber dem ED und auch gegenüber IAS 39.

Der DSR sieht eine Unklarheit darin, welcher Charakter bzw. welches eventuelle Änderungspotenzial der vom IASB geplanten Veröffentlichung eines Staff Draft zukommen soll.

Einerseits sollen ausdrücklich weder Fragen gestellt, noch eine Kommentierungsfrist eingeräumt werden, andererseits wird ein zumindest 90-tägiger Zeitraum für einen erweiterten öffentlichen „Fatal Flaw-Prozess“ und weitere outreaches versprochen (vgl. IASB-Update September 2011).

6 15:45 IASB amend IFRS 1

Der DSR erörtert den am 20.10.2011 vom IASB veröffentlichten ED/2011/5 Government Loans – proposed amendments to IFRS 1, in dem eine Änderung des IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung der IFRS vorgeschlagen wird.

Die vorgeschlagene Änderung bezieht sich auf die Bilanzierung von öffentlichen Darlehen, die zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz gewährt werden und von einem IFRS-Erstanwender zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bzw. nachfolgend bilanziell abzubilden sind.

Durch die vorgeschlagene Anpassung des IFRS 1 soll erreicht werden, dass IFRS-Erstanwender von vergleichbaren Übergangsvorschriften Gebrauch machen können, wie sie IFRS-Anwendern in Bezug auf IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) gewährt werden.

Der DSR stimmt dem Vorschlag des IASB zu.

28.10.2011

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7 09:00 Lagebericht

Der DSR setzt seine Diskussionen zur Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Lageberichterstattung fort. Themenschwerpunkte stellen dar:

  1. Klärung offener Aspekte aus einem vorangegangenen Umlaufverfahren;
  2. Besprechung des Feedbacks der AG „Versicherungen“ zu Anlage 2 „Besonderheiten der Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen“;
  3. Abstimmung zu den in DRS 16 „Zwischenberichterstattung“ vorzunehmenden Folgeänderungen;
  4. Absprachen zum Fragenkatalog und zur Standardbegründung.

Im Folgenden geplant sind ein weiteres Umlaufverfahren vor der November-Sitzung des DSR sowie Endabstimmungen zum Standardentwurf im Rahmen der November-Sitzung des DSR. Anschließend soll der Standardentwurf E-DRS 27 „Konzernlagebericht“ mit Aufruf zur Stellungnahme veröffentlicht werden.

7 13:15 Lagebericht (Forts.)

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
28.10.2011