17. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
22.05.2023 - 22.05.2023
Start:
10:30 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

22.05.2023

Top Start Thema Dokumente
2 10:30 nicht öffentlich -
3 13:15 ISSB ED/2023/1 Methodology for Enhancing the International Applicability oft he SASB Standards and SASB Standards Taxonomy Updates

Frau Beiersdorf stellt anhand der Cover Note und der Präsentation zu diesem TOP Hintergründe, Zeitplan und Vorgehensweise des ISSB für dieses Projekt sowie die konkreten Vorschläge des ISSB zur Überarbeitung der SASB Standards vor.

Der FA NB begrüßt die vom ISSB vorgeschlagene Internationalisierung der bisher US-amerikanisch geprägten SASB Standards, um eine internationale Anwendbarkeit des IFRS S1, der auf diese Branchenstandards verweist, zu ermöglichen. Zugleich wird mit diesem Vorgehen eine Angleichung der internationalen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt, was auch aus Sicht des FA NB wünschenswert ist. Bspw. trägt es zur internationalen Angleichung bei, wenn sich die SASB Standards an dem international anerkannten GHG Protocol anlehnen.

(Hinweis: klimabezogene Anpassungen der SASB Standards waren/sind bereits Gegenstand der Erarbeitung und Überarbeitung des IFRS S2 zu klimabezogenen Angaben, der ED „Methodology for Enhancing the International Applicability of the SASB Standard and SASB Standards Taxonomy Updates“ greift alle nicht-klimabezogenen derzeit nicht international anwendbaren Referenzen auf.)

Der FA NB diskutiert die vom ISSB aufgeworfenen Fragen. In der Beantwortung der Fragen des ED, d.h. in seiner Stellungnahme an den ISSB, möchte der FA NB der Befassung mit den konkreten Fragen des ED (gem. den vorläufigen Überlegungen dieser FA NB Sitzung) zwei übergreifende Anmerkungen voranstellen.

  • Hinweis an den ISSB, dass es aus Sicht der Stakeholder für die weitere Befassung mit den SASB Standards erforderlich ist, ein Verständnis dafür zu bekommen, wie diese Bran­chenstandards künftig in das Gesamtkonzept der IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) eingebettet werden sollen.
  • Hinweis an den ISSB, dass der FA NB Verständnis für die vom ISSB gewählte Vorgehensweise hat, nicht die überarbeiteten SASB Standards selbst, sondern stattdessen die dafür vorgeschlagene Vorgehensweise zur Diskussion zu stellen. Der FA NB erkennt an, dass die Überarbeitung zeitkritisch ist, um eine internationale Anwendbarkeit bis zum Erstanwendungszeitpunkt der IFRS SDS (1.1.2024) sicherzustellen. Zudem sind mit der Internationalisierung der Metriken keine inhaltlichen Änderungen intendiert. Dennoch regt der FA NB unbedingt eine klare Kommunikation in Bezug auf den vom ISSB vorgesehenen review der überarbeiteten SASB Standards an.

Den im ED aufgeworfenen Fragen stimmt der FA NB grundsätzlich zu (d.h. vorgeschlagene Methode ist zweckmäßig und geeignet, Zielsetzung ist zu begrüßen, die vorgeschlagenen Ansätze sollten in Bezug auf einige Details wie etwa dem Verweis auf nationale Vorgaben überdacht werden). Für die zukünftige Überarbeitung der SASB Standards sind grundlegende Anpassungen zu erwägen, wie bspw. die Aktualisierung der Nachhaltigkeitsthemen der einzelnen Branchen, die Ausrichtung auch auf Chancen der Nachhaltigkeitsorientierung von Unternehmen und die Einbettung in die Konzeption der IFRS SDS.

Die auf Basis dieser Diskussion zu erarbeitende vorläufige Stellungnahme wird der FA NB auf der kommenden Sitzung (18. Sitzung des FA NB, 16. Juni 2023) diskutieren. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden im Rahmen der Öffentlichen Diskussion des DRSC, gemeinsam mit ISSB und EFRAG, am 28. Juni 2023 zur Diskussion gestellt.

4 14:30 ISSB RFI/2023/1 Request for Information - Consultation on Agenda Priorities

Frau Bognár und Frau Schwedler stellen anhand der Cover Note und der Präsentation zu diesem TOP Hintergründe, Zeitplan und Struktur der Agenda Konsultation des ISSB dar. Das Konsultationsdokument – in Form eines sogenannten Request for Information – wurde am 4. Mai 2023 veröffentlicht; die Konsultationsfrist endet am 1. September 2023.

Ferner stellten Frau Bognár und Frau Schwedler die Kommentierungsaktivitäten (einschließlich Zeitplan) von EFRAG dar. Insbesondere gehen sie auf den aktuellen Stand des Kommentierungsentwurfs von EFRAG ein. EFRAG plant die Konsultation seines Kommentierungsentwurfs vom 26. Mai bis zum 25. Juli 2023. Darüber hinaus sind Konsultationen mit CFSS und User Panel sowie ein Outreach Event mit dem ISSB geplant. [Nachtrag: Die Veröffentlichung des Kommentierungsentwurfs verschiebt sich voraussichtlich um ca. eine Woche; das Outreach Event findet am 15. Juni 2023 statt und bezieht auch ED/2023/1 zur Internationalisierung SASB Standards (vgl. TOP 3) ein.]

Anschließend informiert der Mitarbeiterstab über die geplante Öffentliche Diskussion des DRSC zur ISSB-Agendakonsultation (und ED ED/2023/1) am 28. Juni 2023. Die Durchführung erfolgt gemeinsam mit ISSB (Frau Bofinger-Schuster) und EFRAG (Frau Prof. Lopatta). Die Mitglieder beider FAs sind eingeladen, sich an der Öffentlichen Diskussion aktiv zu beteiligen.

Der FA NB beschließt darüber hinaus eine eigene Online-Konsultation über die DRSC-Webseite durchzuführen. Nach abschließender Erörterung durch den FA NB soll die Kommentierung des DRSC als Entwurf auf der Webseite veröffentlicht werden. Die abschließende Erörterung erfolgt voraussichtlich auf der Juli-Sitzung am 21. Juli 2023. Die Finalisierung und Übermittlung an den ISSB soll zum 1. September 2023 – ggf. unter Einbezug neuer Aspekte und Argumente – erfolgen. Der FA NB stimmt zu, etwaige Anpassungen des Stellungnahmeentwurfs im August 2023 im Umlaufverfahren abzustimmen.

Im Folgenden befasst sich der FA NB mit den Fragen 1 bis 3 des Konsultationsdokuments und erörtert hierzu

Frage 1: Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten

Der FA NB priorisiert die Aktivitäten zur Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und S2. Die Erfahrungen aus den Umsetzungsprozessen sollen in die künftige Standardsetzung zu weiteren Themen einfließen und damit die Qualität und insb. Praktikabilität der Standards gewährleisten.

Daher weist der FA NB der Aktivität (ii) „Unterstützung bei der Umsetzung von IFRS S1 und S2“ die höchste Priorität zu. Zunächst sollen sich die Anforderungen von IFRS S1 und S2 in einer guten Berichtspraxis widerspiegeln. Entsprechend folgt in der Prioritätensetzung des FA NB die Aktivität (iii) „gezielte Verbesserungen von IFRS S1 und S2“. Daran soll sich Aktivität (iii) „Neue Forschungs- und Standardsetzungsprojekte“ anschließen. Die Aktivität (iv) „Verbesserung der SASB-Standards“ erhält damit in der Rangfolge der vier ISSB-Aktivitäten den letzten Platz, was aber nicht fehlinterpretiert werden darf. Die Stellungnahme soll daher auf den gewichtigen Stellenwert der SASB-Standards explizit eingehen.

Zur Konkretisierung der Arbeiten, die der ISSB im Rahmen seiner Aktivität (ii) „Unterstützung bei der Umsetzung von IFRS S1 und S2“ aufnehmen sollte, verwies der FA NB auf die EFRAG-Arbeiten zu den ESRS-Leitlinien (insb. zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips und der Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette). Darüber hinaus wurde beispielhaft auf die Umsetzung der Berichtsanforderungen zum Risikomanagement und zur Integration verwiesen.

Frage 2: Kriterien zur Bestimmung der Priorität neuer ISSB-Projekte

Der FA NB stimmt den Kriterien zur Bestimmung der Priorität neuer ISSB-Projekte, die den Kriterien der IASB-Agendakonsultation weitgehend entsprechen, zu. Diskussionen ergeben sich ausschließlich zum zusätzlichen Kriterium der Interoperabilität. Betont wird der Einfluss der Interoperabilität im Hinblick auf die Zielstellung des ISSB, eine Global Baseline bereit zu stellen. Eine zwingende Aufnahme in den Kriterienkatalog wird nicht gesehen.

Frage 3: Neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten

Grundsätzlich hält der FA NB eine Priorisierung einzelner Themen für zielführend. Im Hinblick auf die Breite potenzieller Themen sollte insb. die Relevanz einzelner Themen für die Investoren Berücksichtigung finden. Dies bedeutet, die Themen sind mit Blick auf das Chancen- und Risikopotenzial für Unternehmen zu bewerten. Zu den Themen mit hohem Risikopotential zählen nach Auffassung des FA NB auch soziale Themen, insb. die Menschenrechte. Bei der Auswahl weiterer Umweltthemen sollten Verbindungen zu klimabezogenen Themen, d.h. einen Nexus zu IFRS S2 bestehen. Dies ermöglicht eine zunehmend ganzheitliche Themenbefassung im Prozess des Standardwerkaufbaus.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
08.06.2023