35. Sitzung HGB-FA und 27. Öffentliche Sitzung des DRSC e.V.

Datum:
08.02.2018 - 08.02.2018
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

08.02.2018

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 27. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wird der Hintergrund für die Erarbeitung von DRS 25 rekapituliert. Anschließend wird auf die Entwicklung des vorangegangenen Entwurfs E-DRS 33 eingegangen. Im diesem Zuge werden die (wenigen) Änderungen von E-DRS 33 zu DRS 25 kurz wiedergegeben.

Der HGB-FA verabschiedet einstimmig – ohne Enthaltung und Gegenstimmen – DRS 25 in der vorliegenden Fassung. Herr Barckow dankt allen Beteiligten, insb. der DRSC-AG „Währungsumrechnung“ für die geleistete Arbeit.

2 09:45 Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen (IFRS IC Agendaentscheidung zu IAS 12)

Der HGB-FA wird über das Thema „Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen“ und den Hintergrund für die Befassung mit diesem Thema informiert. Insb. wird die IFRS IC-Entscheidung zur Behandlung steuerlicher Nebenleistungen wie Zinsen, Säumniszuschläge etc. im IFRS-Kontext vorgestellt sowie die Berührungspunkte bzw. parallelen Fragestellungen mit bzw. bei der HGB-Bilanzierung erläutert. Anschließend werden die bisherige Befassung bzw. Aktivitäten des DRSC bzw. des IFRS-FA vorgestellt und diskutiert.

Der HGB-FA äußert zunächst, dass die Basis für die Fragestellung – nämlich die (steuer-)rechtliche Beurteilung der steuerlichen Nebenleistungen – für die IFRS- und die HGB-Anwendung gleichermaßen relevant ist. Da das HGB für ungewisse Verbindlichkeiten den Ansatz und die Bewertung einheitlich regelt (in Abweichung zu den IFRS, bei denen unterschiedliche Ansatzschwellen für Ertragsteuer- und anderweitige Sachverhalte bestehen), scheint sich im Kontext des deutschen Bilanzrechts vorrangig die Frage des Ergebnisausweises zu stellen. Es wird ferner konstatiert, dass das HGB keine Anhangangabevorschriften zu der Thematik enthält.

Im Zusammenhang mit dem Ergebnisausweis nach HGB wird erörtert, inwieweit Unklarheiten und somit Klärungsbedarf bestehen. Der HGB-FA äußert hierzu, dass die bisherige Praxis und auch die einschlägige HGB-Fachliteratur eine Mehrheitsauffassung in Richtung eines Ausweises steuerlicher Nebenleistungen außerhalb der Ertragsteuerzeile erkennen lasse.

Diese scheint nach Ansicht der HGB-FA-Mitglieder überwiegend vom wirtschaftlichen Gehalt der steuerlichen Nebenleistungen geprägt zu sein. Dementsprechend würden die Zinsen i.d.R. im Finanzergebnis und etwaige anderweitige Kosten im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Konzeptionell bleibe der sachgerechte Ausweis mutmaßlich immer dann auslegungsbedürftig, wenn

  • ein Steuerbescheid (insb. in anderen Jurisdiktionen) die Hauptsteuer(schuld) und steuerliche Nebenleistungen nicht aufgliedere, oder
  • eine Aufgliederung in Haupt- und Nebenleistungen eher formeller Art ist, aber der wirtschaftliche Gehalt anders gedeutet wird, oder
  • verschiedene steuerliche Nebenleistungen aufgelistet werden, denen aber ein anderer wirtschaftlicher Gehalt zugedacht wird, als die Bezeichnung der jeweiligen Nebenleistung nahelegt.

Im Ergebnis kommt der HGB-FA vorläufig zu nachstehenden Schlussfolgerungen:

  1. Aus der Bezeichnung in einem Steuerbescheid lässt sich nicht zwingend der sach-gerechte Ergebnisausweis ableiten. Ggf. könne sogar die Festlegung in der AEAO, dass sämtliche in der AO definierten Nebenleistungen keine Steuern sind, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten hinterfragt werden.
  2. Trotz eines gewissen Spielraums bei der Auslegung der Steuersachverhalte scheine aus Sicht der Bilanzierungspraxis wenig Notwendigkeit (und gemäß der obigen Erkenntnisse auch kaum eine Möglichkeit) zu bestehen, eindeutige und somit klarstellende Aussagen zur HGB-Anwendung zu formulieren.
  3. Für den Fall einer möglichen Klarstellung müsse dieses vielschichtige Thema sehr umfassend betrachtet und abgehandelt werden; neben Ergebnisausweisfragen wären etwa auch Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung oder der Ermittlung latenter Steuern zu berücksichtigen.

Diese Erkenntnisse und das Meinungsbild des HGB-FA sollen in die weitere Diskussion im IFRS-FA einfließen. Der HGB-FA bittet, über den Fortgang der Diskussion dort unterrichtet und bei Bedarf erneut eingebunden zu werden.

3 10:45 nicht öffentlich -
4 12:45 nicht öffentlich -

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
16.02.2018