Top | Start | Thema | Dokumente |
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4 | 08:00 | (nicht-öffentlich) | - |
5 | 09:00 |
ASAF-Vorbereitung
Der FA FB wurde über die Themen und Unterlagen zur bevorstehenden ASAF-Sitzung Anfang Juli 2025 informiert. Im Einzelnen wurden folgende Themen erörtert:
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6 | 10:15 |
Steuerliche Nebenleistungen unter IFRS 18
Der FA FB erörterte erneut den Ausweis von ertragsteuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12 Ertragsteuern beziehen, in der GuV nach IFRS 18. Die DRSC-Geschäftsstelle hatte eine Anfrage zum Ausweis von Zinsaufwendungen und -erträgen aus Ertragssteuerverbindlichkeiten und -forderungen (z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen nach § 233a AO) in der GuV nach IFRS 18 erhalten. IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und enthält neue Vorschriften für die Darstellung und den Ausweis in der GuV. Dem FA FB wurde eine vorläufige fachliche Analyse des DRSC-Mitarbeiterstabs zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen nach IFRS 18 vorgelegt, die der FA FB in der Sitzung erörterte. Dabei erzielte der FA FB vorläufig folgenden Konsens:
Der FA FB beschloss, die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS zu überarbeiten und beauftragte die DRSC-Geschäftsstelle mit der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs. Der FA FB wird seine Befassung in einer künftigen Sitzung fortsetzen. |
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7 | 11:15 |
Indossierung IFRS 19
Der FA FB informierte sich über den Entwurf der Indossierungsempfehlung (DEA) zu IFRS 19, den EFRAG im Mai 2025 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hatte. Auf Bitte der KOM hat EFRAG in dieser DEA zusätzlich zur Beurteilung der fachlichen Übernahmekriterien
vorgelegt. In der DEA kommt EFRAG vorläufig zu dem Schluss, dass IFRS 19 die Kriterien für eine Übernahme in der EU erfüllt, und empfiehlt daher die Übernahme von IFRS 19. Der FA FB diskutierte sodann die Inhalte der DEA. Er erörterte insb. das Kosten-Nutzen-Verhältnis des neuen Standards. Aus Erstellersicht wurde darauf hingewiesen, dass der neue Standard zu Effizienzgewinnen bei der Erstellung des Abschlusses von Tochterunternehmen führen kann, vorausgesetzt, die IFRS-Anwendung ist im Sitzland des Tochterunternehmens für den Jahresabschluss gestattet oder verpflichtend vorgeschrieben. Die Effizienzgewinne sollten aus Konzernsicht dabei umso höher ausfallen, je zentralisierter die Berichterstattung im Konzern erfolgt (z.B. über Shared Servicecenter). Gleichzeitig sei anzuführen, dass IFRS 19 keine hohen Implementierungskosten verursachen wird, da die betroffenen Tochterunternehmen die IFRS für Zwecke der Konzernberichterstattung (d.h. IFRS Reporting Packages) bereits anwenden. Der FA FB unterstütze daher die positive Indossierungsempfehlung von EFRAG. Der FA FB beschloss, zur DEA eine Stellungnahme abzugeben. Zur von EFRAG in Appendix 3 der DEA vorgelegten Analyse der Unterschiede zwischen den Angabevorschriften von IFRS 19 und der EU-Bilanzrichtlinie wies der FA FB darauf hin, dass die von EFRAG aufgezeigten Unterschiede zwischen den Angabevorschriften der Bilanzrichtlinie und den vollständigen IFRS kein Informationsdefizit von IFRS 19 darstellen. Vielmehr handelt es hierbei überwiegend um Angabevorschriften, die für kapitalmarktorientierte Unternehmen weiterhin anwendbar bleiben. Der FA FB wird die Befassung mit der DEA zu IFRS 19 in seiner 42. Sitzung fortsetzen. |
Titel | Datum |
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07/07/2025 |
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