41. Sitzung HGB-FA

Datum:
31.01.2019 - 31.01.2019
Start:
09:00 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

31.01.2019

Top Start Thema Dokumente
1 09:00 nicht öffentlich -
6 10:30 LCH-Derivate-Clearing: Mögliche bilanzielle Auswirkungen im Falle eines Brexits

Der Fachausschuss diskutierte mögliche bilanzielle Auswirkungen, die sich aus einer Verlagerung des bestehenden LCH-Derivate-Clearing ergeben würden.

Er erörterte, ob ein Wechsel des zentralen Kontrahenten zu einem handelsbilanziellen Abgang des Derivats und zur Realisation von stillen Reserven bzw. Lasten führt.

Im Ergebnis bezweifelt der Fachausschuss, dass eine Realisation bei einer Portierung bestehender Portfolien auf einen neuen Kontrahenten vermieden werden kann.

2 11:00 Review DRS 18 Latente Steuern

Der HGB-FA setzte die Erörterung der Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf an DRS 18 fort.

Der HGB-FA eröffnete die Diskussion mit der Erörterung der Fälle von GuV-neutral entstehenden temporären Differenzen bei der Zugangsbewertung. Im Konzernabschluss entstehen solche Differenzen im Rahmen der Erstkonsolidierung. Die Behand-lung von latenten Steuern auf diese Differenzen ist in DRS 23 geregelt. Vor dem Hintergrund der Anwenderfreundlichkeit beschloss der HGB-FA, diese Regelungen in DRS 18 zu integrieren, anstatt auf DRS 23 zu verweisen.

Im Einzelabschluss können GuV-neutrale temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anschaffungs- und Umwandlungsvorgängen entstehen, z.B. bei der Einbringung von Sacheinlagen oder im Zuge von Verschmelzungsvorgängen. Nach einer intensiven Diskussion zur Behand-lung von latenten Steuern auf diese Differenzen bestätigte der HGB-FA zwar die Richtigkeit der Aussage in DRS 18.51, beschloss jedoch, diese Textziffer in zwei Textziffern aufzuteilen:

  • In einer Textziffer soll ein Grundsatz zu einer GuV-neutralen Behandlung von latenten Steuern auf GuV-neutral entstandene temporäre Differenzen bei der erstmaligen Erfassung formuliert werden.
  • In einer separaten Textziffer sollen Bespiele für solche temporären Differenzen genannt werden.

Ferner diskutierte der HGB-FA die Behandlung von Steuerlatenzen auf Buchwertdifferenzen beim Geschäfts- oder Firmenwert in Abhängigkeit von der Form des Unternehmenserwerbs (share deal im Konzernabschluss vs. asset deal in der Handelsbilanz II). Dabei stellte der HGB-FA fest, dass für das in Tz. 25 Satz 2 kodifizierte Wahlrecht zur Steuerlatenzierung von temporären Differenzen im Rahmen der Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts (unterschiedliche Nutzungsdauer in der Handels- und in der Steuerbilanz) keine gesetzliche Grundlage besteht. Daher beschloss der HGB-FA, diesen Satz als eine Pflichtvorschrift umzuformulieren.

Ferner bat der HGB-FA die DRSC-Geschäftsstelle zu evaluieren, wie die temporären Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines im Rahmen von asset deal entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerts in der Praxis erfasst werden.

Schließlich beschloss der HGB-FA, in den Standard eine Regelung zur Behandlung von in der Handelsbilanz II entstehenden outside basis differences, etwa bei ausländischen Zweigniederlassungen, aufzunehmen. Dabei hält der HGB-FA eine analoge Anwendung des § 306 Satz 4 HGB für sachgerecht.

Die Diskussion weiterer Themenbereiche ist für die nächste Sitzung im April 2019 avisiert.

3 13:30 IBOR-Reform

Der HGB-FA befasste sich mit der IBOR-Reform und potenziellen Auswirkungen auf die Bilanzierung. Der DRSC-Mitarbeiterstab stellte zunächst Hintergrund und Marktauswirkungen der Reform dar und ging auch auf das aktuelle IASB-Projekt IBOR Re-form and the Effects on Financial Reporting ein. Der HGB-FA bat die Geschäftsstelle um weitere Beobachtung der Entwicklung und um erneute Unterrichtung bei sich ab-zeichnenden Weichenstellungen.

4 14:30 Review DRS 3 Segmentberichterstattung

Der HGB-FA setzte die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung fort.

Im Fokus der Erörterungen stand weiterhin die stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten folgen wird.

Im Rahmen seiner Erörterungen verständigte sich der HGB-FA darauf, den Begriff „Umsatzerlöse“ offener zu fassen und künftig auf „Umsatzerlöse oder vergleichbare Erträge“ abzustellen.

Weiterer Kernpunkt der Erörterungen war das Verständnis des Begriffs „Unternehmensleitung“ vor dem Hintergrund des Konzerns und dabei, ob zusätzlich klargestellt werden muss, auf welcher Ebene die Unternehmenssteuerung bzw. Ressourcenallokation tatsächlich zu erfolgen hat.

Der bisherige Abschnitt zu Segmentbilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll grundsätzlich überarbeitet werden, um den Einklang mit dem Management Approach herzustellen. Dabei wurde als erläuterungsbedürftig erachtet, wie die für die Segmentberichterstattung genutzten internen Werte ermittelt wurden und inwiefern diese von den Werten des externen Rechnungswesens abweichen.

5 16:00 Business Combinations under Common Control - Update

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
11.02.2019