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| 1 | 08:30 | (nicht-öffentlich) | - | 
| 2 | 09:30 | ED SASB – Kommentierung Der FA NB führte seine Befassung mit dem Konsultationsentwurf Proposed Amendments to the SASB Standards (SASB ED) fort. Ziel dieses TOP war, die Diskussion zu den verbleibenden, bei der 42. Sitzung des FA NB noch nicht adressierten Vorschlägen des ISSB betreffs der Konsultationsfragen 1 bis 5 (Zielsetzung, Interoperabilität, klimabezogene Inhalte, Biodiversity, Ecosystems and Ecosystem Services (BEES) sowie Human Capital und Inkrafttreten) fortzusetzen und eine vorläufige Einwertung vorzunehmen. Eine erste inhaltliche Befassung mit den Konsultationsfragen 6 bis 15, bzgl. der 9 SASB-Standards mit umfangreichen Änderungen sowie daraus resultierenden Folgeänderungen an 41 weiteren Standards, erfolgte unter TOP 7. Als Nachtrag zur vorherigen Sitzung wies der FA NB mit Blick auf die Interoperabilität darauf hin, dass diese zumindest gegenwärtig – in Anbetracht kontinuierlicher, sich teils überschneidender Überarbeitungszyklen (z.B. ESRS, GRI, TNFD und GHG-Protokoll) – nur schwer in hinreichendem Maß erreicht werden könne. Die Forderung nach Interoperabilität sollte sich dabei auch in der Abgrenzung bzw. Bezeichnung einzelner Themen (und ggf. Metriken) in den SASB-Standards widerspiegeln und diese einen möglichst hohen Gleichklang mit anderen Standards und Rahmenwerken (insb. IFRS S1 und S2 sowie ESRS) aufweisen. Betreffs der vorgeschlagenen Berichtsanforderungen zu Scope 1-Methanemissionen (z.B. EM-CO-110a.3, EM-EP-110a.4, EM-MD-110a.3) als Teil der klimabezogenen Inhalte wies der FA NB ferner darauf hin, dass sich auf konzeptioneller aber insb. auch auf operationeller Ebene bislang noch keine robusten und allgemein anerkannten Ansätze bzw. Messmethoden etablieren konnten. Im Hinblick auf die Bereiche BEES und Human Capital stellte der FA NB fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen zur Berechnung der Gesamtzahl der meldepflichtigen Unfälle („total recordable incident rate“) den einschlägigen ESRS-Vorgaben und in der Folge grundsätzlich auch dem gegenwärtigen Vorgehen in der Praxis entspricht. Allerdings weist der FA NB in diesem Zusammenhang auf weitreichende, jurisdiktionsspezifische Unterschiede bei der Definition „meldepflichtiger Unfälle“ hin, was sowohl die Aussagekraft (für ein Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in verschiedenen Jurisdiktionen) als auch die Vergleichbarkeit (über mehrere Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in verschiedenen Jurisdiktionen) der berichteten Informationen einschränkt. Abschließend stimmte der FA NB grds. dem ISSB-Vorschlag bzgl. des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen zu – d.h. 12-18 Monate nach Veröffentlichung der überarbeiteten SASB-Standards mit Möglichkeit einer freiwilligen, vorzeitigen Anwendung. | |
| 3 | 10:45 | ESRS-Überarbeitung V0 Mit Ablauf der Kommentierungsfrist am 29. September 2025 sind bei EFRAG mehrere Hundert Stellungnahmen eingegangen. Zusätzlich zu den Stellungnahmen werden derzeit die Ergebnisse der Outreach Events und der Field Tests (zu „Gross/Net“ und „Adquate wages“) ausgewertet. Die darauf basierende Überarbeitung der ED-ESRS ist für die nächsten Wochen geplant. Anhand einer Analyse ausgewählter Stellungnahmen hat sich der FA NB einen ersten Eindruck von den Stellungnahmen zu den ESRS verschafft und sich insb. mit folgenden Themen befasst: Due Process der ESRS-Überarbeitung, Anmerkungen zum CSRD-Scope, Data accessibility and VC data quality, Overall Relief, Fair Presentation, Anticipated Financial Effects, Materiality of information, Gross vs. Net, Status der NMIG und Interoperability. Im Ergebnis erwägt der FA NB eine erneute Stellungnahme zur Frage der Fair Presentation der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS. | |
| 4 | 11:45 | Anticipated financial effects –  TIG-Eingabe zum ISSB-Schulungsmaterial Der FA NB wurde über den Arbeitsstand der beabsichtigten Eingabe an die Transition Implementation Group (TIG) der IFRS-Stiftung zum Thema Anticipated financial effects sowie die aktuellen Entwicklungen informiert. Zuletzt hatte sich der FA NB im Juli 2025 mit der Eingabe befasst; und zwischenzeitlich hatte der ISSB Schulungsmaterial zu der entsprechenden Anforderung des IFRS S1 veröffentlicht. Der FA NB teilte die Kritik des DRSC-Mitarbeiterstabs über die Angemessenheit der im Schulungsmaterial enthaltenen Beispiele des ISSB. Hierbei wurde zu Beispiel A angeführt, dass die dort erwähnte Anlage im Rahmen des Werthaltigkeitstests in der Praxis nicht isoliert, sondern als Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash generating unit) betrachtet wird bzw. werden kann. In diesem Fall bestünde möglicherweise gar keine Notwendigkeit eines Impairments, da z.B. Ersatzinvestitionen beim Werthaltigkeitstest berücksichtigt würden. Der FA NB urteilte, dass die Beispiele nicht hilfreich erscheinen. Auch wurde der hohe Abstraktionsgrad der Beispiele kritisiert. Hingegen würden sich Beispiele aus der gelebten Praxis, d.h. aus der tatsächlichen (und geprüften) Berichterstattung entnommene Beispiele, für die Anwendungspraxis als deutlich hilfreicher erweisen. Der FA NB bestätigte auch mit Blick das Schulungsmaterial und die dort enthaltenen Beispiele, dass nach wie vor keiner Klarheit darüber besteht, inwiefern die gemäß IFRS S1 anzugebenden erwarteten finanziellen Effekte bereits nach aktuellen Berichtskonventionen im Lagebericht, insb. im Risiko- oder Prognosebericht, angegeben werden bzw. ob die geforderten Angaben inhaltlich hiervon abzugrenzen sind. Ferner bemängelte der FA NB die unzureichende Auseinandersetzung mit der Frage, in welchen Fällen der Ausnahmetatbestand „high measurement uncertainty“ als erfüllt angesehen werden darf. Die Ausführungen hierzu, d.h. wann die Bemessungsunsicherheit hoch genug ist, um von einer Quantifizierung absehen zu dürfen, blieben zu vage und seien daher in der Praxis nicht bzw. nicht gut operationalisierbar. Dies werde durch kontroverse Diskussionen mit Prüfern der Berichte bestätigt. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der in IFRS S1 geregelten Ausnahmetatbestände generell nur unter hohem Dokumentationsaufwand nachgewiesen werden kann. Der FA NB bat darum, diese Aspekte in den Text der Eingabe aufzunehmen und den geänderten Entwurf der Eingabe anschließend abzustimmen. | 
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| 7 | 10:15 | ED SASB – Kommentierung Der DRSC-Mitarbeiterstab stellt dem FA NB die Rückmeldungen aus den vier bisher abgehaltenen Austauschrunden zum SASB ED vor. Der FA NB diskutiert seine Position auf Basis der Rückmeldungen. Im Nachgang zur Sitzung eintreffende Rückmeldungen sollen im Rahmen der nächsten Sitzung des FA NB besprochen werden. Branchenbeschreibungen: Der FA NB spricht sich für Branchenbeschreibungen aus, die eine eindeutige Zuordnung der Unternehmen ermöglichen. Hilfreich könnte zudem eine Überleitung von SICS-Codes auf NACE-Codes sein. Der FA NB weist darauf hin, dass es ggf. zielführend wäre, alle Branchenbeschreibungen im Gesamtblick zu konsultieren, um eine gewisse Konsistenz zu wahren und eine gleichermaßen trennscharfe wie auch zweckmäßige Abgrenzung der Branchen sicherzustellen. Der FA NB spricht sich außerdem dafür aus, den Scope der Branche „Metals & Mining“ noch einmal zu präzisieren. Zudem sollte geprüft werden, ob es sinnvoll ist, „Quarrying“ aus der Branchenbeschreibung zu streichen. Zur Branchenbeschreibung der Processed-Foods-Branche forderte der FA NB eine klare Abgrenzung zu verwandten Branchen, insb. „Agricultural Products“ und „Meat, Poultry & Dairy“. Metriken: Übergreifend empfiehlt der FA NB, einen Hinweis auf die in IFRS S1 verankerte Wesentlichkeit in die SASB-Standards aufzunehmen (z.B. im Abschnitt „Use of the SASB Standards“). Die Rückmeldungen der Unternehmen werden weitgehend vom FA NB geteilt. Es werden davon abgesehen die folgenden Empfehlungen ausgesprochen: Treibhausgasemissionen: Der FA NB empfiehlt, noch einmal zu prüfen, ob die Angabevorschrift zu Methanemissionen aus praktischer umsetzbar sowie geeignet ist, Investoren entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (siehe bereits Einwertung unter TOP 2). Luftqualität: Der FA NB erachtet es für sinnvoll, Dioxine und Furane in der Branche „Construction Materials“ anzugeben. Wassermanagement: Der FA NB spricht sich dafür aus, eine Angabevorschrift zur Qualität des Abwassers (bspw. für wieder in den Boden entlassene Wässer) aufzunehmen. Zudem sollte Regenwasser in die neu definierten Wasserquellen aufgenommen werden. Ökologische Auswirkungen: Der FA NB begrüßt grundsätzlich, dass eine Entfernungsangabe zur Definition von „near“ aufgenommen wurde. Er bittet allerdings um Erläuterung, woher die 5 km-Grenze stammt. Zudem spricht sich der FA NB für eine Klarstellung der Definition aus, insb. was der „Originalzustand“ einer gestörten Fläche ist. Beziehungen zur Gemeinschaft und Rechte indigener Völker: Der FA NB empfiehlt, die Punkte 6.2 und 6.3 in den Metriken EM-CO-210b.1, EM-MM-210b.1 und EM-EP-210b.1 zusammenzufassen und auf die Angabe der Häufigkeit von Austauschformaten zu verzichten. Für die Metriken EM-CO-210b.2, EM-MM-210b.2 und EM-EP-210b.2 wird angeregt, dass das ISSB eine Kontextualisierung einfordert, um die Angabe aussagekräftiger zu gestalten. Arbeitspraktiken: Der FA NB regt an, die Angabepflichten zu Kinder- und Zwangsarbeit nicht zu streichen, sondern weiterhin im Standard aufzuführen. Produktinnovationen: Der FA NB spricht sich dafür aus, grundsätzlich eine gewisse Flexibilität bei den genutzten Labels und Zertifikaten zuzulassen. Um eine aussagekräftige Angabe zu erreichen, muss dann allerdings auch die Transparenz zu den Labels und Zertifikaten gestärkt werden. Lieferkettenmanagement: Der FA NB weist darauf hin, dass mit Angabevorschriften zu Supply Chain Audits in der Praxis regelmäßig umgegangen werden kann. Des Weiteren wird die Aufnahme des Themas in den Standards für „Metals & Mining“ sowie „Construction Materials“ grundsätzlich positiv gesehen. Hinweis zur Processed Foods-Branche: Bisher wurden vom DRSC-Mitarbeiterstab keine Rückmeldungen von Unternehmen oder Verbänden zu den Metriken eingeholt. Dies soll nachgeholt werden, und diese Rückmeldungen sollen Eingang in den DRSC-Stellungnahmeentwurf finden. | |
| 7 | 13:00 | ED SASB – Kommentierung | - | 
| 8 | 15:00 | ED SASB – Diskussion mit ISSB Zwei ISSB-Vertreter, Jeffrey Hales (Board-Mitglied) und Greg Waters (fachlicher Mitarbeiter und Projektleiter für die SASB-Überarbeitung), erörterten gemeinsam mit dem FA NB die vorgeschlagenen Änderungen an den SASB-Standards. Diskutiert wurden dabei u.a. die folgenden Themenbereiche: 
 Sowohl der FA NB als auch die ISSB-Vertreter begrüßten den gemeinsamen Austausch, welcher auch zukünftig fortgesetzt werden soll. | - | 
| Titel | Datum | 
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|  | 28/10/2025 | 
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