45. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
12.12.2025 - 12.12.2025
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Berlin
Veranstalter:
DRSC

12.12.2025

Top Start Thema Dokumente
11 08:30 nicht öffentlich -
12 09:30 ESRS-Überarbeitung / Nachlese

Der FA NB informierte sich über die finale Ausgestaltung der an die KOM übergebenen simplified ESRS. Dabei wurde festgestellt, dass im Laufe der Überarbeitung der ESRS durch EFRAG viele vom DRSC adressierte Aspekte eingeflossen sind (z.B. Fair Presentation, Eingrenzung der user-Definition). Jedoch werden zahlreiche Aspekte der ESRS weiterhin kritisch gesehen. Dies betrifft in den übergeordneten Standards (ESRS 1 und ESRS 2) z.B. die Ausgestaltung der materiality of information (als erschwerend angesehener Bezug zum „informed assessment“), die vielfältigen Bezüge zu Angaben auf regionaler Ebene, missverständliche Regelung zur Identifizierung von „potential negativ impacts“ (Tz. 44(c)), geänderte Übergangsregelungen oder die Anforderungen an Angaben zu Anticipated Financial Effects (AFE).

Kritik erfuhr auch die Regelung in ESRS E1 (Technical Advice) zur (zusätzlichen) Angabe der Treibhausgasemissionen unter Maßgabe des sog. operational control approach. Die Beibehaltung dieser Bestimmung, wenn auch unter der Bedingung „insufficient to portray“ stelle keinerlei Aufwandsreduktion gegenüber dem Delegierten Rechtsakt dar und sei vor dem Hintergrund der Beauftragung durch die KOM abzulehnen. Zudem handele es sich bei der zusätzlichen Angabe der Emissionen unter dem operational control approach klar um eine unternehmensspezifische Angabe, die nicht durch die ESRS zu regeln ist. In diesem Kontext wies der FA NB darauf hin, dass eine mit Bedingungen versehene Reduktion der Berichtsanforde-rungen (und des Berichts selbst) nicht per se eine Reduktion des Aufwands bedeute. Die Erbringung entsprechender Nachweise für das Vorliegen bestimmter Bedingungen, an die eine Berichtspflicht oder die Befreiung von einer Berichtspflicht geknüpft ist (z.B. insufficient to portray“), erfordere stets Ermittlungsaufwand, der sich oftmals als sehr wesentlich darstellt. Der FA NB stimmte außerdem der These zu, dass die Diskussion um die organisational boundary nicht in ESRS E1, sondern zentral in ESRS 1 oder ESRS 2 geführt werden sollte.

Ferner lehnte der FA NB die Einführung sektorspezifischer Berichtsvorgaben grds. ab. Zwar seien die Bestimmungen in ESRS E2 (Technical Advice) zur Angabe der Substances of concern und Substances of very high concern mit einer Übergangsphase bis 2030 versehen, dennoch sollten sich EFRAG und die KOM bewusst sein, dass i.R.d. Omnibus-1-Verfahrens sektorspezifische Berichtsvorgaben entfallen werden.

Der FA NB stellte bzgl. ESRS E4 fest, dass das Kriterium „near a biodiversity-sensitive area“ in der Anwendungspraxis sowohl positiv als auch kritisch beurteilt wird.

Der FA NB kritisierte den neuen Bezug auf ILO-Prinzipien für einen living wage bei der Festlegung von Referenzwerten für angemessene Löhne in Drittstaaten (ESRS S1-9 Technical Advice). Diese ILO-Prinzipien sind komplex und verursachen damit einen hohen Aufwand bei der länderspezifischen Berechnung von Referenzwerten, wobei wohl teilweise auch innerhalb eines Landes verschiedene Referenzwerte nach den ILO-Prinzipien erhoben werden müssen. Diese neue Komplexität steht dem Grundgedanken der ESRS-Überarbeitung entgegen, für Erleichterungen zu sorgen. Zudem sei der Bezug auf ILO-Prinzipien für einen living wage eine Einführung eines neuen Prinzips, welches erst mit der ESRS-Überarbeitung Eingang in den ESRS S1 findet. Der erhöhte Aufwand zusammen mit der Einführung eines neuen Prinzips steht dem Mandat der KOM für EFRAG entgegen, für Erleichterungen zu sorgen.

12 10:45 ESRS-Überarbeitung / Nachlese
13 11:30 VSME Supporting Guides

Der FA NB wurde über die aktuellen (Entwurfs-)Versionen der VSME Supporting Guides zu den Angabevorschriften C2 (Beschreibung der Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft), C3 (THG-Reduktionsziele und Übergang für den Klimaschutz) sowie C7 (schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten) informiert.

EFRAG veröffentlichte am 11. Dezember 2025 (ein Tag vor der FA NB-Sitzung) die drei finalen Supporting Guides zu den Angaben im VSME-Standard. Diese wurden dem FA NB ebenfalls kurz vorgestellt; der Schwerpunkt der Darstellung orientierte sich jedoch an den im Vorfeld verteilten Entwurfsfassungen der Supporting Guides.

Der FA NB wies darauf hin, dass sowohl bei einer möglichen Anpassung des VSME durch die KOM als auch bei den von EFRAG veröffentlichten Supporting Guides eine Abstimmung mit den überarbeiteten ESRS sicherzustellen sei. Änderungen in Konzepten und Begriffen seien dabei entsprechend zu berücksichtigen.

14 13:30 TaxonomieVO Update

Am 4. Juli 2025 erließ die KOM die delegierte Verordnung C(2025) 4568 final. Nachdem das EU-Parlament eine Verlängerung der scrutiny period bewirkte, um zu prüfen, ob es Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben will, fand am 6. Oktober 2025 eine gemeinsame öffentlichen Sitzung des ECON- und JURI-Ausschusses des EU-Parlaments statt. In dieser Sitzung wurden teils ernsthafte Bedenken gegen die neuen EU-Vorschriften geäußert. In einer weiteren gemeinsamen öffentlichen Sitzung des ECON- und JURI-Ausschusses am 3. Dezember 2025 und in der Plenarsitzung des EU-Parlaments am 17. Dezember 2025 wurde allerdings beschlossen, keine Einwände zu erheben. Derzeit gibt es keine Indikation für Einwände des EU-Ministerrats. Somit sollte der delegierte Rechtsakt zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Am 7. November 2025 startete die KOM einen öffentlichen Call for Evidence (Teil 1Teil 2) für eine umfangreiche Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien zur TaxonomieVO, die bereits im Omnibus I-Paket angekündigt wurden. Der DRSC-Mitarbeiterstab sammelte Rückmeldungen mit Vorschlägen zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien von den Teilnehmenden des DRSC-Anwenderforums zur TaxonomieVO und übermittelte diese der KOM fristgerecht in Form einer Eingabe. Teilweise gab es verschiedene Rückmeldungen zu den gleichen Aktivitäten. In diesem Fall hat der DRSC-Mitarbeiterstab trotzdem alle Rückmeldungen aufgenommen, um der KOM aufzuzeigen, dass es zumindest Probleme mit diesen Aktivitäten aus unterschiedlichen Blickwinkeln gibt. Als Ergebnis der Call for Evidence sollen im nächsten Schritt Entwürfe für zwei delegierte Rechtsakte zur TaxonomieVO für vier Wochen öffentlich konsultiert werden. Schließlich sollen die finalen delegierten Rechtsakte zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien in Q2/2026 von der KOM erlassen werden.

15 14:00 TIG / DRSC-Eingabe

Der FA NB wurde im Detail über die Regelungen informiert, welche EFRAG in seinem Technical Advice vom 3. Dezember 2025 in Bezug auf die Angabe erwarteter finanzieller Effekte (anticipated financial effects) ausgearbeitet hat. Ferner diskutierte der FA NB die Ausrichtung seiner Eingabe an die Transition Implementation Group.

Der FA NB bekräftigte seine grundsätzliche Kritik an den Regelungen in den ESRS des Delegierten Rechtsakts und in den ESRS i.F.d. Technical Advice der EFRAG vom 3. Dezember 2025 sowie in den IFRS SDS. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die konzeptionelle Auseinandersetzung mit dem Verständnis von anticipated financial effects im Allgemeinen und den Berichtsbestimmungen im Speziellen erforderlich ist. Das Schreiben an die TIG solle daher auch auf die im Schulungsmaterial des ISSB enthaltenen Beispiele Bezug nehmen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
16/01/2026