| Top | Start | Thema | Dokumente |
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| 8 | 08:30 | (nicht öffentlich) | - |
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ESRS Complementary Materials
Im Dezember 2025 hat EFRAG nicht nur seinen Technical Advice (TA) der vereinfachten ESRS an die KOM übergeben, sondern zum Jahresende weitere Dokumente zur Überarbeitung der ESRS veröffentlicht. Dazu zählen die Grundlage der Schlussfolgerungen (Basis for Conclusion, BfC), Überleitungstabellen von ESRS (2023) zum TA oder die Kosten-Nutzen-Analyse (Cost-Benefit-Analysis, CBA). Der FA NB erhielt einen Überblick über diese von EFRAG zusätzlich veröffentlichten Dokumente. Das DRSC hatte sich auch in diese Prozesse eingebracht und bspw. den Entwurf der BfC oder eine frühere CBA-Version kommentiert. Der FA NB begrüßte, dass in der BfC noch wichtige Klarstellungen aufgenommen wurden und identifizierte gleichzeitig Aspekte, die auch in der weiteren Diskussion eingebracht werden sollten (z.B. „materiality of information“, gross vs. net). Des Weiteren wurde die CBA kritisch diskutiert. Insb. der Umstand, dass das erste Anwendungsjahr (d.h. das Jahr mit den höchsten Kosten und deutlich vor einem eingeschwungenen Zustand) als Ausgangsjahr für zukünftige Kosteneinsparungen herangezogen wird, wurde kritisch gesehen. Verschiedene Einsparungseffekte hätten sich durch Verbesserungen der Prozesse auch bei bestehenden ESRS ergeben. Zudem wird nach Einschätzung des FA NB den inhaltlichen Änderungen des ESRS (TA) eine zu hohe Kosteneinsparung zugeordnet. Zwar würden die Berichtsumfänge reduziert; dennoch würden in den Unternehmen die Datenerhebungs- und Berichtsprozesse und damit der ganz wesentliche Teil der Kosten auch durch die ESRS (TA) gleichbleiben. Negativ wirken sich zudem die über die bisherigen ESRS hinausgehenden Berichtsanforderungen aus, die neue Datenerhebungs- und Berichtsprozesse erfordern und dadurch höhere Kosten verursachen. |
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| 11 | 11:45 |
EU-TaxonomieVO – Update
Der FA NB wurde über aktuelle Entwicklungen zur TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) informiert. Es wird erwartet, dass die KOM Entwürfe für zwei delegierte Rechtsakte zur TaxonomieVO vier Wochen lang im ersten Halbjahr 2026 öffentlich konsultieren wird. Wann die Konsultation genau stattfinden soll, ist derzeit unbekannt. Die zwei Entwürfe werden konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 enthalten. Der FA NB will sich an der Konsultation beteiligen und sich dabei auf zentrale Themen fokussieren, die aus Sicht der jeweilig betroffenen Branchen als am wichtigsten bestimmt wurden. |
| Titel | Datum |
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09/02/2026 |
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