48. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
20.05.2025 - 20.05.2025
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

20.05.2025

Top Start Thema Dokumente
6 08:30 (nicht-öffentlich) -
7 09:30 (nicht-öffentlich) -
8 10:15 Umgang mit Leasing in der NHB

Dr. Conen und Frau Wegner (BDL) sowie Frau Windeck (abcbank) stellten gemeinsam zunächst die Leasingbranche allgemein und im Anschluss ausgewählte problematische Aspekte bei der Anwendung der ESRS aus Sicht von Leasinggebern dar.

Dabei handelt es sich zum einen um die Frage, ob Auswirkungen, Risiken und Chancen (impacts, risks and opportuntities, IRO) aus Leasinggegenständen in der Nachhaltigkeits-berichterstattung des Leasinggebers oder -nehmers einzubeziehen sind. Aus Sicht der Leasinggeber ist zwar der Leasingvertrag (d.h. die Finanzierung des Leasingobjekts) Gegenstand der eigenen Geschäftstätigkeit (own operations), nicht allerdings die Nutzung des Leasinggegenstands.

Mit dieser Frage befasst sich derzeit auch EFRAG, um die ESRS in Bezug auf Berichts-kreis und -grenzen sowie damit verbunden die Abgrenzung von own operations einerseits und der Wertschöpfungskette klarzustellen. Zu diesem Themenkomplex wurden in der Vergangenheit verschiedene Fragen an EFRAG herangetragen (vgl. EFRAG, Compilation of Explanations – Jan.-Nov. 2024). Die Überlegungen umfassen auch die angemessene Abbildung von Leasingverträgen.

Der GFA und die Gäste bestätigten, dass es sinnvoll ist, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Nutzung der Leasinggegenstände abzustellen und bspw. Energieverbrauch, CO2-Austoß etc. beim Leasingnehmer zu berichten. Der Leasinggeber würde die Auswirkungen aus solchen Leasingverträgen als Bestandteil der eigenen Wertschöpfungskette betrachten (und bspw. Scope 3-Angaben dazu machen). Auf die entsprechende Klarstellung der ESRS soll hingewirkt werden.

Der andere dargestellte Aspekt betrifft die (in der Unterscheidung zwischen Banken und Leasingunternehmen verankerte) Ungleichbehandlung von Leasing- und Bankenfinanzierungen. Während Leasingunternehmen die THG-Emissionen gem. GHG-Standard als Scope 3: Kategorie 13 ausweisen (und damit den gesamten Produktlebenszyklus, nicht nur die Dauer des Leasingvertrags berücksichtigen) weisen Banken, die vergleichbare Finanzierungen anbieten, die GHG-Emissionen gem. dem PCAF-Ansatz als Scope 3: Kategorie 15 aus (und berücksichtigen damit nur den Finanzierungszeitraum). Damit werden vergleichbare Finanzierungen unterschiedlich abgebildet.

Der GFA schlussfolgerte, dass diese Überlegung in die (derzeit stattfindende) Überarbeitung des GHG-Protocols einfließen sollten.

Der GFA bedankte sich bei den Gästen für die Darstellung der Leasingthematik bei der Berichterstattung nach ESRS.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
10/06/2025