| Top | Start | Thema | Dokumente |
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| 8 | 09:00 | Aktuelles (nicht öffentlich) | - |
| 9 | 10:00 |
ESRS – List of Datapoints
Der FA NB befasst sich mit EFRAGs Entwurf der Liste der ESRS-Datenpunkte. Der FA NB sprach sich gegen die Konzeption in der gegenwärtigen Liste der Datenpunkte aus, wonach die Inhalte der Datenpunkte lediglich verkürzt wiedergegeben werden und AR nicht Teil der Liste der Datenpunkte sind. Die vorgenommenen Verkürzungen führen oft zu einer missverständlichen Darstellung der ESRS-Anforderung und können zu Falsch-interpretationen führen. Zudem sei die Darstellung in der Spalte „Disaggregation“ konzeptionell fragwürdig und auch nicht fehlerfrei. Diese Spalte in der Liste der Datenpunkte suggeriert, wann eine Disaggreation angezeigt ist. Dies ist allerdings unzutreffend, da das (Dis-)Aggregationsniveau von der Beurteilung der Wesentlichkeit der Information abhängt. Selbst wenn der Standard verpflichtend eine Disaggregation vorzieht, unterliegt diese dem Vorbehalt der Informationswesentlichkeit. In der Spalte zu „bedingten“ Informationsanforderungen sollte direkt auf die konkret hinterlegte Bedingung verlinkt werden. Insgesamt sprach sich der FA NB dafür aus, die Datenpunkte nicht verkürzt darzustellen und insb. AR mit aufzunehmen, sofern diese weitere Anforderungen enthalten. Die Beispiele für die problematische / fehlerhafte Darstellung in der Liste der Datenpunkte werden im Stellungnahmeentwurf des FA NB an EFRAG mit aufgenommen. |
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| 10 | 11:00 |
Konsultation ESRS 40a
Der FA NB setzte seine Befassung mit dem EFRAG-Standardentwurf “ESRS-40a” fort. Nachdem der DRSC-Mitarbeiterstab auf weiterhin bestehende Fragen hingewiesen hatte, die auf Ebene der Richtlinie bestehen (Definition „EU-Turnover“ für den sachlichen Anwendungsbereich und Umgang mit vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahren für den zeitlichen Anwendungsbereich) diskutierte der FA NB erneut seine Positionierung zum sog. Mixed Approach, welcher im Exposure draft (ED) der EFRAG beschrieben wird. Diese besagt, dass der gem. Art. 40a Bilanz-Richtlinie aufzustellende Nachhaltigkeitsbericht die Angaben zum Klimawandel zwingend aus globaler Perspektive machen muss, alle anderen Angaben jedoch wahlweise global erfolgen oder auf Auswirkungen in der EU beschränkt werden. Im ED ist dieses Wahlrecht jedoch nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen im Hinblick auf die interne Datenerhebung erfüllt sind (für die EU abgrenzbare Daten); außerdem sind an die Ausübung der Option „EU-Perspektive“ eine Reihe von weiteren Angaben geknüpft. Der FA NB urteilte konsensual, dass der mixeda approach – auch wenn dieser der Vereinfachung dient – die Berichterstattung auf ein zu hohes Komplexitätsniveau anhebe. Die Bedingungen zur Beschränkung der Berichterstattung auf die Auswirkungen in der EU sowie die dann zu beachtenden Angabepflichten führten dazu, dass Unternehmen das Wahlrecht kaum in Anspruch nehmen könnten. Stattdessen erwog der FA NB die Vereinfachung durch eine mittelfristige Priorisierung der Nachhaltigkeitsaspekte zu erreichen. Da der mixed approach ohne Formulierung von Bedingungen zur Abgrenzung und Abgrenzbarkeit der rein EU-bezogenen Auswirkungen kaum praktikabel erscheine, solle eine globale Berichterstattung gem. ESRS-40a präferiert werden, dabei jedoch zunächst auf die drei praxisrelevantesten Nachhaltigkeitsthemen beschränkt sein: Klimawandel, Arbeitskräfte des Unternehmens und Governance (E1, S1, G1). Die Ausweitung um weitere Themen könne nach einer Übergangszeit erfolgen, sollte aber nicht bereits im ESRS 40a festgelegt werden (staggered approach). Diese Lösung stelle ggü. dem bisherigen globalen Ansatz, der sämtliche Nachhaltigkeitsthemen abdeckt, eine konzeptionelle und praktikable Vereinfachung dar, die auch im internationalen Kontext akzeptiert werden könne. Der FA NB beschloss, diese Position der EFRAG mitzuteilen, dennoch aber die Konsultationsfragen zum mixed approach zu beantworten, falls sich EFRAG und KOM für diesen Ansatz entscheiden. Sollte der mixed approach als Wahlrecht beibehalten werden, sollte nach FA NB-Ansicht ausschließlich der sog. „location-based approach“ Anwendung finden, da dieser deutlich robuster erscheint als in Kombination mit dem „customer approach“. Die Ermittlung der Angaben gemäß „customer approach“ dürfte in der Praxis häufig sehr komplex sein und im Ergebnis nicht zu vergleichbaren Informationen führen. |
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| 11 | 13:00 | Konsultation ESRS 40a (Forts.) | - |
| 12 | 14:00 |
Agendakonsultation
Der Mitarbeiterstab informierte den FA NB über die Agendakonsultation des SRB sowie den Entwurf des Request for Input (RfI) von EFRAG. Da es sich bei dem Entwurf um ein internes EFRAG-Dokument handelt, behandelte der FA NB den Tagesordnungspunkt nicht-öffentlich. |
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| Titel | Datum |
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12/10/2026 |
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