54. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
17.09.2026 - 17.09.2026
Start:
09:00 Uhr
Ort:
Wirtschaftsuniversität Wien Gebäude AD, 1. Stock Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Veranstalter:
DRSC
Top Start Thema Dokumente
4 09:00 Aktuelles (nicht öffentlich) -
5 10:00 ASAF-Vorbereitung

Der FA FB wurde über die Themen der bevorstehenden ASAF-Sitzung im Oktober 2026 informiert. Zu den folgenden Themen/Projekten gab es Anmerkungen des FA FB:

  • Amortised Cost Measurement: Das Projekt wird als äußerst praxisrelevant angesehen. Insb. die Vorschriften zu Modifikationen sowie deren Wechselwirkungen mit den Regelungen zur Wertminderung und Ausbuchung werden als nicht hinreichend klar beurteilt. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Bilanzierungsansätze führen zu einer uneinheitlichen Anwendung in der Praxis. Vor diesem Hintergrund wird ein Bedarf an klarstellenden Vorgaben gesehen.
  • Provisions: Bei den Banken wird die Bankenabgabe für das jeweilige Geschäftsjahr in Anwendung von IAS 37 vollständig zum 1. Januar erfasst. Eine zeitliche Abgrenzung bzw. Verteilung über den weiteren Jahresverlauf ist nach IAS 37 nicht zulässig. Dies führt regelmäßig zu einer erheblichen Ergebnisbelastung im ersten Quartal. Gleichzeitig handelt es sich um eine langjährig etablierte und branchenweit einheitlich angewandte Bilanzierungspraxis. Der FA FB sieht daher keinen Anlass, von diesem bewährten Vorgehen abzuweichen.
  • Intangibles: Der IASB untersucht aktuell im Rahmen des laufenden Forschungsprojekts anhand ausgewählter Testcases mögliche Anpassungen der Definition und Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte. Neben Agile Software steht aktuell insb. der Testcase zu cloudbasierten Softwareverträgen (SaaS) im Fokus. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Rechte ein Kunde aus einem SaaS-Vertrag erhält und ob diese einen Vermögenswert darstellen. Der FA FB diskutierte hierzu insbesondere die Abgrenzung zu Leasingverhältnissen sowie die Behandlung von „right to use“ und „right to access“. Zudem wurden mögliche neue Fragestellungen durch KI-basierte Leistungen und die damit verbundenen Rechte angesprochen.
  • Kapitalflussrechnung: Die in der ASAF-Unterlage vorgeschlagene Ausnahme für Finanzinstitute, von einigen oder allen Anforderungen zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung befreit zu werden, wurde im FA FB begrüßt. Die Ausgestaltung einer solchen Ausnahme für reine Finanzinstitute sei auf Basis der vorgestellten Maßnahmen vorstellbar. Kontroverser wurde hingegen die mögliche Ausgestaltung einer Ausnahme für Konglomerate diskutiert, die ebenfalls Bank- oder Versicherungsleistungen anbieten. Die derzeitigen Vorschläge des IASB scheinen auf eine rein binäre Entscheidung (Ja/Nein) zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung für Konglomerate hinauszulaufen. Eine differenzierte Betrachtung möglicher Ausnahmen für einzelne Teilbereiche bzw. Segmente des Konglomerats, die Bank- oder Versicherungsleistungen anbieten, könnte die Diskussion um weitere Optionen bereichern. Inwieweit dabei einzelne Teilbereiche bzw. Segmente eines Konglomerats von der Erstellung einer Kapitalflussrechnung ausgenommen werden können, während sich die übrigen primären Abschlussbestandteile auf das gesamte Konglomerat beziehen, sei jedoch noch klärungsbedürftig.
  • Risk Mitigation Accounting: Der FA FB bestätigte seine kritische Grundhaltung zum Entwurf des IASB ED/2025/1 sowie die einzelnen Kritikpunkte, welche in der Juni-Sitzung des FA FB diskutiert und in die DRSC-Stellungnahme an den IASB aufgenommen wurden (siehe Protokoll TOP 5 der 52. FA FB-Sitzung). Zudem wurde angekündigt, dass die Diskussion in den UAG im Oktober wieder aufgenommen wird, um Erkenntnisse aus den Feldtests zu würdigen. Der FA FB wird im November darüber informiert.
6 13:00 DRS Review

Der FA FB wurde über die Ergebnisse des am 26. Juni 2026 durchgeführten Round Table zur Anpassung der DRS informiert. Ziel der Veranstaltung war es, den Bedarf an sachgerechten npassungen bestehender DRS zu ermitteln und gegebenenfalls konkrete Verbesserungsvorschläge zu identifizieren.

Die Anmerkungen der Teilnehmenden betrafen überwiegend DRS 20. Diese Themen, sowie entsprechende Fragestellungen zu DRS 16, werden in einem separaten DRSC-Projekt zur Überarbeitung des DRS 20 behandelt. Darüber hinaus wurden vereinzelt Anmerkungen zu den DRS 13, 16, 18, 21, 23, 25 und 26 vorgebracht.

Als nächsten Schritt erwog der FA FB die Durchführung einer öffentlichen Konsultation im Sinne einer Aufforderung zur Einreichung von Informationen. Den Stakeholdern würde damit die Möglichkeit gegeben werden, zu den vom FA FB ins Auge gefassten Themen Stellung zu nehmen sowie zusätzliche Themen und entsprechende Lösungsvorschläge einzureichen.

Die Diskussionen über die Abschichtung möglicher Themen sowie die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Konsultation soll in den nächsten Sitzungen des FA FB fortgesetzt werden.

7 14:00 IFRS im Einzelabschluss

Die Sitzung wurde genutzt, um den gemeinsamen Austausch zwischen dem DRSC und AFRAC, in Bezug auf aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Anwendung der IFRS für Jahresabschlüsse in den jeweiligen Jurisdiktionen, zu vertiefen und an die Erörterungen des Sachstands im Rahmen der gemeinsamen Sitzung von AFRAC und DRSC am 16. September 2026 anzuknüpfen.

In diesem Kontext wurde dem FA FB insb. ein detaillierter Überblick zu dem vom Institut für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen im Dezember 2025 veröffentlichten Diskussionspapier mit dem Titel „Die Anwendung der IFRS Accounting Standards (IFRS) für den Jahresabschluss in Österreich“ gegeben.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
12/10/2026