58. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
21.04.2026 - 21.04.2026
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC
Top Start Thema Dokumente
6 08:30 Aktuelles (nicht öffentlich) -
7 10:00 Anticipated Financial Effects – Empirische Erkenntnisse

Herr Lanfermann begrüßte Prof. Müller von der Universität zu Köln und dankte für seine Teil-
nahme an der GFA-Sitzung. Anschließend stellte Herr Chaskel die vom DRSC-Mitarbeiterstab
erarbeiteten Erkenntnisse zur Berichterstattung über Anticipated Financial Effects (AFE) vor.

Die Erhebung zeigt, dass die Berichterstattung über AFE von großer Heterogenität geprägt ist
und sich bislang keine einheitliche Praxis zur Erfüllung der Angabepflichten herausgebildet
hat.

Diese Heterogenität spiegelt auch die Anwendungsfragen wider, die das DRSC in seiner
Eingabe an die Transitional Implementation Group der IFRS-Stiftung adressiert hat.
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Berichtspraxis hält es der GFA für sinnvoll, sich weiterhin
mit dem Thema zu befassen. In der Mai-Sitzung soll der Mitarbeiterstab einen Berichtsentwurf
zur AFE-Berichterstattung vorlegen.

Im zweiten Teil dieses TOP präsentierte Prof. Müller Ergebnisse seiner Forschung zur AFE-
Berichterstattung in Europa. Dabei zeigt sich, dass die Häufigkeit entsprechender Angaben
zwischen Ländern und Sektoren variiert. Im Durchschnitt berichten ca. 16 % der untersuchten
Unternehmen über AFE, überwiegend im Kontext des ESRS E1. Insgesamt wird festgestellt,
dass die methodische Transparenz häufig gering ist und nur selten Referenzen, beispielsweise
zur Finanzberichterstattung, herangezogen werden. Zudem konnten bislang keine unterneh-
mensspezifischen Faktoren identifiziert werden, die eindeutig mit einer qualitativ besseren
AFE-Berichterstattung korrelieren.

8 11:30 Nutzung von CSRD- Nachhaltigkeitsberichten

Prof. Müller stellte Ergebnisse seiner Forschung zur Nutzung von CSRD-Nachhaltigkeitsbe-
richten vor. Prof. Müller und sein Team bekamen Zugriff auf die Traffic-Daten von acht online
verfügbaren Geschäftsberichten und konnten somit das Nutzerverhalten untersuchen. Insge-
samt wurden über 500.000 Seitenaufrufe von über 200.000 Website-Besuchern ausgewertet.

Die Ergebnisse zeigen, dass nachhaltigkeitsbezogene Inhalte etwa gleich viel Aufmerksamkeit
auf sich ziehen wie die Inhalte der Finanzberichterstattung. Im Rahmen der Nachhaltigkeits-
berichterstattung werden besonders häufig die Themen „Klimawandel“ und „Eigene Beleg-
schaft“ nachgefragt.

Die Nutzer scheinen zumeist ein eindeutiges Informationsinteresse zu haben: sie springen
selten zwischen Themen und scheinen den Geschäftsbericht eher als „Nachschlagewerk“ zu
nutzen. Auffällig ist die breit gestreute Nutzergruppe, wobei insbesondere Angestellte des Un-
ternehmens zu den häufigsten Nutzern gehören.

Die Berichte werden auch Monate nach Veröffentlichung noch häufig abgerufen. Das Interesse
an nachhaltigkeitsbezogenen Inhalten speist sich dabei vorrangig aus nationalen bzw. euro-
päischen Akteuren.

9 12:30 DRS 20 Finanzielle / nicht- finanzielle Leistungsindikatoren

Im Kontext der Überarbeitung des DRS 20 vor dem Hintergrund der CSRD-Umsetzung disku-
tierte der GFA die zukünftigen Regelungen zur Angabe steuerungsrelevanter Leistungsindika-
toren im allgemeinen Teil des Konzernlageberichts. Der Regierungsentwurf zum CSRD-UG
sieht eine Befreiung von der Angabe der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikato-
ren vor, wenn der Lagebericht einen Nachhaltigkeitsbericht gem. CSRD/ESRS enthält. Die
GFA-Sitzung im März 2026 hatte hierzu nochmals Diskussionsbedarf angezeigt, woraufhin der
Mitarbeiterstab die AG „Konzernlagebericht“ eingebunden hatte. Der GFA beschloss, die vor-
läufige Definition zur Abgrenzung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren beizu-
behalten. Aufgrund der Kritik an der vorgesehenen Regelung im zukünftigen Gesetz und dem
möglichen Informationsverlust im Konzernlagebericht sprach sich der GFA für eine Konkreti-
sierung in DRS 20 aus, welche die Berichterstattung über die bedeutsamsten nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren weiterhin empfiehlt, auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung
mehr besteht.

Leitend hierfür war die Feststellung, dass die zukünftige Befreiungsregel nicht auf die tatsäch-
liche Angabe im Nachhaltigkeitsbericht, sondern lediglich auf sein Vorhandensein abstellt. Zu-
dem bestünde für Ersteller eine weitgehende Flexibilität, denn (1) führe allein das Nicht-Befol-
gen der Empfehlung nicht zu einem Hinweis im Prüfungsbericht oder gar zu einer Einschrän-
kung des Testats und (2) läge es im Ermessen des Managements, Leistungsindikatoren als
steuerungsrelevant oder nicht steuerungsrelevant einzustufen. Letztlich spiegele die Empfeh-
lung in angemessener Art die notwendige Auseinandersetzung des Managements mit dieser
Frage wider.

Die Entscheidung wurde mehrheitlich gefasst, einige GFA-Mitglieder sprachen sich dafür aus,
die Regelung in DRS 20 als Hinweis (anstatt Empfehlung) zu fassen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
07/05/2026