80. Sitzung IFRS-FA

Datum:
20.01.2020 - 20.01.2020
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

20.01.2020

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlich -
2 11:00 nicht öffentlich -
3 12:00 Accountancy Europe – Interconnected Standard Setting for Corporate Reporting

Zu Beginn des öffentlichen Sitzungsteils wurde dem IFRS-Fachausschuss der Inhalt des von Accountancy Europe kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier (DP) Interconnected Standard Setting for Corporate Reporting vorgestellt. In diesem DP werden vier Ansätze für eine stärkere Verbindung der finanziellen und nichtfinanziellen Berichtsstandardsetzung beschrieben.

Der Fachausschuss stellte fest, dass für eine dauerhafte, langfristige Lösung global einheitliche Standards notwendig sind. Regionale Alleingänge seien dagegen nicht hilfreich, zumal es fraglich erscheine, ob diese – wie im Diskussionspapier angeführt – schneller zu Ergebnissen führen.

Die Zweifel seien unabhängig von der Ausgestaltung, sei es durch Beleihung einer privaten Organisation (wie z.B. EFRAG) oder durch den üblichen Gesetzgebungsprozess. Insofern war der Fachausschuss der Meinung, dass die Ansätze 1, 3 und 4 durchaus nützliche Elemente beinhalten. Darüber hinaus hebe sich Ansatz 4 entscheidend von den anderen Ansätzen ab, da dieser ein Rahmenkonzept für die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung beinhalte. Eine Präferenz für einen dieser Ansätze wurde jedoch nicht beschlossen.

Der Fachausschuss stellte fest, dass bei der Verbindung der finanziellen mit der nichtfinanziellen Standardisierung Zwischenschritte in Betracht gezogen werden müssen.

Zudem wurde festgestellt, dass die Inhalte und die Adressaten der nichtfinanziellen Berichterstattung nicht einheitlich definiert seien und dass ein solches Verständnis geschaffen werden müsse. Dessen ungeachtet sprach sich der Fachausschuss dafür aus, dass bei der nichtfinanziellen Berichtsstandardisierung bestimmte (aber nicht sämtliche) Aspekte der klassischen Unternehmensberichterstattung berücksichtigt werden sollten. Dies umfasse Berichtsprozesse, Verlässlichkeit sowie Vergleichbarkeit. Ob und inwiefern dies auch Fragen zu Periodisierung und Stichtagsbetrachtungen betrifft, wurde nicht abschließend diskutiert.

4 13:30 IASB ED/2019/7 General Presentation and Disclosure

Der IFRS-FA informierte sich über die Inhalte des IASB ED/2019/7 General Presentation and Disclosures und erörterte erstmalig die Vorschläge des IASB-Standardentwurfs. Dabei wurden in der Sitzung vorwiegend die Vorschläge zur Einführung von Kategorien und einer vorgegebenen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, die vorgeschlagenen Leitlinien zur Wahl des Gesamt- oder Umsatzkostenverfahrens sowie die Angabe von unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen sowie ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen diskutiert.

Der IFRS-FA erörterte zunächst die drei neu definierten Zwischensummen und die hieraus resultierende Kategorisierung der Ergebnisrechnung in „Operating“, „Investing“ und „Financing“. Der IFRS-FA stellte fest, dass die gewählten Bezeichnungen der Kategorien unglücklich seien, da IAS 7 Kapitalflussrechnung gleichlautende Bezeichnungen verwendet und eine Kohärenz nicht gegeben ist. Ferner bliebe in Bezug auf die Kategorie „Operating“ der Begriff der „Hauptgeschäftsaktivitäten“ eines Unternehmens (main bussiness activities) unbestimmt. So würde aus dem Standardentwurf nicht klar, wie mit solchen Aktivitäten umzugehen sei, die nicht zu den gewöhnlichen Aktivitäten des Unternehmens zählen. Zu der vorgeschlagenen Unterscheidung zwischen „integralen“ und „nicht-integralen“ assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen äußerte der IFRS-FA Bedenken, dass sich in praxi Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben werden.

Hinsichtlich der Vorgaben zur Wahl des Darstellungsformats der Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatzkosten- versus Gesamtkostenverfahren) stellte der IFRS-FA fest, dass der Standardentwurf Leitlinien für die Wahl des geeigneten Verfahrens unterbreite. Kritisch äußerte sich der IFRS-FA zur Ausdehnung der Angabepflichten, sofern das Umsatzkostenverfahren angewendet wird.

Hinsichtlich der Vorschläge zur Angabe von ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen („unusual income and expenses“) stellte der IFRS-FA fest, dass die vorgegebenen Leitlinien deutlich restriktiver seien als die derzeit in praxi „übliche“ Vorgehensweise der Bereinigung von Kennzahlen. Gleichwohl äußerte der IFRS-FA Zweifel daran, dass sich durch die vorgeschlagenen Leitlinien das Ausmaß der Bereinigungen von Kennzahlen bzw. die Berichterstattung von alternativen Leistungskennzahlen eindämmen lasse.

Der IFRS-FA diskutierte einige der Änderungsvorschläge kritisch. Die Stoßrichtung und Zielsetzung der Vorschläge des IASB, die insbesondere auf eine Erhöhung der Vergleichbarkeit und Transparenz abzielen, seien grundsätzlich nachvollziehbar. Unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten seien jedoch die Kosten der Implementierung für die Abschlussersteller mit dem zusätzlichen Nutzen für die Abschlussadressaten kritisch zu hinterfragen.

5 15:00 IASB Classification of Liabilities as Current or Non-current (Amendments to IAS 1) – finaler Standard

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Februar-Sitzung des IFRS-FA verschoben

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6 15:30 ESEF - Update

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Februar-Sitzung des IFRS-FA verschoben

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7 16:00 IDW RS HFA 50 – Modulentwurf M1 zu IFRS 1

Der IFRS-FA erörterte den am 17. Dezember 2019 veröffentlichten Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung in Form einer IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50), IFRS 1 – M1 „Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method“.

Wenngleich die IFRS für den beschriebenen Fall keine hinreichenden Regelungen enthielten, entspräche das Vorgehen doch gängiger Praxis. Entsprechend sieht der IFRS-FA keinen Anlass zur Kommentierung des Modulentwurfs.

8 16:15 Sonstiges -

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
31.01.2020