Öffentliche Diskussion - 12. Januar 2015

Datum:
12.01.2015 - 12.01.2015
Start:
13:00 Uhr
Ort:
Airport Conference Center, Frankfurt/Main
Veranstalter:
DRSC

12.01.2015

Top Start Thema Dokumente
1 13:00 IASB ED/2014/4 Measuring Quoted Investments in Subsidiaries, Joint Ventures and Associates at Fair Value – Proposed amendments to IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 and Illustrative Examples for IFRS 13

Frau Knorr stellt die Änderungsvorschläge und die Überlegungen des IFRS-Fachausschusses vor.

Während dem IASB-Vorschlag, klarzustellen, dass das Bilanzierungsobjekt von Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures die Beteiligung als Ganzes ist, uneingeschränkt zugestimmt wird, stößt die Bestimmung, im Falle von notierten Anteilen bei der Bewertung das Produkt aus Anzahl der Finanzinstrumente und Marktpreis anzusetzen, auf Bedenken. In den Fällen, in denen ein signifikanter Paketzu- oder -abschlag gezahlt wird, erscheint die Relevanz des unbestritten objektiv ermittelbaren Marktpreises nicht gegeben zu sein. Die Überlegung des IFRS-Fachausschusses, den IASB anzuregen, erneut über Paketzu- und -abschläge nachzudenken, dann auch über die angedachten Klarstellungen für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Joint Ventures sowie zahlungsmittelgenerierende Einheiten hinaus bei kleinen Paketen, die in den Anwendungsbereich von IAS 39/ IFRS 9 fallen, findet Zustimmung

2 13:45 IASB ED/2014/5 Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions – Proposed amendments to IFRS 2

Frau Knorr stellt die Änderungsvorschläge und erste Überlegungen des IFRS-Fachausschusses vor. Grundsätzlich finden die Vorschläge Zustimmung bei den Teilnehmern, der Diskussion wie auch in der vorläufigen Einschätzung von EFRAG und dem IFRS-Fachausschuss.

Das zweite Thema, netto-erfüllte Share-based-payment Transaktionen, hat sowohl von EFRAG als auch vom IFRS-Fachausschuss vorläufig kritische Anmerkungen ausgelöst. Während der EFRAG Forderung nach weitergehenden Regelungen zur Behandlung der steuerlichen Posten in der Diskussion nicht zugestimmt wird, bedarf es noch weiterer Klärung, ob die vorläufige Einschätzung des IFRS-Fachausschuss zutreffend ist, dass aufgrund der Formulierung in Deutschland die Trennung in Equity-settled für die Anteile und Cash-settled für den Steueranteil weiterhin erfolgen muss.

Darüber hinaus wird eine Überprüfung des gesamten Standards von allen angeregt, da in den nun mehr als 10 Jahren der Anwendung eine Vielzahl von Anwendungsfragen einzelfallbezogen geregelt worden ist aufgrund von Anfragen, die gekennzeichnet sind von Missbrauchsverhütung.

3 14:30 IASB ED/2014/6 Disclosure Initiative - Proposed amendments to IAS 7

Frau Knorr stellt die Änderungsvorschläge und erste Überlegungen des IFRS-Fachausschusses vor. Da der Entwurf erst kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde, ist das Meinungsbild noch nicht gefestigt. Die abweichende Meinung eines IASB Mitglieds und die vorläufigen Überlegungen des IFRS-Fachausschusses werden geteilt: die beiden vorgeschlagenen Änderungen betreffen nur sehr begrenzte Themen, die nicht vorab herausgehoben, sondern in einer umfassenderen Überarbeitung angesiedelt werden sollten. Die Zielsetzung, ein besseres Verständnis für die Liquiditätslage eines zu ermöglichen, kann auf anderem Weg möglicherweise besser erfüllt werden. Weder die Veränderungsrechnung noch die Angaben zu Beschränkungen beim Transfer von flüssigen Mitteln treffen die von Analysten gestellten Forderungen nach einer net debt reconciliation. Auch scheint die Vorstellung der Repatriierung flüssiger Mittel in das Sitzland des Mutterunternehmens der Struktur multinationaler Konzerne nicht gerecht zu werden: Transferbeschränkungen können auch zwischen ausländischen Einheiten und aufgrund von Minderheitsbeteiligungen bestehen.

4 15:15 IASB DP/2014/2 Reporting the Financial Effects of Rate Regulation

Herr Morich erläutert einleitend den Hintergrund des Projekts zu Preisregulierten Geschäftsvorfällen (im Folgenden „PRG“) des IASB. Demnach hatte man sich nach der Agendakonsultation 2011 für eine zweiteilige Fortsetzung der Thematik entschieden. Einerseits liegt hierzu der bereits verabschiedete (und nicht EU-indossierte) IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts vor. Andererseits hat der IASB am 17. September 2014 sein Diskussionspapier DP/2014/2 mit dem Titel „Reporting the Financial Effects of Rate Regulation“ (im Folgenden „DP“) veröffentlicht, welches Gegenstand der ÖD ist. Dessen Kommentierungsfrist endet am 15. Januar 2015.

Ferner wird auf die bisherigen Aktivitäten des DRSC im Zuge des Projekts hingewiesen. Insbesondere ist die Einrichtung einer DRSC Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ (im Folgenden „DRSC AG“) hervorzuheben. Anschließend stellt Herr Morich den Teilnehmern die einzelnen Kapitel des DP vor. Hierzu gibt die begleitende Präsentation neben einer Zusammenfassung des jeweiligen Kapitels auch ausgewählte Fragestellungen an die Konstituenten sowie das derzeitige Meinungsbildung des DRSC wieder. Zu den einzelnen Kapiteln wird wie folgt diskutiert:

Folien 7 bis 9: Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen über Preisregulierung

Die Teilnehmer der ÖD teilen die Auffassung, dass Informationen zur Preisregulierung grundsätzlich entscheidungsrelevant sind, da sie Informationen zu Umfang, Zeitpunkt und Gewissheit der Zahlungsströme unterstützen. Von besonderer Komplexität sind dabei Regulierungsmechanismen die zu einem zeitversetzten adjustierten Entgeltanspruch führen können. Die periodengerechte finanzielle Leistung des Unternehmens kann z.T. nur mit Hilfe von Überleitungen aus dem Abschluss hergeleitet werden, wenn aus der externen Rechnungslegung nicht ersichtlich ist, welche Teilaspekte durch zukünftige Preisanpassungen ausgeglichen werden.

Die Mehrheit der Wortmeldungen ist hierbei der Auffassung dass eine Bilanzierung diesbezüglicher Abgrenzungsposten die Relevanz der Finanzinformationen erhöhen würde. Eine Berücksichtigung der Wälzungsmechanismen in den Primärbestandteilen wird dabei einer rein angabebezogenen Finanzberichterstattung vorgezogen. Auch wenn die derzeitige Diskussion von der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeht, wird befürwortet, eine konzeptionell saubere Lösung auf Basis von Vermögenswerten und Schulden im Sinne des Rahmenkonzepts zu entwickeln.

Folien 10 bis 12: Begriffsbestimmung und Preisregulierung im weiteren Sinne

Die Teilnehmer der ÖD teilen die Auffassung des DRSC zur Nichtbehandlung von PRG mit reinen Preissetzungen (sog. Marktregulierung), da dies konzeptionell nicht zu einer besonderen bilanziellen Behandlung führt.

Folien 13 bis 17: Definition der Preisregulierung im engeren Sinne

Die Teilnehmer der ÖD würdigen ausführlich den Definitionsvorschlag aus DP 4.4 ff. Insbesondere erörtert Herr Edelmann mit einzelnen Teilnehmern die Anmerkung des DRSC, dass die derzeitig additiven Kriterien nicht gleichrangig und ggf. nicht alle notwendig für die Beschreibung des Bilanzierungsthemas sind. Vielmehr hätten einzelne Merkmale eher Motivationscharakter bzw. sollen die sehr hohe Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenzuflusses untermauern.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die derzeitige Definition zunächst dazu dienen sollte, alle relevanten Bilanzierungssachverhalte positiv abzugrenzen. Die endgültige Abgrenzung des Anwendungsbereichs einer etwaigen Standardregelung wird sich erst im weiteren Projektverlauf ergeben.

Ferner wird der Auffassung des DRSC mehrheitlich gefolgt, dass das exklusive Recht die Güter und Dienstleistungen zu liefern und die Pflicht zur Sicherung eines bestimmten Service Levels keine gesonderte Bilanzierung im Kontext von Preisregulierung begründen. Vielmehr fokussiert das DP zu recht auf das Recht auf Erhalt der Erlösgrenze als wesentlichstes Abgrenzungskriterium.

Folien 18 bis 22: Diskutierte Bilanzierungsvorschriften

Die Teilnehmer begrüßen die Aussagen des DRSC, dass grundsätzlich Änderungen an den aktuellen IFRS notwendig sind, um die Besonderheiten regulatorischer Rechte und Pflichten abzubilden. Sie sind zudem der Auffassung, dass von den im DP vorgeschlagenen Alternativen nur die mögliche „Bilanzierung eines Aufschubs oder einer Beschleunigung einer (ggf. kombinierten) Erfassung der Kosten und Erlöse“ einer weiteren Untersuchung bedarf. Die anderen Vorschläge werden wie vom DRSC vorgeschlagen mehrheitlich abgelehnt. Auch ein Verbot vom Ansatz regulatorischer Abgrenzungsposten wird von den Teilnehmern aus den eingangs genannten Gründen nicht unterstützt.

Grundsätzlich befürwortet wird der Vorschlag des DRSC, eine Ergänzung oder einen Analogieschluss zu IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers weiter zu untersuchen. Nach Auffassung einzelner Teilnehmer sollte der IASB würdigen, inwiefern IFRS 15 auf PRG auch hinsichtlich der Wälzungsmechanismen anwendbar sein könnte. Hierzu müsste im Wesentlichen die Anwendkarkeit einzelner Kernbegriffe aus IFRS 15 im Kontext von PRG geklärt werden.

Die von der DRSC AG aufgeworfenen Folgefragen aus der Berücksichtigung regulatorischer Abgrenzungen in den Primärbestandteilen auf die Zwischenberichterstattung/ den Mehrperiodenkontext sowie für vertikal integrierte Geschäftsmodelle werden von den Teilnehmern zur Kenntnis genommen. Gleichwohl ist man mehrheitlich der Auffassung, dass derartige Fragestellungen nicht die konzeptionelle Diskussion überlagern sollten.

Folien 23 und 24: Darstellungs- und Angabepflichten

Die Teilnehmer teilen die Auffassung des DRSC, dass Angaben über PRG im Anhang eine sinnvolle Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des regulierten Unternehmens unterstützten sollten. Hierzu gehört auch die Beschreibung von Regulierungssystemen, soweit dies für die (zukünftige) Bilanzierung relevant ist.

Folie 25: Sonstiges

Abschließend ergibt sich bei den Teilnehmern kein klares Meinungsbild, inwiefern auch preislich selbstregulierte Gesellschaftskonstrukte (wie etwa Genossenschaften) Teil der Diskussion sein sollten. Man ist jedoch der Auffassung, dass gleichartige PRG auch gleichartig zu bilanzieren sind, unabhängig vom gesellschaftsrechtlichen Konstrukt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Protokoll
12.01.2015