DRS 5-20 - Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen

Veröffentlichung:
03.04.2001
Außerkrafttreten:
31.12.2012

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Mit DRS 20 aufgehoben

  • Mit Bekanntmachung des DRS 20 Konzernlagebericht gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz am 04. Dezember 2012 (BAnz AT 4.12.2012 B1) wird der DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen vom 03. April 2001 (BAnz  Nr. 98b vom 29. Mai 2001), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5 (DRÄS 5) vom 05. Januar 2010 (BAnz Nr. 27a vom 18. Februar 2010) aufgehoben.
  • Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31. Dezember 2012 begonnen hatte.