9. April 2020

Bekanntmachung von DRÄS 9

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 09. April 2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 9 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 9 wurden der Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und der Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 Konzernlagebericht aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) überarbeitet.