21. März 2023

BMF veröffentlicht den Diskussionsentwurf des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Das BMF hat den Diskussionsentwurf (Bearbeitungsstand: 17.03.2023 16:28) eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) veröffentlicht.

Ziel des Diskussionsentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.

Hintergrund: Die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL) wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht (wir berichteten) und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden.

Das DRSC befasst sich in seinen Gremien intensiv mit den neuen Regeln zur Mindestbesteuerung. Die DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ wird sich mit den rechnungslegungsrelevanten Fragen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung befassen und die Auswirkungen auf die Bilanzierung nach HGB und DRS 18 untersuchen.