22. Dezember 2022

EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung im Amtsblatt veröffentlicht

Am heutigen 22. Dezember 2022 ist die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht worden.

Mit dieser Richtlinie soll gewährleistet werden, dass große Konzerne, die in der EU tätig sind, mit einem globalen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden. Die Vorschriften gelten für alle großen Konzerne (unabhängig davon, ob sie auf rein nationaler oder auf internationaler Ebene tätig sind), deren jährliche Umsatzerlöse mehr als 750 Mio. EUR betragen und die entweder eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Mit dieser Richtlinie kommt die EU ihrer Zusage nach, die Vereinbarung über eine globale Steuerreform umzusetzen, die vom Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) der OECD/G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung erzielt wurde (sog. Säule-2-Modellregeln der OECD zur Mindestbesteuerung). Diese Säule ist nun durch die EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten angenommen wurde, rechtlich verankert.
Die Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden.

Das DRSC befasst sich in seinen Gremien intensiv mit den neuen Vorschriften der EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung. Vor dem Hintergrund diverser potenzieller Fragestellungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD zur Mindestbesteuerung hat das DRSC beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Steuern“ zu gründen (wir berichteten). Die Arbeitsgruppe soll sich sowohl mit den Fragen der Implementierung der OECD-Säule-2-Modellregeln als auch mit den Fragen der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Rechnungslegung beschäftigen.