18. Januar 2023

Carsten Beisheim, Rechtsanwalt bei GvW Graf von Westphalen und Mitglied des DRSC Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung, von EFRAG in Community für Nachhaltigkeitsstandards für KMU gewählt

Carsten Beisheim, Rechtsanwalt bei GvW Graf von Westphalen und Mitglied des DRSC Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung, wurde von EFRAG eingeladen, bei der Erarbeitung von europäischen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mitzuwirken. Dies betrifft zum einen den Nachhaltigkeitsstandard für gelistete KMU (Listed Small and Medium-sized Entities, LSME), die im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind. Zum anderen werden durch EFRAG auch freiwillig anwendbare Nachhaltigkeitsleitlinien für nicht-gelistete KMU erarbeitet (Voluntary Standard for SME, VSME).

Herr Beisheim ist bereits Mitglied der in 2022 von DRSC und RNE initiierten Pilotgruppe, die sich mit den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU in Deutschland befasst. Im Dezember 2022 hat die Pilotgruppe EFRAG die aus ihrer Sicht wichtigen Eckpunkte bei der Erarbeitung von Standards und Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU übermittelt (hier abrufbar). Herr Beisheim verfügt über langjährige Erfahrung als Ersteller und Nutzer von KMU-Berichterstattung sowie als Berater von KMU.