Home Nachrichten DRSC nimmt Stellung zu IASB Entwürfen zum Rahmenkonzept
24. November 2015
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat heute seine Stellungnahmen an den IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts (IASB ED/2015/3) sowie der Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept (IASB ED/2015/4) übermittelt.
In seiner Stellungnahme zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts begrüßt der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des DRSC die Fortschritte des IASB in bestimmten Teilbereichen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Gleichwohl wird in den Vordergrund gestellt, dass aus Sicht des IFRS-FA zu wichtigen Fragestellungen keine erkennbaren Fortschritte erzielt wurden, insbesondere zu konzeptionellen Fragen der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie der Ergebnisrechnung. Zudem bestehen Bedenken, dass die überarbeiteten Vorgaben im IASB-Entwurf an vielen Stellen konzeptionell zu vage sind und somit für die Zwecksetzung des Rahmenkonzepts nur bedingt tauglich erscheinen.
Die Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept unterstützt der IFRS-FA grundsätzlich (Stellungnahme). Die Aktualisierung dürfen aber nicht bestehende IFRS-Regelungen überschreiben. Vor diesem Hintergrund wird Klarstellungsbedarf eingefordert, da aus Sicht des IFRS-FA bestimmte Aktualisierungen eine unmittelbare Auswirkung auf die IFRS-Bilanzierung darstellen. Mit dem Verweis auf notwendigen Klarstellungsbedarf werden vom IFRS-FA keine Aussagen getroffen, ob die vom IASB vorgeschlagene 18-monatige Übergangsfrist zum Inkrafttreten der Aktualisierung angemessen ist.