7. Oktober 2016

DRSC nimmt Stellung zum ED/2016/1

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum ED/2016/1 Definition of a Business and Accounting for Previously Held Interests an den IASB übermittelt.

Grundsätzlich befürwortet das DRSC das Ziel des IASB, klarere Anwendungshinweise für die Definition eines Geschäftsbetriebs zu entwickeln. Dennoch ist das DRSC der Ansicht, dass die derzeit vorgeschlagenen Änderungen wenig hilfreich sind, um zu differenzieren, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Konkret wirft die Anwendung des „screening tests“ diverse Fragen auf. Ferner scheint kein einheitliches Verständnis über die Komponenten eines Geschäftsbetriebs, d.h. „input“, „process“ und „output“, zu existieren. Letztlich scheinen auch die im ED enthaltenen Anwendungsbeispiele nicht auf die vorgeschlagenen  Änderungen abgestimmt zu sein bzw. bleibt die Anwendung der Definition von Geschäftsbetrieb weiterhin unklar.

Den vorgeschlagenen Änderungen zur Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile stimmt das DRSC hingegen vollkommen zu. Die Vorschläge würden nach Sicht des DRSC zu einer einheitlichen Bilanzierung führen.