27. Februar 2023

DRSC nimmt Stellung zum IASB/ED/2023/1

Das DRSC hat heute seine Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG zum IASB/ED/2023/1 International Tax Reform—Pillar Two Model Rules (Proposed amendments to IAS 12) übermittelt.

Das DRSC stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen.

Allerdings bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die im ED vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Rechtsvorschriften befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden, während sie für die Ersteller einen erheblichen zusätzlichen operativen Aufwand bedeuten würden.

Daher regt das DRSC an, dass der IASB die im ED vorgeschlagenen Angabevorschriften überdenkt. Anderenfalls ist es aus Sicht des DRSC erforderlich, dass der IASB untersucht und erklärt, warum diese Angaben entscheidungsnützlich sind und dass der Nutzen dieser Angaben die Kosten überwiegt.