27. Oktober 2023

DRSC-Stellungnahme zum Post-implementation Review von IFRS 15

Das DRSC hat heute seine Stellungnahmen zum Post-implementation Review von IFRS 15 an den IASB sowie an EFRAG übermittelt.

Die Stellungnahmen folgen auf das entsprechende Konsultationsdokument (sog. RfI – Request for Information, wir berichteten).

In der Stellungnahme an den IASB äußern wir die Ansicht, dass IFRS 15 ein prinzipienbasierter, gut strukturierter und verständlicher Standard ist, der in der Praxis im Allgemeinen gut funktioniert. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass das Kernprinzip und das unterstützende fünfstufige Modell zur Umsatzrealisierung nützliche Informationen über die Erlöse eines Unternehmens aus Verträgen mit Kunden liefern.

Wenngleich verschiedene Aspekte von IFRS 15 während der Einführungsphase des Standards eine Herausforderung darstellten, wurden im Laufe der Zeit in der Praxis pragmatische und gut funktionierende Lösungen gefunden. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung ist daher der Ansicht, dass Stabilität das vorrangige Ziel des PiR sein sollte und grundlegende konzeptionelle Diskussionen und Standardänderungen vermieden werden sollten. Entsprechend äußern wir in der Stellungnahme an den IASB nur einzelne gezielte Kritikpunkte bzw. machen Verbesserungsvorschläge für die Standardsetzung.

Unserer Kommentierung ging ein intensiver Einbindungsprozess des DRSC voraus, den wir über Anwenderforen und eine Öffentliche Diskussionsveranstaltung begleitet haben (wir berichteten).