16. August 2016

DRSC-Stellungnahme an das IDW betreffend ERS HFA 48

Das DRSC hat heute eine Stellungnahme an das IDW betreffend ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 adressiert. Darin kommentieren wir sowohl den ursprünglichen Entwurf (vom 13.05.2016) als auch dessen Fortsetzung betreffend Hedge Accounting (vom 14.06.2016) (Link zum Download der IDW-Entwürfe).

Im Allgemeinen halten wir ERS HFA 48 Entwurf für schwer lesbar, insb. aufgrund umfassender, aber unnötiger Wiedergabe von IFRS 9-Regelungenn sowie aufgrund der undeutlichen Differenzierung der Ausführungen danach, ob sie (eher nur) für Finanzdienstleister oder (auch) für Nichtfinanzdienstleister relevant sind. Inhaltliche Anmerkungen im Detail haben wir vor allem zu den Ausführungen betreffend die Kategorisierung – und hier zur Anwendung des Geschäftsmodellkriteriums – gemacht.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Teile von ERS HFA 48 betreffend Impairment und Modifikationen unsere Analyse und somit Stellungnahme noch nicht abschließend ist.