21. August 2017

DRSC-Stellungnahme zum IASB ED/2017/4

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum ED/2017/4 Proceeds before Intended Use (Änderung von IAS 16) (wir berichteten) an den IASB übermittelt. Eine wortgleiche Stellungnahme haben wir auch EFRAG übermittelt.

Darin äußern wir, dass unser IFRS-FA bezüglich des Vorschlags, die Verrechnungsmöglichkeit von Erlösen mit Kosten während der Testphase zu streichen, unentschieden ist. Dieser Vorschlag erscheint als eine Lösung nur für spezifische Branchen, was eine grundsätzliche Streichung nicht rechtfertigen würde. Gleichwohl müssten im Falle einer Beibehaltung der Verrechnungsmöglichkeit Details klargestellt werden.