9. Dezember 2021

EFRAG veröffentlicht Briefing zum IASB ED/2021/7 Tochtergesellschaften öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

EFRAG hat am 9. Dezember 2021 ein Briefing zum IASB ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures veröffentlicht, um die Debatte zum IASB-Entwurf anzuregen (weitere Informationen). Das Briefing bietet befasst sich insbesondere mit dem vom IASB vorgeschlagenen Anwendungsbereich aus der Perspektive von Unternehmen mit Sitz in der EU.

Der IASB hatte am 26. Juli 2021 den Exposure Draft ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures veröffentlicht (wir berichteten). In diesem schlägt der IASB einen eigenständigen IFRS mit reduzierten Angaben vor, der auf freiwilliger Basis für in Frage kommende Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht gelten würde. Der IASB-Entwurf kann noch bis zum 31. Januar 2022 kommentiert werden.

Um der interessierten Öffentlichkeit zu helfen, die Inhalte des ED zu verstehen und sich an der Diskussion zu beteiligen, hat das EFRAG-Sekretariat untersucht, wie die Vorschläge des IASB in der EU angewendet werden könnten. Im Briefing legt das EFRAG-Sekretariat eine EU-Perspektive auf den vom IASB vorgeschlagenen Anwendungsbereich für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht vor.

Das Briefing ist hier abrufbar.

Zudem hat EFRAG zum IASB-Entwurf einen Online-Fragebogen veröffentlicht, der sich an Abschlussersteller (Konzernmutter- und/oder Tochtergesellschaften) richtet. Die Befragung zielt insbesondere auf die Kosten-Nutzen-Beurteilung der Vorschläge ab und kann noch bis zum 7. Januar 2022 beantwortet werden (weitere Informationen).