6. Dezember 2019

EU übernimmt Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 06. Dezember 2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/2075 vom 29. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards übernommen.

Nachfolgende Standards und Interpretationen sind betroffen:

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
  • IAS 34 Zwischenberichterstattung
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ;
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
  • IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
  • IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks
  • IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen
  • SIC 32 Immaterielle Vermögenswerte — Kosten von Internetseiten