18. Oktober 2023

Europäische Kommission: Vorschläge zur Entbürokratisierung der Unternehmensberichterstattung

Am 17. Oktober 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2024. Darunter fällt das Ziel, den Aufwand zur Unternehmensberichterstattung nach EU-Vorschriften pauschal um 25 % zu reduzieren, ohne die jeweiligen politischen Ziele hinter den EU-Vorschriften zu beeinträchtigen. Insb. vier Maßnahmen sollen dieses Ziel unterstützen:

  1. BilanzRl (Richtlinie 2013/34/EU): Anhebung der Größenkriterien für Unternehmen um ca. 25 %. Dazu wurde am 17. Oktober 2023 ein delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen.
  2. BilanzRl: Angekündigte Verschiebung der Annahme sektorspezifischer ESRS.
  3. UmwelttaxonomieVo (Verordnung (EU) 2020/852): Angekündigte Klarstellung, dass keine Taxonomieangaben zu unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten berichtet werden müssen.
  4. Konsultation: Sammlung von Vorschlägen von Interessenträgern, welche EU-Vorschriften zur Unternehmensberichterstattung vereinfacht oder aufgehoben werden sollten.

Das Arbeitsprogramm für 2024 enthält wesentlich mehr Einzelmaßnahmen zur Unternehmensberichterstattung im Speziellen sowie allgemein zu einer Vielzahl an weiteren Themen. Das Arbeitsprogramm und Begleitdokumente sind hier abrufbar.