29. November 2022

Europäischer Rat billigt CSRD

Der Europäische Ministerrat hat am 28. November 2022 den Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gebilligt, wie aus einer Mitteilung des Rats hervorgeht. Der Rechtsakt ist damit angenommen.

Am 21. Juni 2022 erzielten die Vertreter des Rats und des Parlaments im Trilog eine politische Einigung. Die Annahme der CSRD durch das Parlament in erster Lesung erfolgte am 10. November 2022.

Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten von Parlament und Rat wird der Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Erste Entwürfe der Übersetzungen in die EU-Amtssprachen sind hier abrufbar. Weiterhin sind bereits Entwürfe zu den delegierten Rechtsakten der CSRD verfügbar.

Am 22. November übermittelte EFRAG einen ersten Satz zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Technical Advice an die Europäische Kommission. Einen Kurzüberblick über die ESRS-Entwürfe stellt das DRSC in Form eines Briefing Paper zur Verfügung.