10. Dezember 2021

IASB veröffentlicht Änderung der Übergangsvorschriften zu IFRS 17

Der IASB hat gestern eine Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht. Damit wird in IFRS 17 eine ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt. Diese Ergänzung ermöglicht wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode(n) im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen für jeden finanziellen Vermögenswert, für den die Vergleichsperiode nicht auf IFRS 9 angepasst wurde, diejenige Klassifizierung anwenden, welche auf Basis der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Informationen zugrundgelegt würde.

Zudem hat der IASB für den Fall, dass ein Unternehmen vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet hat, eine Erleichterung geschaffen. In diesem Fall dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden.